Rechtsprechung
| OLG München, 11.12.2014 - 31 Wx 379/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 133, 2084
Kein Wille zur Ersatzberufung von Familienangehörigen der vorverstorbenen Ehefrau aufgrund guter verwandtschaftlicher Beziehungen zu diesen
- RA Kotz
Testamentsauslegung bei Vorversterben der bedachten Ehefrau
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2084 ; BGB § 133
Ermittlung des Erblasserwillens bei Vorversterben der als Alleinerbin eingesetzten Ehefrau - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Keine Handhabe zur nachträglichen Bestimmung einer "verwandtschaftlich sinnvollen" Erbfolge
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens bei ergänzender Testamentsauslegung
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Die als Alleinerbin eingesetzte Ehefrau stirbt vor dem Erblasser - Werden nun die Schwestern der Ehefrau Erben?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens bei ergänzender Testamentsauslegung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Auslegung eines Testamentes hinsichtlich einer Ersatzerbenberufung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Testament: Erben und Ersatzerben bestimmen
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)
Ein gutes Verhältnis zu den Verwandten der Ehefrau genügt nicht für deren Ersatzerbenstellung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auslegung eines Testaments hinsichtlich einer Ersatzerbenberufung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Testamentsauslegung | Sind bei Vorversterben des bedachten Erben dessen Verwandte Ersatzerben?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ermittlung des Erblasserwillens bei Vorversterben der als Alleinerbin eingesetzten Ehefrau
Verfahrensgang
- AG München, 04.08.2014 - 63 VI 13949/13
- AG München, 17.09.2014 - 63 VI 13949/13
- OLG München, 11.12.2014 - 31 Wx 379/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 329
- FamRZ 2015, 1133
- Rpfleger 2015, 279
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87
Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender …
Auszug aus OLG München, 11.12.2014 - 31 Wx 379/14
Es muss anzunehmen sein, dass der Erblasser die Ersatzerbeneinsetzung gewollt hätte, sofern er vorausschauend die spätere Entwicklung bedacht hätte (BayObLGZ 1988, 165/167 = NJW 1988, 2744; vgl. auch die von der Beschwerdeführerin zuletzt im Schriftsatz vom 9.12.2014 zitierte Entscheidung des Senats vom 13.6.2013 FGPrax 2013, 177).Insbesondere ist der hier zu entscheidende Sachverhalt ist nicht mit der Fallgestaltung vergleichbar, die der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.5.1988 (BayObLGZ 1988, 165/167 = NJW 1988, 2744) zugrunde gelegen hat.
- BGH, 15.12.1956 - IV ZR 238/56
Veräußerung des vermachten Gegenstandes
Auszug aus OLG München, 11.12.2014 - 31 Wx 379/14
Durch ergänzende Testamentsauslegung kann also die durch die Wegfall des Bedachten entstandene Lücke nur dann geschlossen werden, wenn die für die Zeit der Testamentserrichtung anhand des Testaments oder unter Zuhilfenahme von Umständen außerhalb des Testaments oder der allgemeinen Lebenserfahrung festzustellende Willensrichtung des Erblassers dafür eine genügende Grundlage bietet (BGHZ 22, 357/360). - OLG München, 13.06.2013 - 31 Wx 267/12
Ergänzende Auslegung eines Erbvertrages: Berufung des Ehegatten des kinderlos …
Auszug aus OLG München, 11.12.2014 - 31 Wx 379/14
Es muss anzunehmen sein, dass der Erblasser die Ersatzerbeneinsetzung gewollt hätte, sofern er vorausschauend die spätere Entwicklung bedacht hätte (BayObLGZ 1988, 165/167 = NJW 1988, 2744; vgl. auch die von der Beschwerdeführerin zuletzt im Schriftsatz vom 9.12.2014 zitierte Entscheidung des Senats vom 13.6.2013 FGPrax 2013, 177).
- KG, 22.06.2020 - 19 W 91/19
Testamentsauslegung: Erbeinsetzung einer mit Nachlassangelegenheiten betrauten …
Denn eine solche, einem Abkömmling im Sinne des § 2069 BGB vergleichbare Stellung des Weggefallenen ist allgemeine Voraussetzung für eine ergänzende Auslegung zur Bestimmung von Ersatzerben, weil es andernfalls an dem zur Formwahrung erforderlichen Anhalt im Testament selbst fehlt (vgl. OLG München, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 31 Wx 267/12 - FGPrax 2013, 177, 178; OLG München, Beschluss vom 5. November 2013 - 31 Wx 255/13 -, juris; OLG München, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 31 Wx 379/14 - NJW-RR 2015, 329, 330).
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