Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.04.2004

Rechtsprechung
   BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04   

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https://dejure.org/2004,3999
BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04 (https://dejure.org/2004,3999)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2004 - 1 StR 39/04 (https://dejure.org/2004,3999)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04 (https://dejure.org/2004,3999)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen von Zweifeln an der Sachkunde des angehörten Sachverständigen; Einordnung von Motiven als niedrige Beweggründe; Voraussetzung der Anwendbarkeit des § 23 Abs. 2 StGB

  • Judicialis

    StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2 § 23 Abs. 2
    Versuchsmilderung beim Mord; niedrige Beweggründe bei Neid, Hass und Zerstörungswunsch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 620
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09

    Diebstahl mit Waffen bei mitgeführtem Schraubenzieher: Intention des Täters zum

    Jedoch kommt den versuchsbezogenen Umständen wie der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs und der eingesetzten kriminelle Energie besonderes Gewicht zu (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4; BGH NStZ 2004, 620).
  • LG Dortmund, 27.11.2018 - 39 Ks 15/17

    Borussia Dortmund: BVB-Bombenleger zu 14 Jahren Haft verurteilt

    Bei dieser Gesamtschau sind, neben der Persönlichkeit des Täters, die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, insbesondere die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie umfassend zu berücksichtigen (BGH, Urt. v. 22.09.1993, 3 StR 430/93, Rn. 5 m.w.N. - zitiert nach juris; Urt. v. 15.06.2004, 1 StR 39/04, Rn. 10 - zitiert nach juris; Urt. v. 22.11.2017, 2 StR 166/17, Rn. 17 - zitiert nach juris).

    Eine sorgfältige Abwägung dieser Umstände, auch soweit sie für den Täter sprechen, ist namentlich dann geboten, wenn von der Entschließung über die versuchsbedingte Milderung die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe abhängt (BGH, Urt. v. 22.09.1993, 3 StR 430/93, Rn. 5 - zitiert nach juris; Urt. v. 15.06.2004, 1 StR 39/04, Rn. 10 - zitiert nach juris).

  • BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22
    Dabei kommt besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung vom Handlungs- und Erfolgsunwert einer nur versuchten Tat liefern (BGH, Urteile vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 18; vom 14. Januar 1992 - 1 StR 700/91 Rn. 4, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 9; vom 16. September 1992 - 2 StR 304/92 Rn. 4, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 10; vom 15. Februar 1995 - 2 StR 482/94 Rn. 11 und vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04 Rn. 10; Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 5 StR 449/19 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5238
BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03 (https://dejure.org/2004,5238)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2004 - 4 StR 577/03 (https://dejure.org/2004,5238)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2004 - 4 StR 577/03 (https://dejure.org/2004,5238)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Einsichtsfähigkeit von niedrigen Beweggründen eines Täters; Mord aus Eifersucht über eine neue Beziehung eines Ehepartners; Schuldfähigkeit bei einer Tat in grausamer Abartigkeit eines psychisch Kranken

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2
    Subjektive Seite der niedrigen Beweggründe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 620
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe,

    In subjektiver Hinsicht müssen dem Täter die der Bewertung als "niedrig" zugrunde liegenden Umstände bekannt und die Beurteilung als sittlich besonders anstößig seiner Einsicht zugänglich gewesen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03); er muss seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2001, Az. 2 StR 259/01; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03; Urteil vom 25.09.2019, Az. 5 StR 222/19).
  • LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05

    Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines

    Dem Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen können insbesondere eine erhebliche Vermindung der Steuerungsfähigkeit - wie sie hier, worauf noch einzugehen sein wird, gegeben war -, erhebliche Persönlichkeitsmängel (vgl. BGH NStZ 2004, 620) - wie sie hier ebenfalls vorliegen - sowie die Annahme einer Spontantat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99), von der zugunsten des Angeklagten auszugehen ist, entgegenstehen.
  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Leistungen, Hauptverhandlung, Aufenthaltserlaubnis, Einreise, Cannabis,

    In subjektiver Hinsicht müssen dem Täter die der Bewertung als "niedrig" zugrunde liegenden Umstände bekannt und die Beurteilung als sittlich besonders anstößig seiner Einsicht zugänglich gewesen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03); er muss seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2001, Az. 2 StR 259/01; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03; Urteil vom 25.09.2019, Az. 5 StR 222/19).
  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

    In subjektiver Hinsicht müssen dem Täter die der Bewertung als "niedrig" zugrunde liegenden Umstände bekannt und die Beurteilung als sittlich besonders anstößig seiner Einsicht zugänglich gewesen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03); er muss seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2001, Az. 2 StR 259/01; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03; Urteil vom 25.09.2019, Az. 5 StR 222/19).
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