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Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 19.03.2012

Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 24.07.2012 - 19 T 78/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19723
LG Stuttgart, 24.07.2012 - 19 T 78/12 (https://dejure.org/2012,19723)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24.07.2012 - 19 T 78/12 (https://dejure.org/2012,19723)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Juli 2012 - 19 T 78/12 (https://dejure.org/2012,19723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einspeisevergütung als zugängliches Arbeitseinkommen i.R.e. sog. Vorratspfändung; Autonomie der zwangsvollstreckungsrechtlichen Begrifflichkeiten des Einkommens und der Einkünfte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einspeisevergütung als zugängliches Arbeitseinkommen i.R.e. sog. Vorratspfändung; Autonomie der zwangsvollstreckungsrechtlichen Begrifflichkeiten des Einkommens und der Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einspeisevergütung nach dem EEG ist zwangsvollstreckungsrechtlich kein Einkommen

  • flaig-ritterhoff.de (Kurzinformation)

    EEG-Vergütung ist kein Arbeitseinkommen!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1277
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.10.2003 - IXa ZB 200/03

    Vorauspfändung von Kontoguthaben für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.07.2012 - 19 T 78/12
    Die Vorratspfändung begründet einen einheitlichen Rang für die bereits fälligen und die erst später fällig werdenden Unterhaltsansprüche (BGH, Beschluss v. 31.10.2003 - IXa ZB 200/03 - Rn. 12 - wie alle nachfolgenden Entscheidungen zitiert nach juris).

    Hierbei hat die Beschwerdekammer den Hilfsantrag der Gläubigerin im Wege der interessengerechten Auslegung dahingehend interpretiert, dass die Pfändung künftiger Ansprüche des Schuldners gegen die Drittschuldnerin erst mit dem auf den jeweiligen Fälligkeitstag folgenden Werktag wirksam wird (BGH, Beschluss v. 31.10.2003 - IXa ZB 200/03 - Rn. 1, 9 f.;… MüKo-Smid a.a.O.;… Musielak-Becker a.a.O. § 850d Rn. 20).

  • BGH, 08.12.1977 - II ZR 219/75

    Widerruf der Bestellung in den Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) als …

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.07.2012 - 19 T 78/12
    Sonstige Vergütungen zählen als Arbeitseinkommen im Sinne des Zwangsvollstreckungsrechts, wenn die Dienste, mit denen sie erzielt werden, die Erwerbstätigkeit eines Schuldners vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen (BGH, Urteil v. 08.12.1977 - II ZR 219/75 - Rn. 71;… Urteil v. 05.12.1985 - IX ZR 9/85 - Rn. 13 m.w.N.).

    § 850 Abs. 2 ZPO unterscheidet nicht danach, ob die vergüteten Dienste in abhängiger oder freier Stellung geleistet werden, sondern stellt darauf ab, dass eine fortlaufende Vergütung für persönliche Dienste, die eine Erwerbstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen, wesentlich zur Existenzsicherung beiträgt (BGH, Urteil v. 08.12.1977 - II ZR 219/75 - a.a.O. m. Hinweis a. d. gesetzgeberische Intention).

  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 124/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.07.2012 - 19 T 78/12
    Rn. 21 Der Gläubigerin war Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren zu bewilligen und ein Rechtsanwalt beizuordnen, da sie die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, die beabsichtigte Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bot, nicht mutwillig erschien und die Beiordnung eines Rechtsanwalts im hiesigen konkreten Einzelfall erforderlich i.S.v. § 121 Abs. 2 ZPO (siehe hierzu grundlegend BGH, Beschluss v. 18.07.2003 - IXa ZB 124/03 - Rn. 3;… Beschluss v. 25.09.2003 - IXa ZB 192/03 - Rn. 5 f.) erschien.
  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst - Anrechnung von …

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.07.2012 - 19 T 78/12
    Rn. 14 c) Auch unter Beachtung der vom Amtsgericht - zutreffend - wiedergegebenen Grundsätze des Einkommenssteuer- und des Sozialrechts (vgl. nur BSG, Urteil v. 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R - Rn. 24 ff.; BT-Drucks. 16/12555) begegnet der Ausschluss von anderen als den vorgenannten Einkünften - und mithin: der hier streitgegenständlichen Einspeisevergütung - von der Vorratspfändung gem. § 850d Abs. 3 ZPO keinen grundsätzlichen Bedenken.
  • BGH, 05.12.1985 - IX ZR 9/85

    Pfändbarkeit und Abtretbarkeit von Ansprüchen eines Kassenzahnarztes gegen die …

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.07.2012 - 19 T 78/12
    Sonstige Vergütungen zählen als Arbeitseinkommen im Sinne des Zwangsvollstreckungsrechts, wenn die Dienste, mit denen sie erzielt werden, die Erwerbstätigkeit eines Schuldners vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen (…BGH, Urteil v. 08.12.1977 - II ZR 219/75 - Rn. 71; Urteil v. 05.12.1985 - IX ZR 9/85 - Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.2003 - IXa ZB 192/03

