Rechtsprechung
BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 StGB; § 23 Abs. 2 StGB
Mord (niedrige Beweggründe: Besitzdenken und rücksichtsloser Eigennutz); Milderung beim Versuch (Erfolgsunwert; Grundsätze und Grenzen der Revisibilität) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Auswirkungen von Zweifeln an der Sachkunde des angehörten Sachverständigen; Einordnung von Motiven als niedrige Beweggründe; Voraussetzung der Anwendbarkeit des § 23 Abs. 2 StGB
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2 § 23 Abs. 2
Versuchsmilderung beim Mord; niedrige Beweggründe bei Neid, Hass und Zerstörungswunsch - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 620
Wird zitiert von ... (16)
- OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09
Diebstahl mit Waffen bei mitgeführtem Schraubenzieher: Intention des Täters zum …
Jedoch kommt den versuchsbezogenen Umständen wie der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs und der eingesetzten kriminelle Energie besonderes Gewicht zu (…BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4; BGH NStZ 2004, 620). - LG Dortmund, 27.11.2018 - 39 Ks 15/17
Borussia Dortmund: BVB-Bombenleger zu 14 Jahren Haft verurteilt
Bei dieser Gesamtschau sind, neben der Persönlichkeit des Täters, die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, insbesondere die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie umfassend zu berücksichtigen (…BGH, Urt. v. 22.09.1993, 3 StR 430/93, Rn. 5 m.w.N. - zitiert nach juris; Urt. v. 15.06.2004, 1 StR 39/04, Rn. 10 - zitiert nach juris;… Urt. v. 22.11.2017, 2 StR 166/17, Rn. 17 - zitiert nach juris).Eine sorgfältige Abwägung dieser Umstände, auch soweit sie für den Täter sprechen, ist namentlich dann geboten, wenn von der Entschließung über die versuchsbedingte Milderung die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe abhängt (…BGH, Urt. v. 22.09.1993, 3 StR 430/93, Rn. 5 - zitiert nach juris; Urt. v. 15.06.2004, 1 StR 39/04, Rn. 10 - zitiert nach juris).
- BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22 Dabei kommt besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung vom Handlungs- und Erfolgsunwert einer nur versuchten Tat liefern (BGH, Urteile vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 18;… vom 14. Januar 1992 - 1 StR 700/91 Rn. 4, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 9;… vom 16. September 1992 - 2 StR 304/92 Rn. 4, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 10;… vom 15. Februar 1995 - 2 StR 482/94 Rn. 11 und vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04 Rn. 10;… Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 5 StR 449/19 Rn. 8).
- BGH, 01.02.2005 - 5 StR 529/04
Verurteilung wegen Totschlages bei einer Eifersuchtstat (Mord: Heimtücke, …
Zwar kann die Tötung einer Frau, um sie keinem anderen Partner zu überlassen, die Voraussetzungen niedriger Beweggründe erfüllen (vgl. nur BGH NStZ 2002, 540, 541 m.w.N.; BGH, Urteil vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04). - LG Hamburg, 23.04.2020 - 621 Ks 9/19
Selbstjustiz und Rache: Versuchter Mord und schwere Körperverletzung durch Schuss …
Dabei kommt besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs und der aufgewandten kriminellen Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung vom Handlungs- und Erfolgsunwert einer nur versuchten Tat liefern (BGH NStZ 2004, 620, NStZ 1995, 285, 285 f.).Insbesondere hat die Kammer sorgsam bedacht, dass mangels weiterer beim Angeklagten A. R. vorliegender Milderungsgründe von der Entscheidung über eine versuchsbedingte Milderung die Verhängung einer lebenslangen oder zeitigen Freiheitsstrafe abhing (BGH NStZ 2004, 620).
