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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,877
BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82 (https://dejure.org/1982,877)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1982 - 5 StR 410/82 (https://dejure.org/1982,877)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1982 - 5 StR 410/82 (https://dejure.org/1982,877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Besitz - Nicht Geringe Menge - Besonders Schwerer Fall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 425
  • StV 1983, 21
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82
    Dazu gehört bei der Einziehung eines Betäubungsmittels die Angabe der einzuziehenden Menge (BGHSt 29, 239, 244).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82
    Daraus folgt zwar nicht ohne weiteres, daß sie vermindert schuldfähig waren (BGH NJW 1981, 1221).
  • BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von

    Auszug aus BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar anerkannt, daß es in erster Linie Sache der tatrichterlichen Würdigung ist, die Frage der "nicht geringen Menge" unter Berücksichtigung eines angemessenen Abstandes zur "geringen Menge" anhand aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (BGHSt 26, 355, 356).
  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 37/64
    Auszug aus BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82
    Die Verwirklichung der Voraussetzungen eines Regelbeispiels entbindet den Tatrichter nicht von der Pflicht zur Prüfung ob in der Tat oder in der Person des Täters außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sein Unrecht oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben und deshalb im Einzelfall die Anwendung des erschwerten Strafrahmens nicht angemessen erscheinen lassen (BGHSt 20, 121, 125; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 461/77; Beschluß vom 20. Mai 1980 - 1 StR 168/80).
  • BGH, 26.08.1981 - 2 StR 467/81

    Annahme einer nicht geringen Menge bei qualitativ schlechten Heroins im Rahmen

    Auszug aus BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82
    Denn drei Gramm qualitativ gutes besonders reines Heroin können schon als "nicht geringe Menge" angesehen werden, während 15 g einer Heroinzubereitung mit einem Heroinanteil von nur zehn Prozent nicht geeignet zu sein brauchen, diesen Begriff zu erfüllen (BGH NStZ 1981, 483).
  • BGH, 10.03.1981 - 5 StR 5/81

    Abgrenzung der "nicht geringen Menge" unter Berücksichtigung eines angemessenen

    Auszug aus BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82
    In Grenzfällen empfiehlt es sich aber für den Tatrichter, sich ausdrücklich zu den Umständen zu äußern, die ihn zu dieser Bewertung bestimmt haben (BGH NStZ 1981, 225).
  • BGH, 20.05.1980 - 1 StR 168/80

    Mängel der Strafzumessung - Fehlen einer tatrichterlichen Würdigung, die erkennen

    Auszug aus BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82
    Die Verwirklichung der Voraussetzungen eines Regelbeispiels entbindet den Tatrichter nicht von der Pflicht zur Prüfung ob in der Tat oder in der Person des Täters außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sein Unrecht oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben und deshalb im Einzelfall die Anwendung des erschwerten Strafrahmens nicht angemessen erscheinen lassen (BGHSt 20, 121, 125; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 461/77; Beschluß vom 20. Mai 1980 - 1 StR 168/80).
  • BGH, 07.12.1977 - 3 StR 461/77

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Besitz von Haschisch - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82
    Die Verwirklichung der Voraussetzungen eines Regelbeispiels entbindet den Tatrichter nicht von der Pflicht zur Prüfung ob in der Tat oder in der Person des Täters außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sein Unrecht oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben und deshalb im Einzelfall die Anwendung des erschwerten Strafrahmens nicht angemessen erscheinen lassen (BGHSt 20, 121, 125; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 461/77; Beschluß vom 20. Mai 1980 - 1 StR 168/80).
  • BGH, 24.08.1983 - 2 StR 476/83

    Keine Anwendung eines erhöhten Strafrahmens bei Erfüllung eines Regelbeispiels -

    Das ist denkbar, wenn in der Tat oder in der Person des Täters außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sein Unrecht oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben und deshalb im Einzelfall die Anwendung des erschwerten Strafrahmens nicht angemessen erscheinen lassen (BGH NStZ 1982, 425; BGH, Beschl. v. 10. Mai 1983 - 5 StR 270/83 -).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86

    Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels

    Es müssen in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so daß die Anwendung des erschwerten Strafrahmens als unangemessen erscheint (vgl. BGHSt 20, 121, 125; BGH StV 1981, 72 ; BGH NStZ 1982, 425 ; BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1978 - 4 StR 349/78 - und vom 29. April 1981 - 3 StR 122/81; Stree in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. vor § 38 Rdn. 44 a).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00