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Rechtsanwalts für …

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.07.2012 - 19 T 78/12
    Rn. 21 Der Gläubigerin war Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren zu bewilligen und ein Rechtsanwalt beizuordnen, da sie die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, die beabsichtigte Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bot, nicht mutwillig erschien und die Beiordnung eines Rechtsanwalts im hiesigen konkreten Einzelfall erforderlich i.S.v. § 121 Abs. 2 ZPO (…siehe hierzu grundlegend BGH, Beschluss v. 18.07.2003 - IXa ZB 124/03 - Rn. 3; Beschluss v. 25.09.2003 - IXa ZB 192/03 - Rn. 5 f.) erschien.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.03.2012 - 5 W 142/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12116
OLG Koblenz, 19.03.2012 - 5 W 142/12 (https://dejure.org/2012,12116)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.03.2012 - 5 W 142/12 (https://dejure.org/2012,12116)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. März 2012 - 5 W 142/12 (https://dejure.org/2012,12116)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Ablehnung eines Antrages auf Berichtigung eines Protokolls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Entscheidung über Protokollberichtigungsantrag anfechtbar?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1277
  • MDR 2012, 1061
  • BauR 2012, 1442
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 64/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Keine Anfechtbarkeit der gerichtlichen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2012 - 5 W 142/12
    Für die durchgeführte Protokollberichtigung ist diese Frage auf der Grundlage der Gesetzesmaterialien sowie der Natur der Sache in der Beschränkung der Erkenntnismöglichkeiten des Beschwerdegerichtes höchstrichterlich entschieden (BAG NJW 2009, 1161; BGH MDR 2005, 46 = NJW-RR 2005, 215).
  • BGH, 14.02.2007 - XII ZB 112/06

    Geltendmachung von Einwendungen oder Einreden gegenüber der Kostenforderung eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2012 - 5 W 142/12
    Deshalb wird jede sachliche Entscheidung über das Protokoll dem Instanzgericht belassen bleiben müssen (OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 1147;… Musielak, ZPO, 8. Aufl., § 164 Rn.8).
  • BGH, 14.07.2004 - XII ZB 268/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Protokollberichtigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2012 - 5 W 142/12
    Für die durchgeführte Protokollberichtigung ist diese Frage auf der Grundlage der Gesetzesmaterialien sowie der Natur der Sache in der Beschränkung der Erkenntnismöglichkeiten des Beschwerdegerichtes höchstrichterlich entschieden (BAG NJW 2009, 1161; BGH MDR 2005, 46 = NJW-RR 2005, 215).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2001 - 9 W 85/01

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2012 - 5 W 142/12
    Unberührt hiervon bleiben nur Fragen der Ablehnung eines Protokollberichtigungsantrags aus anderen als inhaltlichen Gründen durch das erstinstanzliche Gericht, die das Beschwerdegericht ohne eigene Kenntnis des Sitzungsverlaufs rechtlich abstrakt zu beurteilen vermag und demgemäß auch bescheiden muss (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 863 für den Streit über die Protokollierungsbedürftigkeit einer informell durchgeführten Beweisaufnahme).
  • VerfGH Bayern, 27.04.2017 - 32-VI-16

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines entscheidungserheblichen …

    Im Übrigen entspricht es zwar der, soweit ersichtlich, einhelligen Meinung in Rechtsprechung (OLG Frankfurt vom 30.4.2007 NJW-RR 2007, 1142/1143; OLG Koblenz vom 19.3.2012 NJW-RR 2012, 1277) und Literatur (…Stöber in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 164 Rn. 11;… ders., ZVG, 21. Aufl. 2016, § 78 Rn. 3;… Böttcher, ZVG, 6. Aufl. 2016, § 78 Rn. 3;… Storz in Steiner, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, 9. Aufl. 1984, § 78 Rn. 26; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2016, § 164 Rn. 15 [die dort nachgewiesene abweichende Auffassung des OLG Koblenz in MDR 1986, 593 dürfte in Anbetracht von OLG Koblenz NJW-RR 2012, 1277 überholt sein];… Fritsche in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 164 Rn. 11;… Smid in Wieczo-rek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 164 Rn. 23), dass eine aus sachlichen Gründen verweigerte Protokollberichtigung nicht angreifbar ist, da das Beschwerdegericht mangels eigener Wahrnehmung des Geschehens nicht beurteilen kann, ob das Protokoll inhaltlich richtig ist oder nicht.
  • BSG, 23.07.2015 - B 5 R 196/15 B

    Überprüfbarkeit ablehnender Entscheidungen über Protokollberichtigungsanträge im …

    Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung hat das OLG Koblenz (Beschluss vom 19.3.2012 - 5 W 142/12 - Juris RdNr 3) zu Recht ausgeführt, dass das Argument, das Beschwerdegericht könne die inhaltliche Protokollberichtigung durch das Instanzgericht mangels Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung nicht beurteilen, genauso gelte, wenn die Vorinstanz die Protokollberichtigung abgelehnt habe, weil der Inhalt des Berichtigungsantrags sachlich nicht zutreffe.
  • OLG Koblenz, 30.01.2013 - 5 U 336/12

    Ärztliche Befunderhebung, Aufklärung und Therapie nach …

    Weshalb sich aus dem Beschluss des Senates vom 19.03.2012 (5 W 142/12) etwas anderes ergeben soll, erschließt sich nicht.
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