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   OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96   

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OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96 (https://dejure.org/1996,4582)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.07.1996 - 2 Ss 67/96 (https://dejure.org/1996,4582)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - 2 Ss 67/96 (https://dejure.org/1996,4582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 241
  • NZV 1996, 416
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Dies ändert jedoch nichts daran, daß auch bei der reinen Schuldstrafe das Wohl des Jugendlichen im Vordergrund steht (BGH a.a.O. S. 226; BGHSt 16, 261, 263), wodurch der Erziehungsgedanke wiederum vorrangige Bedeutung erhält (BGHSt a.a.O.; GA 1982, 553, 554= NStZ 1982, 332 ; NJW 1992, 380 ; StV 1994, 598, 599; NStZ-RR 1996, 120).

    Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat allein kommt demgegenüber keine selbständige Bedeutung zu (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263; GA 1982, 553, 554; StV 1994, 598, 599; NStZ 1995, 536 bei Böhm; NStZ-RR 1996, 120; B.v. 07.05.1996 -4 StR 182/96)), sondern nur insoweit, als aus ihm Schlüsse auf das Persönlichkeitsbild und die Schuldhöhe - wie z.B. charakterliche Haltung; Stärke des verbrecherischen Willens; Beweggründe und mit der Tat verfolgte Zwecke - gezogen werden können.

  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Auch wenn bei der reinen Schuldstrafe gem. § 17 Abs. 2 Halbs. 2 JGG , der Erziehungsgedanke durchbrochen ist, soll sie doch in erster Linie dem Jugendlichen dienen und ihm das von ihm begangene Unrecht deshalb vor Augen führen, um seine eigene Sühnebereitschaft zu wecken (BGHSt 15, 224, 225).

    Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat allein kommt demgegenüber keine selbständige Bedeutung zu (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263; GA 1982, 553, 554; StV 1994, 598, 599; NStZ 1995, 536 bei Böhm; NStZ-RR 1996, 120; B.v. 07.05.1996 -4 StR 182/96)), sondern nur insoweit, als aus ihm Schlüsse auf das Persönlichkeitsbild und die Schuldhöhe - wie z.B. charakterliche Haltung; Stärke des verbrecherischen Willens; Beweggründe und mit der Tat verfolgte Zwecke - gezogen werden können.

  • BGH, 31.10.1995 - 5 StR 470/94

    Jugendstrafen - Gering bemessen - Maß der Schuld verniedlicht - Erzieherische

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Dies ändert jedoch nichts daran, daß auch bei der reinen Schuldstrafe das Wohl des Jugendlichen im Vordergrund steht (BGH a.a.O. S. 226; BGHSt 16, 261, 263), wodurch der Erziehungsgedanke wiederum vorrangige Bedeutung erhält (BGHSt a.a.O.; GA 1982, 553, 554= NStZ 1982, 332 ; NJW 1992, 380 ; StV 1994, 598, 599; NStZ-RR 1996, 120).

    Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat allein kommt demgegenüber keine selbständige Bedeutung zu (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263; GA 1982, 553, 554; StV 1994, 598, 599; NStZ 1995, 536 bei Böhm; NStZ-RR 1996, 120; B.v. 07.05.1996 -4 StR 182/96)), sondern nur insoweit, als aus ihm Schlüsse auf das Persönlichkeitsbild und die Schuldhöhe - wie z.B. charakterliche Haltung; Stärke des verbrecherischen Willens; Beweggründe und mit der Tat verfolgte Zwecke - gezogen werden können.

  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93

    Annahme verminderter Schuldfähigkeit durch eine Jugendkammer wegen gestörter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Dies ändert jedoch nichts daran, daß auch bei der reinen Schuldstrafe das Wohl des Jugendlichen im Vordergrund steht (BGH a.a.O. S. 226; BGHSt 16, 261, 263), wodurch der Erziehungsgedanke wiederum vorrangige Bedeutung erhält (BGHSt a.a.O.; GA 1982, 553, 554= NStZ 1982, 332 ; NJW 1992, 380 ; StV 1994, 598, 599; NStZ-RR 1996, 120).

    Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat allein kommt demgegenüber keine selbständige Bedeutung zu (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263; GA 1982, 553, 554; StV 1994, 598, 599; NStZ 1995, 536 bei Böhm; NStZ-RR 1996, 120; B.v. 07.05.1996 -4 StR 182/96)), sondern nur insoweit, als aus ihm Schlüsse auf das Persönlichkeitsbild und die Schuldhöhe - wie z.B. charakterliche Haltung; Stärke des verbrecherischen Willens; Beweggründe und mit der Tat verfolgte Zwecke - gezogen werden können.