    Strafmilderung bei Betäubungsmitteldelikten (speziell Merkmal des

    Es müssen in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seiner Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so daß die Anwendung des erschwerten Strafrahmens unangemessen erscheint (BGHSt 20, 121, 125; BGH NStZ 1982, 425; BGH NJW 1987, 2450; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4 und 5 sowie StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 5 bis 7).
  • OLG Schleswig, 05.09.1983 - 1 Ss 254/83

    Anbauen ; Aussaat; Anpflanzung; Geringe Menge; Feststellung; Begründung;

    In erster Linie sei es Aufgabe der tatrichterlichen Würdigung, die Frage der "nicht geringen Menge" unter Berücksichtigung eines angemessenen Abstandes zur "geringen Menge" an Hand aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (BGHSt 26, 355 [356]; NStZ 1982, 425 ).

    Das war hier rechtsfehlerhaft; denn die Verwirklichung der Voraussetzungen eines Regelbeispiels entbindet den Tatrichter nicht von der Pflicht zur Prüfung, ob in der Person und in der Tat des Täters außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sein Unrecht oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben und deshalb im Einzelfall die Anwendung des erschwerten Strafrahmens nicht angemessen erscheinen lassen (BGH NStZ 1982, 425 m.w.N.).

  • BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83

    Voraussetzungen des Vorliegens des Merkmals der "nicht geringen Menge" bei

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß etwa 3 g besonders reines Heroin(gemisch) eine nicht geringe Menge darstellen können (Beschl. vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80), aber 15 g eines Gemisches mit einem Heroinanteil von nur 10 % nicht ohne weiteres eine solche Menge bilden (NStZ 1981, 483; 1982, 425; Strafverteidiger 1982, 347).
  • BGH, 01.06.1983 - 3 StR 193/83

    Zu berücksichtigende Kriterien zur Bejahung des Merkmals einer "nicht geringen

    Es bedarf vielmehr der Prüfung aller Umstände des Einzelfalles (BGHSt 26, 355, 358; BGH NStZ 1981, 225; 1982, 425).
  • BGH, 21.07.1983 - 2 StR 224/83

    Regelbeispiel - Widerlegbare Vermutung - Annahme - Besonders schwerer Fall

    Die tatrichterliche Prüfung, ob in der Tat oder in der Person des Täters außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Anwendung des erschwerten Strafrahmens nicht angemessen erscheinen lassen, ist in den Urteilsgründen zwar grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn solche Umstände ersichtlich sind (BGH NStZ 1982, 425 ).
  • BGH, 05.04.1984 - 1 StR 168/84

    Nicht geringe Menge - Anzahl möglicher Rauschzustände - Voraussetzungen für die

    Bei derartigen Gemischmengen im Grenzbereich zur "nicht geringen Menge" im Sinne des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtmG muß sich der Tatrichter zum Reinheitsgrad des Heroins und zur Anzahl der Rauschzustände, die mit ihm erzeugt werden können, äußern (vgl. BGH NStZ 1982, 425; vgl. auch BGHSt 32, 162, 163) [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83].
  • OLG Düsseldorf, 16.05.1983 - 5 Ss 136/83

    Rauschgift; Nicht geringe Menge; Rauschzustände; Wirkstoffgehalt; Gefährlichkeit;

    Der Bundesgerichtshof hat es, ohne sich auf ein bestimmtes Abgrenzungskriterium festzulegen, der tatrichterlichen Würdigung aller Umstände des Einzelfalles überlassen, wo unter Berücksichtigung eines angemessenen Abstands zur geringen Menge jeweis die Grenze zu der nicht geringen Menge gezogen müsse (vgl. BGHSt 26, 355, 358; NStZ 1981, 225 ; 1982, 425).
  • LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89
    Im Zweifel ist bei Kleinmengen von einer dem Angeklagten günstigen schlechten Konzentration auszugehen (vgl. BGH NStZ 1982, 425 ).
  • LG Hamburg, 09.09.1982 - 54/82
  • KG, 22.11.1984 - 1 Ss 195/84

    Nicht geringe Menge; Gramm; Kokain; Menge

  • BGH, 02.05.1984 - 2 StR 129/84

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Folgen

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Rechtsprechung
   BGH, 30.06.1982 - 1 StR 208/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1712
BGH, 30.06.1982 - 1 StR 208/82 (https://dejure.org/1982,1712)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1982 - 1 StR 208/82 (https://dejure.org/1982,1712)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1982 - 1 StR 208/82 (https://dejure.org/1982,1712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassene Berechnung der jeweils verkürzten Steuerart und des Steuerabschnitts in den Urteilsgründen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 425 (Ls.)
  • StV 1982, 457
  • StV 1982, 458
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.06.1980 - 5 StR 542/79

