Rechtsprechung
BGH, 09.02.2011 - 5 StR 387/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 247 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
Entfernung des Angeklagten; Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung; Bild-Ton-Übertragung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 247 S 2 StPO, § 338 Nr 5 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
Strafverfahren: Zeugenentlassung in Abwesenheit des Angeklagten - Wolters Kluwer
Wesentlichkeit der Entlassungsverhandlung in Anwesenheit des Angeklagten
- rewis.io
Strafverfahren: Zeugenentlassung in Abwesenheit des Angeklagten
- ra.de
- rewis.io
Strafverfahren: Zeugenentlassung in Abwesenheit des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 247 S. 2, 4; StPO § 338 Nr. 5
Wesentlichkeit der Entlassungsverhandlung in Anwesenheit des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Ist die Entlassungsverhandlung ein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung?
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 12.05.2010 - 9 KLs 11/09
- BGH, 09.02.2011 - 5 StR 387/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 534
- StV 2011, 520
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09
Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der …
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - 5 StR 387/10
Nach dem durch den Vorsitzenden dargestellten und von weiteren Amtspersonen bestätigten Ablauf des Geschehens würde der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO auch im Lichte des Beschlusses des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2010 - GSSt 1/09 (NJW 2010, 2450; zum Abdruck in BGHSt bestimmt) nicht durchgreifen. - BGH, 19.12.2006 - 1 StR 268/06
Unterrichtung eines vorübergehend entfernten Angeklagten durch Mitverfolgung per …
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - 5 StR 387/10
Es wäre bloße Förmelei, wenn ihm - gegebenenfalls nach vorheriger Entfernung des Opferzeugen aus dem Gerichtssaal - in Anwesenheit ein weiteres Mal Fragen anheimgegeben werden müssten (vgl. zur Ersetzung der Unterrichtungspflicht nach § 247 Satz 4 StPO durch Bild-Ton-Übertragung auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 268/06, BGHSt 51, 180; ferner zum Frageverzicht in solchen Fällen BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 5 StR 482/10). - BGH, 27.01.2011 - 5 StR 482/10
Beweiswürdigung (Lücken; Widersprüche); schwerer sexueller Missbrauchs eines …
Auszug aus BGH, 09.02.2011 - 5 StR 387/10
Es wäre bloße Förmelei, wenn ihm - gegebenenfalls nach vorheriger Entfernung des Opferzeugen aus dem Gerichtssaal - in Anwesenheit ein weiteres Mal Fragen anheimgegeben werden müssten (vgl. zur Ersetzung der Unterrichtungspflicht nach § 247 Satz 4 StPO durch Bild-Ton-Übertragung auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 268/06, BGHSt 51, 180; ferner zum Frageverzicht in solchen Fällen BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 5 StR 482/10).
- BGH, 11.12.2018 - 2 StR 250/18
Ausbleiben des Angeklagten (keine Anwesenheit aufgrund einer Bild-Ton-Übertragung …
Dies wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa in einem Fall verneint, in dem die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen zwar in Abwesenheit des Angeklagten stattgefunden hatte, die Vernehmung im Ganzen aber vom Angeklagten durch Bild-Ton-Übertragung mitverfolgt worden war und er nach Befragung durch den Vorsitzenden erklärt hatte, von seinem Fragerecht keinen Gebrauch zu machen (BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - 5 StR 387/10, NStZ 2011, 534). - BGH, 11.03.2014 - 1 StR 711/13
Abwesenheit des Angeklagten als Revisionsgrund (Anforderungen an die …
b) Ein Fall, in dem ein Beruhen des Urteils auf der bloßen Abwesenheit des Angeklagten während der Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen denkgesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 4 StR 131/06; NStZ 2006, 713; BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - 5 StR 387/10, NStZ 2011, 534), liegt nicht vor. - BGH, 10.04.2013 - 1 StR 11/13
Abwesenheit eines notwendigen Verfahrensbeteiligten (Entfernung des Angeklagten …
Besondere Umstände, etwa eine Bild-Ton-Übertragung in einen Nebenraum mit Gegensprechanlage, die dem Angeklagten während seiner Abwesenheit vom Sitzungssaal ermöglicht hätten, entweder seine Zustimmung zur Entlassung der Zeugin zu erklären oder sein Fragerecht weiter auszuüben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - 5 StR 387/10, NStZ 2011, 534), lagen hier nicht vor. - BGH, 01.06.2022 - 1 StR 144/22
Verwerfung der Revision
Die Verfahrensbeanstandung wäre auch unbegründet: Die Entlassungsverhandlung wurde nämlich zuvor in seiner Anwesenheit geführt; die Zeugin musste dafür nicht zugegen sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - 5 StR 387/10 Rn. 9;… vgl. im Übrigen BGH, Beschlüsse vom 23. September 2014 - 4 StR 302/14 Rn. 8 …und vom 11. März 2014 - 1 StR 711/13, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 29 Rn. 10, 15; je mN).
Rechtsprechung
OLG Bamberg, 19.10.2010 - 3 Ws 60/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Klageerzwingungsverfahren, Einstellung nach § 153 a StPO
- openjur.de
Klageerzwingungsverfahren: Voraussetzungen nach einer Verfahrenseinstellung gegen Erfüllung von Auflagen
- rechtsportal.de
StPO § 153a
Zulässigkeit des Klageerzwingungsverfahrens bei Verfahrenseinstellung nach § 153a Abs. 1 StPO - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Leitsatz)
Klageerzwingungsverfahren bei Einstellung nach § 153a StPO?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit des Klageerzwingungsverfahrens bei einem Zusammentreffen eines Verbrechensverdachtes und eines Vergehensverdachtes und einer Einstellung nach § 153 a StPO
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Klageerzwingungsverfahren bei Einstellung gegen Auflagen
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 534
- AnwBl 2011, 161