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   BGH, 30.03.2006 - 4 StR 567/05   

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https://dejure.org/2006,6021
BGH, 30.03.2006 - 4 StR 567/05 (https://dejure.org/2006,6021)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2006 - 4 StR 567/05 (https://dejure.org/2006,6021)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2006 - 4 StR 567/05 (https://dejure.org/2006,6021)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Feststellung bzw. Nichtfeststellung der besonderen Schwere der Schuld durch das Revisionsgericht; Prüfungsmaßstab für die Bejahung der besonderen Schwere der Schuld; Zulässigkeit einer auf die Ablehnung der ...

  • Judicialis

    StGB § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57a; StPO § 337 Abs. 1
    Überprüfung der Entscheidung zur besonderen Schuldschwere in der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 505
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - 4 StR 567/05
    Die - vom Generalbundesanwalt vertretene - zulässig (vgl. BGHSt 41, 57) auf die Ablehnung der Schuldschwerefeststellung beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft ist unbegründet.

    Es hat die tatrichterliche Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen und nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 62; 42, 226, 227; BGH NStZ 2005, 88; BGH, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03 - und vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05).

    Das Landgericht hat die wesentlichen erschwerenden und mildernden Umstände der Tat, die der Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe zugrunde liegen, in seine Gesamtwürdigung einbezogen, wenn auch - was der Revision zuzugeben ist - einzelne Formulierungen im Urteil die Besorgnis begründen könnten, dass es seiner Entscheidung nicht den richtigen Maßstab zugrunde gelegt hat; davon bliebe aber - selbst wenn dies der Fall wäre - das Ergebnis der Abwägung unberührt (vgl. BGHSt 41, 57, 63): Die schuldrelevanten Umstände des abgeurteilten Geschehens sind einerseits dadurch geprägt, dass die dem Verdeckungsmord zugrunde liegende Anlasstat (sexueller Übergriff auf offener Straße auf eine zufällig vorbeikommende junge Frau) schwerwiegend war, dass andererseits aber seit der Tat mehr als 17 Jahre vergangen sind.

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - 4 StR 567/05
    Es hat die tatrichterliche Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen und nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 62; 42, 226, 227; BGH NStZ 2005, 88; BGH, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03 - und vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05).
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - 4 StR 567/05
    Es hat die tatrichterliche Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen und nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 62; 42, 226, 227; BGH NStZ 2005, 88; BGH, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03 - und vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 386/03

    Urteil wegen an zwei 16jährigen Schülerinnen im Jahr 1994 begangenen Mordes

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - 4 StR 567/05
    Es hat die tatrichterliche Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen und nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 62; 42, 226, 227; BGH NStZ 2005, 88; BGH, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03 - und vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05).
  • BGH, 08.09.2005 - 1 StR 159/05

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (Begehung eines weiteren

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - 4 StR 567/05
    Es hat die tatrichterliche Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen und nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 62; 42, 226, 227; BGH NStZ 2005, 88; BGH, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03 - und vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05).
  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 494/03

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil wegen Sexualmordes an Jennifer

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - 4 StR 567/05
    Es hat die tatrichterliche Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen und nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 62; 42, 226, 227; BGH NStZ 2005, 88; BGH, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03 - und vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05).
  • BGH, 22.06.2016 - 5 StR 524/15

    Ermordung eines 14-jährigen Mädchens: Urteil rechtskräftig

    Es hat nur zu prüfen, ob das Tatgericht alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat; es ist aber gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatgerichts zu setzen (BGH, Urteil vom 30. März 2006 - 4 StR 567/05, NStZ 2006, 505, 506; Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226, 227).
  • BGH, 02.04.2008 - 2 StR 621/07

    Mord nach 20 Jahren aufgrund von DNA-Spuren rechtskräftig abgeurteilt

    Es hat die tatrichterliche Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen und nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 62; 42, 226, 227; BGH, NStZ 2005, 88; 2006, 505, 506).
  • BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12

    Mord (niedrige Beweggründe bei Beziehungstaten); besondere Schwere der Schuld

    Zwar ist dem Revisionsgericht bei der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle versagt; insbesondere ist es gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (BGH aaO; BGH, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03, vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05 und vom 30. März 2006 - 4 StR 567/05).
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