Rechtsprechung
BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Umgang mit DNA-Identifizierungsmustern: Angeklagter Angehöriger einer fremden Ethnie) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Überzeugung von der Täterschaft aufgrund Übereinstimmung von DNA-Identifizierungsmustern; Anforderungen an die Urteilsgründe bei Heranziehung von Vergleichspopulationen - IWW
- Wolters Kluwer
Wahrscheinlichkeitsberechnung bei DNA-Untersuchungen; Berechnung der (Gesamt-)Häufigkeit des festgestellten DNAIdentifizierungsmusters unter Anwendung der Produktregel; Zuordnung der von gesicherten Tatsachenfeststellungen ausgehenden statistischen ...
- rewis.io
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Überzeugung von der Täterschaft aufgrund Übereinstimmung von DNA-Identifizierungsmustern; Anforderungen an die Urteilsgründe bei Heranziehung von Vergleichspopulationen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vergleichende molekulargenetische Untersuchungen - und ihre Darstellung im Urteil
Verfahrensgang
- LG Bonn, 26.09.2013 - 21 KLs 20/13
- LG Bonn, 27.04.2015 - 21 KLs 20/13
- BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 490
- StV 2017, 505 (Ls.)
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16
Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz …
Sollte auch der neue Tatrichter das Gutachten des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen aus dem Bereich DNA-Analytik/Serologie vom 4. August 2015 heranziehen wollen, wird er bei der Darstellung der Ergebnisse die einschlägigen Anforderungen der Rechtsprechung zu beachten haben (vgl. BGH…, Urteil vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, Rn. 10;… Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16, Rn. 4; Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491 f.; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118 f.; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477 ff.; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217). - BGH, 09.02.2017 - 3 StR 415/16
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungseventualvorsatz …
Sollte auch das neue Tatgericht Schlüsse aus dem serologischen und DNA-analytischen Gutachten des Hessischen Landeskriminalamts vom 21. September 2015 ziehen wollen (vgl. UA 78), wird es bei der Darstellung der Ergebnisse die einschlägigen Anforderungen der Rechtsprechung zu beachten haben (vgl. BGH…, Urteil vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, juris Rn. 10;… Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16, juris Rn. 4; Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491 f.; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118 f.; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477 ff.; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217). - BGH, 14.03.2017 - 2 StR 370/16
Verdeckungsmord (erforderliche Verdeckung einer anderen Tat: erforderliche Zäsur …
Sollte das Landgericht im Falle einer erneuten Verurteilung der Angeklagten seine Überzeugung von der Täterschaft derselben erneut auf tatrelevante DNA-Spuren stützen, wird es bei der Darstellung der Ergebnisse der DNA-Auswertung die einschlägigen Anforderungen der Rechtsprechung beachten müssen (vgl. dazu Senat, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490 mwN).
- BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17
Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in …
Insoweit wurde - den allgemeinen Darlegungsanforderungen folgend - von den Tatgerichten verlangt, in den Urteilsgründen mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben und mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490;… vom 21. Juli 2016 - 2 StR 383/15 Rn. 35;… vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16 Rn. 25;… Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 10;… vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 397/15 Rn. 4;… vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16 Rn. 11; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 377/17). - BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15
Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung …
Nähere Darlegungen hierzu waren schon deswegen nicht entbehrlich, weil im vorliegenden Fall die Besonderheit gegeben ist, dass mehr als eine Person als Spurenleger angenommen werden kann (Mischspur) und eine Verwandtschaft zwischen möglichen spurenbeteiligten Personen in Betracht kommt (vgl. Senat, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14; BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454). - BGH, 06.02.2019 - 1 StR 499/18
Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil)
Solange allerdings nicht ausschließlich ein Alternativtäter aus der fremden Ethnie in Betracht kommt, ist die am Tatort lebende deutsche bzw. europäische Wohnbevölkerung als Vergleichspopulation nicht zu beanstanden (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NStZ 2016, 111 ff.; Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490 Rn. 26 f.).Hiermit nimmt die Strafkammer Bezug auf die heute routinemäßig mit 16 DNA-Markersystemen durchgeführte Untersuchung (vgl. Gemeinsame Empfehlungen der Projektgruppe "Biostatistische DNA-Berechnungen' und der Spurenkommission zur biostatistischen Bewertung von DNA-analytischen Befunden, NStZ 2017, 135, 140, Ziffer 4.3; Schneider/Anslinger/Eckert/Fimmers/Schneider, Erläuterungen zu den wissenschaftlichen Grundlagen biostatistischer Wahrscheinlichkeitsberechnungen im Rahmen von DNA-Spurengutachten, NStZ 2013, 693, 695 f.;… ferner BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454 Rn. 19 und vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490).
Ein solcher Wert zeigt hier die Untersuchung von 16 STR-Systemen auf (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, aaO Rn. 22, 39 …und vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, aaO Rn. 19;… Schneider/Anslinger/Eckert/Fimmers/ Schneider aaO; s. auch Gemeinsame Empfehlungen der Projektgruppe "Biostatistische DNA-Berechnungen' und der Spurenkommission zur biostatistischen Bewertung von DNA-analytischen Befunden, NStZ 2017, 135, 140, Ziffer 4.3.), ohne dass Anhaltspunkte für ein anderes Vorgehen der Sachverständigen im Fall II.2.
