Rechtsprechung
BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 1, Abs. 5 StGB; § 22 StGB; § 261 StPO; § 257c StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 22 Nr. 5 StPO
Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen Bandenbetrug im Zusammenhang mit routinemäßigen Massengeschäften (Missbrauch des Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens; Normativierung; Verständigung); Versuch (unmittelbares Ansetzen); ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 267 Abs 1 StPO, § 263 Abs 1 StGB
Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges: Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung und Darlegung des täuschungsbedingten Irrtums kontaktierter Personen in einer Vielzahl von Einzelfällen des Missbrauchs des Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens - IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim Betrug im Zusammenhang mit routinemäßigen Massengeschäften (hier: Missbrauch des Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens)
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zu den Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim Betrug im Zusammenhang mit routinemäßigen Massengeschäften (hier: Missbrauch des Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens)
- rewis.io
Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges: Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung und Darlegung des täuschungsbedingten Irrtums kontaktierter Personen in einer Vielzahl von Einzelfällen des Missbrauchs des Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim Betrug im Zusammenhang mit routinemäßigen Massengeschäften (hier: Missbrauch des Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betrug durch Missbrauch des Lastschriftverfahrens
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Feststellung des Irrtums beim Betrug im Zusammenhang mit routinemäßigen Massengeschäften
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Missbrauch des Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 12.09.2012 - 9 KLs 29/10
- BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 2132
- NStZ 2014, 459
- NStZ 2015, 160
- StV 2014, 676
- WM 2014, 1235
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 24.06.2014 - 2 StR 73/14
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (Begriff der Ingebrauchnahme; Ingebrauchnahme …
Regelmäßig aber müssen, zumal wenn, wie hier, der Angeklagte die Tat bestritten hat, die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Würdigung der Beweise auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht, die dem Revisionsgericht eine Überprüfung nach den Maßstäben rationaler Argumentation ermöglicht (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13 mwN). - OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18
Strafbarkeit wegen Beseitigung eines Strichcodes vor dem Kassieren
Die Frage, ob hier der übliche Ablauf eines gleichförmigen Massengeschäfts vorlag, aus dem auf ein sachgedankliches Mitbewusstsein der Kassiererin bezüglich der generellen Richtigkeit der nach Einscannen des Strichcodes von der Kasse angezeigten Preise geschlossen werden kann (vgl. BGH NJW 2014, 2132), war für die Entscheidung des vorliegenden Falles mithin nicht erheblich und konnte dahinstehen. - OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18
Betrug: Bezahlung an einem Selbstbedienungsterminal mit dem elektronischen …
Da der Betrugstatbestand voraussetzt, dass die Vermögensverfügung durch den Irrtum des Geschädigten veranlasst worden ist, und das gänzliche Fehlen einer Vorstellung für sich allein keinen tatbestandsmäßigen Irrtum begründen kann, muss der Tatrichter insbesondere mitteilen, wie er sich die Überzeugung davon verschafft hat, dass der Verfügende einem Irrtum erlegen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.05.2014, Az. 4 StR 430/13; BGH, Urteil vom 05.12.2002, Az. 3 StR 161/02; BGH, Urteil vom 22.11.2013, Az. 3 StR 162/13, jeweils zitiert nach Juris).
- BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15
Betrug (Täuschung: konkludente Täuschung durch Übersendung von Rechnungen, …
a) Da der Betrugstatbestand voraussetzt, dass die Vermögensverfügung durch den Irrtum des Getäuschten veranlasst worden ist, und das gänzliche Fehlen einer Vorstellung für sich allein keinen tatbestandsmäßigen Irrtum begründen kann, muss der Tatrichter im Urteil mitteilen, wie er sich die Überzeugung davon verschafft hat, dass der Verfügende einem Irrtum erlegen ist (vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198, 1199 f.; vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216; vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133). - BGH, 16.05.2017 - 2 StR 169/15
Urteilsgründe (uneigentliche Organisationsdelikte: Feststellungen zu …
Da der Betrugstatbestand voraussetzt, dass die Vermögensverfügung durch den Irrtum des Getäuschten veranlasst worden ist, müssen die Urteilsgründe regelmäßig ergeben, wer die durch Täuschung verursachte Vermögensverfügung getroffen hat und welche irrtümlichen Vorstellungen dieser Geschädigte dabei hatte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133; Senat…, Urteil vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15, Rn. 30 mwN).In Fällen eines normativ geprägten Vorstellungsbildes kann es deshalb nach der Rechtsprechung ausreichen, einzelne Zeugen zu vernehmen und aus einem regelhaften Vorstellungsbild auf einen Irrtum auch bei weiteren Geschädigten zu schließen oder der Verurteilung wegen eines Organisationsdelikts zur Bemessung des Schuldumfangs eine bestimmte Irrtumsquote zugrunde zu legen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133; krit. Ceffinato, ZStW 128 (2016), 804, 818 ff.).
- BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14
Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von …
aa) Der Bundesgerichtshof hat sich in den letzten Jahren in einer Reihe von Fällen mit der Frage beschäftigt, wie in (Massen-)Betrugsverfahren in tragfähiger Weise Feststellungen zum inneren Vorstellungsbild der getäuschten Personen getroffen werden können (vgl. aus sachlichrechtlicher Perspektive BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198; Urteil vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 697; Beschluss vom 22. Januar 2012 - 3 StR 285/11, wistra 2012, 315; Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 616/12, NJW 2014, 2595; Urteil 16 17 18 vom 27. März 2014 - 3 StR 342/13, NJW 2014, 2054; Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NStZ 2014, 459; Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13; vgl. aus verfahrensrechtlicher Perspektive BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, wistra 2009, 433, 434 (insoweit in BGHSt 54, 44 nicht abgedruckt); Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 154/13, NStZ 2014, 111 m. Anm. Allgayer; vgl. zur Beschränkung gemäß § 154a StPO auf den Vorwurf des nur versuchten Betruges in vergleichbaren Fällen BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, BGHSt 58, 119, 122; Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NStZ 2014, 459).Im Bereich gleichförmiger, massenhafter oder routinemäßiger Geschäfte, die von selbstverständlichen Erwartungen geprägt sind, kann der Tatrichter befugt sein, auf die täuschungsbedingte Fehlvorstellung auf der Grundlage eines "sachgedanklichen Mitbewusstseins" indiziell zu schließen, wobei er dies im Urteil darzulegen hat (BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NStZ 2014, 459, 460 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215 f.).