  • BGH, 13.06.1995 - 4 StR 315/95

    Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Schuldangemessene Strafe - Strafrahmen -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat allein kommt demgegenüber keine selbständige Bedeutung zu (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263; GA 1982, 553, 554; StV 1994, 598, 599; NStZ 1995, 536 bei Böhm; NStZ-RR 1996, 120; B.v. 07.05.1996 -4 StR 182/96)), sondern nur insoweit, als aus ihm Schlüsse auf das Persönlichkeitsbild und die Schuldhöhe - wie z.B. charakterliche Haltung; Stärke des verbrecherischen Willens; Beweggründe und mit der Tat verfolgte Zwecke - gezogen werden können.
  • OLG Hamburg, 03.06.1987 - 1 Ss 67/87

    Verkehrsmittel-Benutzung; Strafbares Erschleichen; Antritt der Fahrt; Erwerb

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Seine "allenfalls dezenten Entwicklungsdefizite", die auf den - wohl frühen - Verlust seines Vaters zurückzuführen sind, geben zur Annahme einer "latenten Risikobereitschaft" (Eisenberg NStZ 1987, 413), keinen Anlaß, die zu einer gesteigerten Gleichgültigkeit gegenüber dem Anspruch Dritter auf körperliche Unversehrtheit bei der Teilnahme am Straßenverkehr führen könnte.
  • BGH, 23.04.1982 - 2 StR 192/82

    Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Schwere Schuld - Erziehungsgedanke -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Dies ändert jedoch nichts daran, daß auch bei der reinen Schuldstrafe das Wohl des Jugendlichen im Vordergrund steht (BGH a.a.O. S. 226; BGHSt 16, 261, 263), wodurch der Erziehungsgedanke wiederum vorrangige Bedeutung erhält (BGHSt a.a.O.; GA 1982, 553, 554= NStZ 1982, 332 ; NJW 1992, 380 ; StV 1994, 598, 599; NStZ-RR 1996, 120).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96

    Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren - Erzieherische Einwirkung - Bewertung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat allein kommt demgegenüber keine selbständige Bedeutung zu (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263; GA 1982, 553, 554; StV 1994, 598, 599; NStZ 1995, 536 bei Böhm; NStZ-RR 1996, 120; B.v. 07.05.1996 -4 StR 182/96)), sondern nur insoweit, als aus ihm Schlüsse auf das Persönlichkeitsbild und die Schuldhöhe - wie z.B. charakterliche Haltung; Stärke des verbrecherischen Willens; Beweggründe und mit der Tat verfolgte Zwecke - gezogen werden können.
  • BayObLG, 09.04.1984 - RReg. 1 St 1/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Ausgehend von diesen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Grundsätzen, die sich ausnahmslos auf Vorsatztaten beziehen (vgl. dazu Böhm NStZ 1987, 410 ff. [Anm. zu AG Dillenburg a.a.O. S. 409 f.]), hat die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte jedenfalls in den Fällen, in denen keine bewußte Fahrlässigkeit vorlag (was in der Regel insbesondere bei alkoholbedingten Verkehrsdelikten mit schwerwiegenden Folgen der Fall ist) und es sich nicht um - Schlüsse auf den Charakter des Täters zulassende - Wiederholungstaten handelt, den schweren Folgen einer fahrlässig begangenen Verkehrsstraftat keine Bedeutung für die Beantwortung der Frage zugesprochen, ob die Schwere der Schuld eine Ahndung mit einer Jugendstrafe erfordert (BayObLG StV 1985, 155 f. m. zust. Anm. Böhm; OLG Celle NdsRpfl 1969, 95 f.; OLG Hamm N3W 1968, 462 = VRS 35, 119 f.).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (Maßgeblichkeit des

    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei allein fahrlässigen Straftaten im Straßenverkehr die Annahme der Schwere der Schuld nach § 17 Abs. 2 JGG in Betracht kommt (vgl. OLG Braunschweig, NZV 2002, 194 f.; OLG Karlsruhe, NStZ 1997, 241 f.; BayObLG, …
  • OLG Frankfurt, 09.06.2000 - 1 Ss 134/00

    Pflichtverteidigerbestellung: Unterschiedliche Bewertung der

    Nach inzwischen verfestigter Rechtsprechung genügt eine Straferwartung ab etwa 1 Jahr Freiheitsstrafe (vgl. Karlsruher Kommentar - Laufhütte, StPO, § 140 Rdn. 21 m. N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a. a. O. m. N.; KG StV 98, 325; OLG Frankfurt/Main z. B. Beschluß vom 8.3.1995 - 2 Ss 67/96; Beschluß vom 28.11.1995-2 Ss 356/95; Beschluß vom 28.3.2000 - 2 Ss 83/00).
  • OLG Zweibrücken, 24.11.2021 - 1 OLG 2 Ss 44/21

    Jugendstrafe: Verhängung wegen Schwere der Schuld

    Im Allgemeinen aber setzt die mit der Schwere der Schuld begründete Jugendstrafe deren erzieherische Notwendigkeit voraus (OLG Karlsruhe, NStZ 1997, 241 m. Anm. Böhm; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 15.06.1999 - 2 Ss 34/99, juris Rn. 7; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 58; a.A. BGH, Beschluss vom 06.05.2013 - 1 StR 178/13, juris Rn. 9 [nicht tragend]; Radtke aaO. Rn. 60).
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