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   BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83   

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https://dejure.org/1983,4723
BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83 (https://dejure.org/1983,4723)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1983 - 1 StR 246/83 (https://dejure.org/1983,4723)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1983 - 1 StR 246/83 (https://dejure.org/1983,4723)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Ablehnung eines Beweisantrags - Form der Ablehnung eines Beweisantrags - Unerreichbarkeit und Bedeutungslosigkeit eines auswärtig lebenden Zeugen - Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags als Revisionsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 17
  • StV 1983, 359
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen wegen Unerreichbarkeit

    Auszug aus BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83
    Zu diesen geforderten Bemühungen hätte es vorliegend gehört, daß die Strafkammer den Versuch unternommen hätte, den Zeugen unter Hinweis auf seine Rechte aus dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (EuRHÜbk) vom 20. April 1959 (BGBl II 1964 S. 1369, 1386), in Kraft seit dem 1. Januar 1977 (BGBl II 1976, S. 1778) zu laden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1981 - 1 StR 733/81 = NStZ 1982, 171 und Beschluß vom 28. Januar 1981 - 3 StR 483/80 - NStZ 1981, 146).
  • BGH, 28.01.1981 - 3 StR 483/80

    Verfolgungshindernisse und Hafthindernisse bei Zeugen, gegen die im Inland ein

    Auszug aus BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83
    Zu diesen geforderten Bemühungen hätte es vorliegend gehört, daß die Strafkammer den Versuch unternommen hätte, den Zeugen unter Hinweis auf seine Rechte aus dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (EuRHÜbk) vom 20. April 1959 (BGBl II 1964 S. 1369, 1386), in Kraft seit dem 1. Januar 1977 (BGBl II 1976, S. 1778) zu laden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1981 - 1 StR 733/81 = NStZ 1982, 171 und Beschluß vom 28. Januar 1981 - 3 StR 483/80 - NStZ 1981, 146).
  • BGH, 19.04.1983 - 1 StR 215/83

    Beweiserhebungsanspruch eines Angeklagten

    Auszug aus BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83
    Dem tritt der Senat - auch unter Bezugnahme auf seinen Beschluß vom 19. April 1983 (1 StR 215/83) - bei.
  • BGH, 19.03.2013 - 3 StR 26/13

    Unzulässigkeit der Verlesung von Vernehmungsniederschriften als Gedächtnisstütze

    Die Vorschrift ist nur anwendbar, wenn es sich bei dem Zeugen, dessen Gedächtnis unterstützt werden soll, um dieselbe Person handelt, deren Aussage in dem zu verlesenden Protokoll festgestellt wurde (BGH NStZ 1984, 17).

    Verhörspersonen können die darüber aufgenommenen Niederschriften zwar vorgehalten werden, sie dürfen aber nicht, wie hier, zum ergänzenden Urkundenbeweis bei Erinnerungsmängeln benutzt werden (vgl. BGH NStZ 1984, 17; Diemer in KK StPO, 6. Aufl. § 253 Rdn. 3).

  • KG, 24.06.2021 - 3 Ws (B) 131/21

    Vorsätzlicher Rotlichtverstoß

    Solche können darin begründet sein, dass die Beweiswürdigung unklar, lückenhaft oder widersprüchlich ist, ferner gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1984, 17 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Durchführung einer Wahllichtbildvorlage mit

    Solche Fehler können darin begründet sein, dass die Beweiswürdigung unklar, unvollständig bzw. lückenhaft oder widersprüchlich ist, ferner gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt oder die erhobenen Beweise eine Überführung des Täters nicht zulassen (vgl. BGH NStZ 1984, 17 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 684/20

    Informationsanspruch des Betroffenen, rechtzeitige Geltendmachung, Messunterlagen

    Solche Fehler können darin begründet sein, dass die Beweiswürdigung unklar, unvollständig bzw. lückenhaft oder widersprüchlich ist, ferner gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStZ 1984, 17 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 22.09.2009 - 1 Ss 74/09

    Verstoß gegen Vermummungsverbot

    Solche Fehler können darin begründet sein, dass die Beweiswürdigung unklar, unvollständig bzw. lückenhaft oder widersprüchlich ist, ferner gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStZ 1984, 17 m. w. N.).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

    Allerdings darf das Gericht von einer antragsgemäß beschlossenen Beweisaufnahme nicht ohne weiteres, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Grund eines neuerlichen, nach Anhörung der Beteiligten zu erlassenden (§ 33 Abs. 1 StPO) und zu begründenden Beschlusses (§ 244 Abs. 6 StPO) absehen (RGSt 57, 165 f; RG JW 1927, 2706 f mit Anmerkung Mannheim; RG JW 1931, 1610 f mit Anmerkung Bohne; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 19. April 1983 - 1 StR 215/83 - und 17. Mai 1983 - 1 StR 246/83 - Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag, 5. Aufl. S. 773).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2010 - 53 Ss 9/10

    Steuerhehlerei: Handel mit unversteuerten und unverzollten Zigaretten

    Solche Fehler können darin begründet sein, dass die Beweiswürdigung unklar, unvollständig bzw. lückenhaft oder widersprüchlich ist, ferner gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStZ 1984, 17 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 53 Ss 35/20

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen

    Solche Fehler können darin begründet sein, dass die Beweiswürdigung unklar, unvollständig bzw. lückenhaft oder widersprüchlich ist, ferner gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStZ 1984, 17 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2020 - 53 Ss OWi 174/20

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen hinsichtlich einer vorsätzlich

    Solche Fehler können darin begründet sein, dass die Beweiswürdigung unklar, unvollständig oder widersprüchlich ist, ferner gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStZ 1984, 17 m. w. N.).
  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01

    Aufklärungspflicht; Beweisantrag (Unzulässigkeit); Verlesung des Protokolls über

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs kommt die Verlesung der früheren Aussage nur in Betracht, "nachdem Vorhalte aus dem Protokoll weder eine Übereinstimmung der gegenwärtigen Aussage mit dem Inhalt des Protokolls bewirkt noch dazu geführt haben, daß der Zeuge bekundete, bei der Aufnahme des Protokolls abweichend von seiner gegenwärtigen Aussage tatsächlich das im Protokoll Festgehaltene ausgesagt zu haben" (vgl. BGHSt 20, 160, 162; BGH, Urt. vom 2. März 1983 - 2 StR 744/82, teilweise wiedergegeben in NStZ 1984, 17).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2009 - 1 Ss 16/09

    Betrug: Unberechtigter Bezug von Trennungsgeld während Tätigkeit als

  • OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00

    Verwendung von Kennzeichen; Verfassungswidrige Organisation; Freispruch;

  • BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86

    Zeuge - Beweiswürdigung - Randgeschehen

  • OLG Brandenburg, 27.10.2014 - 53 Ss OWi 529/14

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Prozessuale Überholung des

  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 474/85

    Abänderung des Schuldspruchs mangels einwandfreier Feststellungen zum

  • OLG Brandenburg, 26.10.2014 - 53 Ss OWi 529/14
  • OLG Karlsruhe, 15.05.1997 - 2 Ss 71/97
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