Soweit in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs anklingt, Feststellungen zum Irrtum seien beim Betrug in aller Regel nur möglich, wenn die irrende Person oder bei Massenbetrugsfällen jedenfalls einige der Geschädigten ermittelt und als Zeugen in der Hauptverhandlung vernommen würden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644, 645; BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NStZ 2014, 459 f.), könnte der Senat dem nicht ohne weiteres folgen.
Grundlage eines solchen Indizschlusses können auch äußere Umstände sein, die der Angeklagte glaubhaft gestanden hat, weshalb es keinen Rechtssatz des Inhalts gibt, Feststellungen zu einem Irrtum beim Betrug könnten nicht auf der Grundlage eines Geständnisses des Angeklagten getroffen werden (in diese Richtung aber wohl BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644, 645; vgl. zu dieser Problematik auch BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NStZ 2014, 459, 460).
dd) In Massenbetrugsverfahren kann sich das Gericht seine Überzeugung von einem Irrtum vieler Geschädigter auch dadurch verschaffen, dass es einige der Geschädigten als Zeugen vernimmt (oder deren Aussagen auf andere Art und Weise in die Hauptverhandlung einführt) und aus deren Angaben zum Vorliegen eines Irrtums indiziell auf einen Irrtum bei anderen Geschädigten schließt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 616/12, NJW 2014, 2595; Urteil vom 27. März 2014 - 3 StR 342/13, NJW 2014, 2054; Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NStZ 2014, 459).
- BGH, 17.06.2014 - 2 StR 658/13
Betrug (Anforderungen an die Urteilsbegründung)
In den Urteilsgründen ist zudem grundsätzlich festzustellen und darzulegen, welche irrigen Vorstellungen die Person hatte, die die Verfügung getroffen hat (…vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 14, vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216 und vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133 mwN); regelmäßig ist es deshalb erforderlich, die irrende Person zu ermitteln und in der Hauptverhandlung über die tatrelevante Vorstellung zu vernehmen.Belegen deren Angaben das Vorliegen eines Irrtums in den sie betreffenden Fällen, kann auf die Erregung eines Irrtums auch bei anderen Verfügenden geschlossen werden (vgl. auch BGH, Urteile vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216; vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133).
- OLG Hamm, 04.06.2020 - 4 RVs 64/20
Betrug, Computerbetrug, Täuschung, Irrtum, erforderliche Feststellungen, …
Belegen deren Angaben das Vorliegen eines Irrtums in den sie betreffenden Fällen, kann auf die Erregung eines Irrtums auch bei anderen Verfügenden geschlossen werden (vgl. auch BGH, NStZ 2014, 215 f; BGH, NJW 2014, 2132 f). - BGH, 13.09.2017 - 4 StR 88/17
Betrug (Irrtum: erforderliche Feststellungen im Urteil bei gleichförmigen, …
Liegen dem Tatvorwurf - wie im vorliegenden Fall - zahlreiche Einzelfälle zu Grunde, kann die Vernehmung weniger Zeugen ausreichen; wenn deren Angaben das Vorliegen eines Irrtums (in den sie betreffenden Fällen) belegen, kann auf die Erregung eines Irrtums auch bei anderen Verfügenden geschlossen werden (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133 mwN). - BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14
Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Umgang mit DNA-Identifizierungsmustern: …
Die Urteilsgründe müssen jedoch erkennen lassen, dass die Würdigung der Beweise auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht, die dem Revisionsgericht eine Überprüfung nach den Maßstäben rationaler Argumentation ermöglicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH…, Urteil vom 2. Juli 2015 - 4 StR 509/14 juris Rn. 8; Senat…, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15 juris Rn. 26; BGH…, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 4 StR 11/15 juris Rn. 5; Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133, jeweils mwN). - BGH, 13.09.2016 - 5 StR 338/16
Geständige Einlassung als Grundlage der den Schuldspruch tragenden Feststellungen …
- BGH, 23.09.2015 - 4 StR 54/15
Hehlerei (Vorsatz bzgl. der Vortat: Anforderungen an die tatrichterliche …
- LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17
Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von …
- BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15
Urteilsgründe (Darstellungsanforderungen bei mehreren Taten); Betrug (Schaden: …
- BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16
Betrug (Mitursächlichkeit der Täuschung für den Irrtum; Umgang mit massenhaft …
- BGH, 13.11.2019 - 2 StR 307/19
Betrug (Irrtum: Feststellung in Fällen gleichförmiger, massenhafter oder …
- BGH, 03.02.2015 - 3 StR 544/14
Versuchter Betrug durch massenhafte Versendung von Forderungsschreiben …
- BGH, 04.12.2019 - 2 StR 422/18
Betrug (Irrtumsfeststellung in Fällen gleichförmiger, massenhafter oder …
- LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11
Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an …
- OLG Hamm, 07.10.2014 - 3 RVs 75/14
Aufhebung eines Haftbefehls durch das Revisionsgericht bei zu erwartender …