    Steuerhinterziehung durch zu Unrecht erhöhte Absetzungen - Inanspruchnahme von

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 1 StR 208/82
    Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe in der Regel auch - für Jede Steuerart und für jeden Steuerabschnitt - die Berechnung der jeweils verkürzten Steuer im einzelnen angeben (BGH, Beschl, vom 9. Januar 1980 - 2 StR 771/79 - bei Holtz MDR 1980, 455; BGH, Urt. vom 3. Juni 1980 - 5 StR 542/79; BGH, Beschl, vom 17. März 1981 - 1 StR 814/80).
  • BGH, 09.01.1980 - 2 StR 771/79

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung erst bei tatsächlich eingetretener

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 1 StR 208/82
    Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe in der Regel auch - für Jede Steuerart und für jeden Steuerabschnitt - die Berechnung der jeweils verkürzten Steuer im einzelnen angeben (BGH, Beschl, vom 9. Januar 1980 - 2 StR 771/79 - bei Holtz MDR 1980, 455; BGH, Urt. vom 3. Juni 1980 - 5 StR 542/79; BGH, Beschl, vom 17. März 1981 - 1 StR 814/80).
  • BGH, 17.03.1981 - 1 StR 814/80

    Fehlende Begründung einer Annahme von mehrfacher Steuerhinterziehung als

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 1 StR 208/82
    Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe in der Regel auch - für Jede Steuerart und für jeden Steuerabschnitt - die Berechnung der jeweils verkürzten Steuer im einzelnen angeben (BGH, Beschl, vom 9. Januar 1980 - 2 StR 771/79 - bei Holtz MDR 1980, 455; BGH, Urt. vom 3. Juni 1980 - 5 StR 542/79; BGH, Beschl, vom 17. März 1981 - 1 StR 814/80).
  • BGH, 10.09.1985 - 4 StR 487/85

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen

    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern auch für jede Steuerart und für jeden Steuerabschnitt deren Berechnung im einzelnen angeben (BGH, Beschluß vom 30. Juli 1985 - 1 StR 286/85; BGH StV 1984, 497; NStZ 1982, 425; BGH, Beschluß vom 9. Januar 1980 - 2 StR 771/79, bei Holtz MDR 1980, 455).
  • BGH, 20.08.1985 - 1 StR 390/85

    Erforderlichkeit der Erkenbarkeit der Berechnung der verkürzten Steuer bei einer

    Die Verurteilung des Angeklagten Ivan S. wegen Steuerhinterziehung hat keinen Bestand, weil sie die Berechnung der verkürzten Umsatzsteuer nicht erkennen läßt und deshalb vom Senat nicht überprüft werden kann (BGH bei Holtz MDR 1980, 455; BGH NStZ 1982, 425; BGH, Beschl. vom 04.05.1984 - 3 StR 131/84).
  • BGH, 30.07.1985 - 1 StR 286/85

    Erforderlichkeit der Angabe der Berechnung der Summe der verkürzten Steuern im

    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nicht nur die Summe der verkürzten Steuern, sondern auch deren Berechnung im einzelnen angeben (BGH StV 1984, 497; BGH, Beschl. vom 30.6.1982 - 1 StR 208/82).
  • BGH, 05.09.1984 - 2 StR 377/84

    Hinterziehung von Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer

    Zwar wird deren Berechnung im Urteil nicht in der an sich gebotenen Ausführlichkeit (BGH NStZ 1982, 425) wiedergegeben.
  • BGH, 04.05.1984 - 3 StR 131/84

    Bedeutung der Angabe einer Berechnung der jeweils verkürzten Steuer im einzelnen

    Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe in der Regel - für jede Steuerart und für jeden Steuerabschnitt gesondert - die Berechnung der jeweils verkürzten Steuer im einzelnen angeben (BGH NStZ 1982, 425; BGH, Urteil vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77; Beschluß vom 27. Januar 1984 - 3 StR 419/83; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO 8. Aufl. § 370 Rdn 29).
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Rechtsprechung
   LG Augsburg, 13.01.1982 - 6 Ns 1 Js 4964/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3424
LG Augsburg, 13.01.1982 - 6 Ns 1 Js 4964/79 (https://dejure.org/1982,3424)
LG Augsburg, Entscheidung vom 13.01.1982 - 6 Ns 1 Js 4964/79 (https://dejure.org/1982,3424)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 425
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