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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 28.05.1997

Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.09.1998 - 14 UF 296/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5586
OLG Köln, 17.09.1998 - 14 UF 296/97 (https://dejure.org/1998,5586)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.09.1998 - 14 UF 296/97 (https://dejure.org/1998,5586)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. September 1998 - 14 UF 296/97 (https://dejure.org/1998,5586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Trennungsunterhaltsanspruch wegen wirtschaftlicher Bedürftigkeit durch Umzug ins Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 93
  • NJWE-FER 1998, 2
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1998 - 14 UF 296/97
    Rn. 24 Ebenso scheidet eine Verwirkung nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen aus, da § 1579 Nr. 2 - 7 BGB die Voraussetzungen für einen vollen oder teilweisen Ausschluß des Unterhalts abschließend regeln (BGH FamRZ 1988, 370 betrifft nur rückständigen Trennungsunterhalt).
  • BGH, 09.02.1994 - XII ZR 220/92

    Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht zusammenlebender Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1998 - 14 UF 296/97
    Rn. 27 Im Rahmen dieser Vorschrift können auch Versagungsgründe berücksichtigt werden, die nicht auf einem Verschulden des Berechtigten, sondern auf objektiver Unzumutbarkeit beruhen (BGH FamRZ 1994, 558; 1995, 540;… Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl. (1997), Rn. 1113), also in Fällen, in denen die sich aus der Unterhaltspflicht ergebende Belastung aus objektiven Gründen die Grenzen des Zumutbaren übersteigt.
  • BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 63/83

    Rechtskraft eines Abänderungsurteils

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1998 - 14 UF 296/97
    Solange die Ehe nicht rechtskräftig geschieden ist, kann die Bedürftigkeit jederzeit neu einsetzen, ohne daß die Ehepartner ihre wirtschaftlichen Lebensdispositionen aufeinander eingestellt haben müssen (BGH FamRZ 1985, 376 (378) und 1989, 838 (839)) .
  • BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93

    Ehegattenunterhaltsanspruch - Vermögensanlage - Kürzung des Unterhaltsanspruchs - …

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1998 - 14 UF 296/97
    Rn. 27 Im Rahmen dieser Vorschrift können auch Versagungsgründe berücksichtigt werden, die nicht auf einem Verschulden des Berechtigten, sondern auf objektiver Unzumutbarkeit beruhen (BGH FamRZ 1994, 558; 1995, 540;… Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl. (1997), Rn. 1113), also in Fällen, in denen die sich aus der Unterhaltspflicht ergebende Belastung aus objektiven Gründen die Grenzen des Zumutbaren übersteigt.
  • BGH, 17.03.1982 - IVb ZR 664/80

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1998 - 14 UF 296/97
    Eine entsprechende Anwendung des § 1579 Nr. 1 BGB bei nur kurzem Zusammenleben der Eheleute ist daher nicht möglich (BGH FamRZ 1982, 573; OLG Celle FamRZ 1990, 519;… Wendl/Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 3. Aufl. (1997), § 4 Rn. 38).
  • OLG Celle, 23.11.1989 - 10 UF 164/89

    Zahlung von Trennungsunterhalt; Ehegattenunterhalt

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1998 - 14 UF 296/97
    Eine entsprechende Anwendung des § 1579 Nr. 1 BGB bei nur kurzem Zusammenleben der Eheleute ist daher nicht möglich (BGH FamRZ 1982, 573; OLG Celle FamRZ 1990, 519;… Wendl/Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 3. Aufl. (1997), § 4 Rn. 38).
  • OLG Frankfurt, 12.09.2003 - 2 WF 283/03

    Verwirkung eines Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Unzumutbarkeit der …

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  • OLG Brandenburg, 11.07.2003 - 9 UF 47/03

    Unbilligkeit nachehelichen Unterhalts bei kurzer Ehedauer

    Der Verwirkungseinwand einer kurzen Ehe kann jedoch dann, wenn in der Ehe keine wechselseitigen Abhängigkeiten begründet worden sind, die Bedürftigkeit nicht ehebedingt ist und weitere, den Unterhaltsverpflichtenden besonders belastende Elemente hinzutreten, eine unbefristete Gewährung von nachehelichem Unterhalt als grob unbillig erscheinen lassen (BGH FamRZ 1988, 930, 932; FamRZ 1986, 443, 444; OLG Köln FamRZ 1999, 93, 94; Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 1996, 866, 867;… Wendl/Staudigl-Gerhardt, a. a. O., § 4 Rn. 758).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.05.1997 - 5 UF 315/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5923
OLG Hamm, 28.05.1997 - 5 UF 315/96 (https://dejure.org/1997,5923)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.05.1997 - 5 UF 315/96 (https://dejure.org/1997,5923)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 5 UF 315/96 (https://dejure.org/1997,5923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1573 Abs. 5 § 1578 Abs. 1 S. 2
    Begrenzung des Unterhalts nach § 1578 Abs. S. 2 BGB auf den angemessenen Lebensbedarf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 292
  • NJWE-FER 1998, 2
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85

    Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.1997 - 5 UF 315/96
    Durch die gesetzliche Formulierung "angemessen" in § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB wird zum Ausdruck gebracht, dass der Bedarf oberhalb des Existenzminimums und des notwendigen Unterhalts liegen soll (vgl. BGH, FamRZ 1986, 886, 889).

    Wesentlich ist vielmehr, welche Zeit der Berechtigte nach der Scheidung ,braucht, um sich auf die anschließende Kürzung des Unterhalts einzustellen (vgl. BGH, FamRZ 1986, 886, 889).

  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88

    Angemessenheit des Unterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.1997 - 5 UF 315/96
    Ein solches Verständnis des angemessenen Lebensbedarfs steht entgegen der Auffassung der Beklagten nicht in Widerspruch zu derjenigen Rechtsprechung des BGH, die einen Mindestbedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten verneint (BGHZ 104, 168; 109, 72; NJW 1995, 963 ).
  • BGH, 28.03.1990 - XII ZR 64/89

    Zeitliche Begrenzung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.1997 - 5 UF 315/96
    Dabei gibt es nicht etwa eine bestimmte Ehedauer, nach deren Ablauf eine Begrenzung des Unterhaltsanspruches von vornherein nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BGH, FamRZ 1990, 857 für den Fall einer Ehe von 10 1/4 Jahren und OLG Köln, FamRZ 1993, 465 f. für den Fall einer Ehedauer von 12 Jahren und 7 Monaten).
  • BGH, 11.01.1995 - XII ZR 122/93

    Ermittlung des eheangemessenen Bedarfs eines unterhaltsberechtigten geschiedenen …

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.1997 - 5 UF 315/96
    Ein solches Verständnis des angemessenen Lebensbedarfs steht entgegen der Auffassung der Beklagten nicht in Widerspruch zu derjenigen Rechtsprechung des BGH, die einen Mindestbedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten verneint (BGHZ 104, 168; 109, 72; NJW 1995, 963 ).
  • LG Heilbronn, 10.09.1992 - 2 T 121/92
    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.1997 - 5 UF 315/96
    Dabei gibt es nicht etwa eine bestimmte Ehedauer, nach deren Ablauf eine Begrenzung des Unterhaltsanspruches von vornherein nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BGH, FamRZ 1990, 857 für den Fall einer Ehe von 10 1/4 Jahren und OLG Köln, FamRZ 1993, 465 f. für den Fall einer Ehedauer von 12 Jahren und 7 Monaten).
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