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   BGH, 13.08.1997 - 2 StR 363/97   

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https://dejure.org/1997,3467
BGH, 13.08.1997 - 2 StR 363/97 (https://dejure.org/1997,3467)
BGH, Entscheidung vom 13.08.1997 - 2 StR 363/97 (https://dejure.org/1997,3467)
BGH, Entscheidung vom 13. August 1997 - 2 StR 363/97 (https://dejure.org/1997,3467)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zustellung eines Urteils im Wege der Ersatzzustellung - Verhältnis der Wahrscheinlichkeit künftig straffreien Verhaltens zur Wahrscheinlichkeit der Begehung neuer Straftaten des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 594
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85

    Definition der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 13.08.1997 - 2 StR 363/97
    Doch darf andererseits die Bejahung einer günstigen Prognose auch nicht von einem hohen Wahrscheinlichkeitsgrad abhängig gemacht werden (BGH NStZ 1986, 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2008 - 15 A 620/07

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Gefahr für die Allgemeinheit, Straftat,

    vgl. BGH, Urteil vom 13. August 1997 - 2 StR 363/97 -, NStZ 1997, 594 f. (zu § 56 StGB); Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Auflage 2006, § 67d Rn. 6 ff.
  • BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04

    Strafaussetzung zur Bewährung bei sexuellem Missbrauch (Verteidigung der

    Ausreichend ist, daß die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens größer ist als diejenige neuer Straftaten (BGH NStZ 1997, 594).
  • KG, 19.10.2015 - 161 Ss 195/15

    Revision in Strafsachen: Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der

    Ausreichend ist, dass ein straffreies Verhalten wahrscheinlicher ist als neue Straftaten (BGH, NStZ-RR 2005, 38; NStZ 1997, 594).

    Da die Sozialprognose in die Gesamtwürdigung nach § 56 Abs. 2 und Abs. 3 StGB einzustellen ist, wirken sich Rechtsfehler bei der Prognoseentscheidung auch dort aus (BGH, NStZ 1997, 594, 595; NStZ-RR 2006, 375; OLG Köln, NZV 1993, 357).

  • BGH, 10.05.2016 - 4 StR 25/16

    Strafaussetzung zur Bewährung (tatrichterlicher Beurteilungsspielraum:

    Hat das Gericht die für und gegen eine Aussetzung sprechenden Umstände gesehen und gewürdigt und ist - namentlich aufgrund seines in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindrucks - zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens nicht größer ist als diejenige neuer Straftaten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 1997, 2 StR 363/97 = NStZ 1997, 594), so ist dessen Entscheidung grundsätzlich auch dann hinzunehmen, wenn auch eine andere Bewertung denkbar gewesen wäre.
  • BGH, 16.04.2015 - 3 StR 605/14

    Fehlgeschlagener Versuch bei der räuberischen Erpressung; Strafzumessung

    Die Ausführungen des Landgerichts lassen auch nicht besorgen, es sei im Rahmen der nach § 56 Abs. 1 StGB zu treffenden Prognose von einem rechtlich fehlerhaften Maßstab (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 13. August 1997 - 2 StR 363/97, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 30) ausgegangen.
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2016 - Ss 10/16

    Strafverfahrenshindernis: Anforderungen an einen formwirksamen

    Für die Bejahung einer günstigen Prognose ist es erforderlich, dass die Wahrscheinlichkeit künftig straffreien Verhaltens größer ist als diejenige neuer Straftaten (vgl. BGH NStZ 1997, 594; NStZ-RR 2005, 38).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2001 - 3 Ws 17/01

    DNA-Identifizierung; Molekulargenetische Untersuchung; Negativprognose;

    Dabei wird keine sichere oder unbedingte Gewissheit straffreien Verhaltens verlangt, sondern es reicht aus, dass die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens größer ist als diejenige neuer Straftaten (vgl. BGH NStZ 1997, 594; BVerwG NJW 1983, 772 (774().
  • LG Gera, 29.09.1999 - 540 Js 15206/98

    Vorliegen einer vollendeten Wegnahme beim räuberischen Diebstahl; Erforderliche

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  • OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ss 164/05

    Berufung; Beschränkung; Wirksamkeit; Beschränkung auf Bewährungsfrage; innerer

    Sie hat insbesondere zutreffend zugrunde gelegt, dass die Erwartung i.S.v. § 56 Abs. 1 S. 1 StGB nicht eine sichere Gewähr für künftig straffreies Leben voraussetzt, insoweit vielmehr ausreichend ist, dass die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens größer ist als diejenige neuer Straftaten (BGH, Urteil vom 10.11.2004 - 1 StR 339/04 -, S. 5 UA, BGH NStZ 1997, 594).
  • OLG Jena, 10.02.2000 - 1 Ws 39/00

    Rechtmäßigkeit der Entnahme von Körperzellen bei einem Sexualstraftäter; Entnahme

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  • VG Augsburg, 03.03.2010 - Au 5 K 08.30063

    Verurteilung wegen Bandenhandels mit Heroin und Kokain zu einer

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00/00
  • AG Rudolstadt, 06.08.2015 - 110 Js 23490/12

    Gemeinschaftliche Körperverletzung durch Anwesenheit eines Tatgenossen

  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 241/07

    Strafzumessung; tatrichterliches Ermessen, Überprüfung; Strafaussetzung zur

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00 00

    Sozialprognose; Tatrichter; Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Bewährung;

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