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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.09.1992 - 2 VAs 15/92   

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https://dejure.org/1992,4825
OLG Karlsruhe, 17.09.1992 - 2 VAs 15/92 (https://dejure.org/1992,4825)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.09.1992 - 2 VAs 15/92 (https://dejure.org/1992,4825)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. September 1992 - 2 VAs 15/92 (https://dejure.org/1992,4825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Jugendrichter; Unterbrechung; Strafvollstreckung

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 104
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 30.06.1988 - 2 VAs 7/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.1992 - 2 VAs 15/92
    Die sachliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer zur Entscheidung über eine Vollstreckungsunterbrechung (vgl. dazu OLG Karlsruhe NStZ 1988, 525 ) führt über die Gleichstellungsregelung in § 83 Abs. 1 JGG mit der ausdrücklichen Regelung in § 83 Abs. 3 JGG (sofortige Beschwerde) dazu, daß gegen die Entscheidung des Vollstreckungsleiters mit Hilfe der sofortigen Beschwerde die örtlich zuständige Jugendkammer, hier des Landgerichts Mosbach, angerufen werden kann.
  • OLG Celle, 06.01.2014 - 2 Ws 366/13

    Gerichtliche Zuständigkeit für Entscheidungen über Maßnahmen zur Festnahme eines

    Grundsätzlich wird der Vollstreckungsleiter als Organ der Justizverwaltung tätig; er ist dann weisungsgebunden und unterliegt der Dienstaufsicht des Generalstaatsanwalts (OLG Karlsruhe, NStZ 1993, 104; LG Koblenz, NStZ-RR 1997, 53).
  • AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17

    Übergang der Vollstreckungszuständigkeit auf den besonderen Vollstreckungsleiter

    In solchen Fällen, in denen wie hier eine Jugendstrafe vollstreckt wird, ist für Entscheidungen nach § 458 Abs. 1 StPO daher gemäß § 83 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 JGG die örtlich zuständige Jugendkammer berufen (ebenso OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.04.1982 - 2 Ws 158/82, in: NJW 1982, S. 2741, zitiert nach beck-online; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.09.1992 - 2 VAs 15/92, in: NStZ 1993, S. 104, zitiert nach beck-online; siehe aber auch Sonnen in: D/S/S, JGG, 7. Auflage, § 83 JGG, Rn. 3 f.).
  • VerfGH Thüringen, 23.10.2002 - VerfGH 11/02

    Ausreichende Begründung einer Verfassungsbeschwerde ohne Nennung einer

    Dagegen sollen die Maßnahmen des Jugendrichters als Strafvollstreckungsbehörde i.S.d. § 82 Abs. 1 Satz 1 JGG grundsätzlich als Justizverwaltungsakte anfechtbar sein (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 1993, 104 [OLG Karlsruhe 17.09.1992 - 2 VAs 15/92]).
  • LG Hamburg, 04.08.2014 - 613 Vollz 45/13
    Ein Feststellungsinteresse ist zu bejahen, wenn die angefochtene Maßnahme eine diskriminierende Wirkung hatte und dem Antragsteller ein schutzwürdiges lnteresse an seiner Rehabilitierung zukommt (Nepp/Schenke 2007 '3' 113 Rdn. 143; OLG Hamm Zf8trVo 1982, 188; OLG Zweibrücken NStZ 1982, 352; ZfStrVo 1982, 318; OLG Hamm NStZ 1989, 552; NStZ 1993, 104; NStZ 1992, 430 B; OLG Celle ZfStrVo 1993, 185).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.10.1992 - 1 Vollz (Ws) 156/92   

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https://dejure.org/1992,5790
OLG Hamm, 13.10.1992 - 1 Vollz (Ws) 156/92 (https://dejure.org/1992,5790)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.10.1992 - 1 Vollz (Ws) 156/92 (https://dejure.org/1992,5790)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Oktober 1992 - 1 Vollz (Ws) 156/92 (https://dejure.org/1992,5790)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafvollzug; Gerichtliche Überprüfung von Disziplinarmaßnahmen; Wechsel von Strafvollzug in Maßregelvollzug; Nachteile des Häftlings durch Disziplinarmaßnahmen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVollzG § 115 Abs. 3, § 82 Abs. 2 S. 1

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 104
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