- OLG Celle, 24.08.2016 - 2 Ss 98/16
Strafverfahren wegen Diebstahls: Notwendige Darlegungen im Urteil zur …
Danach ist davon auszugehen, dass jedenfalls für die in der Praxis vorkommenden Regelfälle der molekulargenetischen Vergleichsuntersuchungen, die keine Besonderheiten in der forensischen Fragestellung aufweisen, es im tatrichterlichen Urteil keiner Ausführungen mehr zur Frage der unabhängigen Vererbbarkeit der Merkmalsysteme bedarf (vgl. BGH NJW 2014, 2454; Urteil vom 24. März 2016, 2 StR 112/14).Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei einer Untersuchung von mehr als 10 bis 12 STR-Systemen Trefferwahrscheinlichkeiten im Milliardenbereich und höher zu erwarten sind, bei denen auch eine Unterscheidung in Bezug auf die ethnische Herkunft regelmäßig nicht mehr von Bedeutung sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2016, 2 StR 112/14).
Es ist gerade nicht zu beanstanden, wenn auch in diesen Fällen die am Tatort lebende Mehrheitsbevölkerung als Vergleichspopulation herangezogen wird (vgl. BGH NJW 2015, 2594; Urteil vom 24. März 2016, 2 StR 112/14).
Dies gilt jedoch nur solange, wie es keine konkreten Anhaltspunkte für einen aus derselben Herkunftsethnie wie der Angeklagte stammenden Alternativtäter gibt (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2016, 2 StR 112/14).
Eine einzelfallbezogene Berechnung mit klarem Populationsbezug bleibt zudem bei solchen Spuren nötig, bei denen mehr als eine Person als Spurenleger angenommen werden muss, es sich also um eine sogenannte Mischspur handelt, sowie in solchen Fällen, in denen eine Verwandtschaft zu möglichen spurenbeteiligten Personen besteht, da sich insoweit ein geringerer Beweiswert ergeben kann (vgl. BGH NJW 2014, 2454; Urteil vom 24. März 2016, 2 StR 112/14).
- KG, 14.04.2020 - 161 Ss 25/20
Anforderungen an die Darstellung eines DNA-Gutachtens im Urteil
Dabei gehören von gesicherten Tatsachenfeststellungen ausgehende statistische Wahrscheinlichkeitsrechnungen - wie sie bei DNA-Vergleichsuntersuchungen vorgenommen werden - zu den Mitteln der logischen Schlussfolgerung, welche dem Tatrichter grundsätzlich ebenso offenstehen wie andere mathematische Methoden (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14 -, juris Rdnr. 15 m. w. Nachw.).aaa) Grundsätzlich hat das Tatgericht in Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so dazulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018, a. a. O. juris Rdnr. 5, 28. August 2018 - 5 StR 50/17 -, juris Rdnr. 8 = BGHSt 63, 187 ff., 17. Juli 2018 - 1 StR 518/17 -, juris Rdnr. 6, 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17 -, juris Rdnr. 10, Urteil vom 24. März 2016, a. a. O., juris Rdnr. 30, m. w. Nachw.).
Insofern gilt: Stützt das Tatgericht seine nach § 261 StPO gewonnene Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf das Ergebnis einer im Zusammenhang mit der Übereinstimmung von DNA-Identifizierungsmustern vorgenommenen Wahrscheinlichkeitsberechnung, wird - sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört - verlangt, dass der Tatrichter in den Urteilsgründen darlegt, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (ständ. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2016, a. a. O., juris Rdnr. 20 m. zahlr. Nachw.).
Es ist vielmehr nicht zu beanstanden, wenn auch in diesen Fällen die am Tatort lebende Mehrheitsbevölkerung als Vergleichspopulation herangezogen wird, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte für einen aus derselben Herkunftsethnie wie der Angeklagte stammenden Alternativtäter gibt (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2016, a. a. O., juris Rdnr. 26 f., Beschluss vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14 -, juris Rdnr. 20, jeweils m. w. Nachw.).
Eine andere Vorgehensweise würde zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Einschränkung des Kreises möglicher Spurenverursacher führen, zu dem auch der Grundsatz "in dubio pro reo" nicht zwingt (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2016, a. a. O., juris Rdnr. 26).
- BGH, 18.07.2018 - 5 StR 645/17
Einziehung von Taterträgen (aus der Tat erlangter Vermögenswert; tatsächliches …
Insbesondere genügt die Darstellung des DNA-Gutachtens den Anforderungen, die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490; Beschlüsse vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16 und vom 18. Januar 2018 - 4 StR 377/17 jeweils mwN). - BGH, 17.04.2019 - 5 StR 603/18
Keine Erstreckung der erweiterten Einziehung auf Surrogate (fehlende gesetzliche …
Die Zugehörigkeit eines Angeklagten zu einer fremden Ethnie hat allenfalls dann Bedeutung, wenn die Beweisaufnahme konkrete Anhaltspunkte dafür ergibt, dass der Tatverdächtige ausschließlich in einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zu finden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2016 ? 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 492). - BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; …
- BGH, 24.01.2019 - 1 StR 564/18
Erforderliche Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten im Urteil …
- BGH, 23.11.2017 - 4 StR 219/17
Totschlag (Konkurrenzverhältnis zu Körperverletzungsdelikten: Gesetzeskonkurrenz …
- BGH, 22.02.2017 - 5 StR 606/16
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Darstellung von DNA-Vergleichsuntersuchungen in …
- BGH, 15.08.2018 - 4 StR 250/18
Überprüfung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit …
- BGH, 18.01.2018 - 4 StR 377/17
Bandendiebstahl (Definition: bandenmäßige Begehung); Urteilsgründe (Darlegung der …
- OLG Celle, 16.09.2019 - 3 Ss 50/19
Tatrichterliche Beweiswürdigung - Lückenhaftigkeit und Unzulänglichkeit