- BGH, 03.05.2022 - 3 StR 120/22
Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; außertatbestandliches Handlungsziel; …
Sie hat die insofern gebotene umfassende Gesamtwürdigung vorgenommen (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 5 StR 449/19, NStZ 2020, 599 Rn. 8 mwN; Urteil vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 355 f.), dabei in zulässiger Weise die unmittelbare Vollendungsnähe und die hohe Gefährlichkeit des Versuchs als wesentliche schulderhöhende Umstände gewertet (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 5 StR 449/19, NStZ 2020, 599 Rn. 8; Urteil vom 22. November 2017 - 2 StR 166/17, NStZ-RR 2018, 102, 103; Beschluss vom 7. März 2017 - 3 StR 517/16, NStZ-RR 2017, 134, 135) sowie ausdrücklich in den Blick genommen, dass die Versagung einer Strafrahmenverschiebung hier die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Folge hatte (s. zu diesem Erörterungserfordernis BGH, Urteile vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04, NStZ 2004, 620;… vom 22. September 1993 - 3 StR 430/93, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 12;… vom 26. Februar 1991 - 1 StR 604/90, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 8). - BGH, 22.11.2017 - 2 StR 166/17
Versuch (Strafmilderung: Voraussetzungen)
Diesen Anforderungen ist das Landgericht - auch eingedenk des begrenzten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs, nach dem die Entscheidung des Tatgerichts bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2004, 620 m.w.N.) - noch gerecht geworden. - BGH, 22.10.2019 - 5 StR 449/19
Entscheidung über die Strafmilderung beim Versuch des Mordes (Gesamtwürdigung; …
a) Eine rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt nach ständiger Rechtsprechung eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte umfasst, wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGH, Urteile vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 355 f.;… vom 14. Januar 1992 - 1 StR 700/91, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 9;… vom 16. September 1992 - 2 StR 304/92, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 10; vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04, NStZ 2004, 620; vom 11. September 2013 - 2 StR 287/13;… Beschluss vom 17. März 1988 - 1 StR 104/88, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4). - BGH, 13.09.2006 - 2 StR 268/06
Alternativrüge (Aufklärungspflicht; Erörterungsmangel; hilfsweise erhobene …
- BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14
Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung beim Versuch (gerechter …
Darüber hinaus besorgt der Senat im Blick auf die sich unmittelbar anschließenden Ausführungen zur konkreten Strafzumessung nicht, dass die für die Prüfung einer Strafrahmenverschiebung erforderliche Gesamtabwägung der Tatumstände und der Persönlichkeit des Täters (vgl. BGH, Urteile vom 17. November 1961 - 4 StR 292/61, BGHSt 16, 351, vom 15. September 1988, aaO, vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04, NStZ 2004, 620 und vom 11. September 2013 - 2 StR 287/13) unterblieben ist. - LG Hamburg, 03.06.2019 - 602 Ks 13/18
Strafverfahren wegen Schüsse auf Angehörigen der Hells Angels
- BGH, 11.09.2013 - 2 StR 287/13
Strafmilderung bei versuchtem Mord
- LG München I, 06.10.2020 - 1 Ks 128 Js 115661/18
Angeklagte, Erkrankung, Freiheitsstrafe, Krankenhaus, Sicherungsverwahrung, Arzt, …
- OLG Hamm, 28.03.2006 - 3 Ss 76/06
Strafzumessung; Versuch; Milderungsmöglichkeit; Anforderungen an die Begründung
- LG Dresden, 29.07.2005 - 1 Ks 424 Js 51341/03
12 Jahre Haft für Bombenleger
- LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20
Rechtsprechung
BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 StGB; § 212 StGB; § 21 StGB
Mord aus niedrigen Beweggründen (subjektive Komponente des Mordmerkmals; Erörterungspflicht bei festgestellten Persönlichkeitsmängeln) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Einsichtsfähigkeit von niedrigen Beweggründen eines Täters; Mord aus Eifersucht über eine neue Beziehung eines Ehepartners; Schuldfähigkeit bei einer Tat in grausamer Abartigkeit eines psychisch Kranken
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- rechtsportal.de
StGB § 211 Abs. 2
Subjektive Seite der niedrigen Beweggründe - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 620
Wird zitiert von ... (4)
- LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20
Coronavirus, SARS-CoV-2, Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, …
In subjektiver Hinsicht müssen dem Täter die der Bewertung als "niedrig" zugrunde liegenden Umstände bekannt und die Beurteilung als sittlich besonders anstößig seiner Einsicht zugänglich gewesen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03); er muss seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2001, Az. 2 StR 259/01; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03; Urteil vom 25.09.2019, Az. 5 StR 222/19). - LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05
Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines …
Dem Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen können insbesondere eine erhebliche Vermindung der Steuerungsfähigkeit - wie sie hier, worauf noch einzugehen sein wird, gegeben war -, erhebliche Persönlichkeitsmängel (vgl. BGH NStZ 2004, 620) - wie sie hier ebenfalls vorliegen - sowie die Annahme einer Spontantat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99), von der zugunsten des Angeklagten auszugehen ist, entgegenstehen. - LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21
Leistungen, Hauptverhandlung, Aufenthaltserlaubnis, Einreise, Cannabis, …
In subjektiver Hinsicht müssen dem Täter die der Bewertung als "niedrig" zugrunde liegenden Umstände bekannt und die Beurteilung als sittlich besonders anstößig seiner Einsicht zugänglich gewesen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03); er muss seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2001, Az. 2 StR 259/01; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03; Urteil vom 25.09.2019, Az. 5 StR 222/19). - LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20
Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot, …
In subjektiver Hinsicht müssen dem Täter die der Bewertung als "niedrig" zugrunde liegenden Umstände bekannt und die Beurteilung als sittlich besonders anstößig seiner Einsicht zugänglich gewesen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03); er muss seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2001, Az. 2 StR 259/01; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03; Urteil vom 25.09.2019, Az. 5 StR 222/19).