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Rechtsprechung
   BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,479
BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01 (https://dejure.org/2002,479)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2002 - 3 StR 495/01 (https://dejure.org/2002,479)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01 (https://dejure.org/2002,479)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB; § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB
    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; Merkmal "zum Verwechseln ähnlich" im Sinne des § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB (Unmaßgeblichkeit des Bekanntheitsgrades des Symbols); rechtsgutsbezogene Auslegung; "Gau-Dreieck"

  • lexetius.com

    StGB § 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4

  • DFR

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 86 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 86 a Abs. 2; ; StGB § 86 Abs. 1 Nr. 4

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision - Vorlage an den BGH - Sachrüge - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - Zum Verwechseln ähnlich - Original - Bekanntheitsgrad - Armdreieck - Hitler-Jugend

  • opinioiuris.de

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 86a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 § 86 Abs. 1 Nr. 4
    Auslegung von "zum Verwechseln ähnlich"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Öffentliche Verwendung von Kennzeichen der Hitler-Jugend strafbar

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Öffentliche Verwendung von Kennzeichen der Hitler-Jugend strafbar

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Öffentliche Verwendung von Kennzeichen der Hitler-Jugend strafbar

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 354
  • NJW 2002, 3186
  • NStZ 2003, 30
  • NStZ 2003, 31
  • NJ 2002, 528
  • NJ 2002, 605
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 07.12.1998 - 5St RR 151/98

    Armdreieck des "Bundes Deutscher Mädel" (BDM) als verfassungsfeindliches …

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
    Rn. 7 An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Kammergericht durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 7. Dezember 1998 (BayObLG NStZ 1999, 190, 191) und des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. Juni 2000 - 2 Ss 177/00 - (Leitsatz abgedruckt in NStZ-RR 2001, 42 und NJ 2000, 551) gehindert, in denen die Rechtsansicht vertreten wird, daß ein Kennzeichen dem Originalkennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation nur dann "zum Verwechseln ähnlich" sei, wenn zusätzlich ein gewisser Bekanntheitsgrad des Kennzeichens als Symbol gerade einer bestimmten, dem "Mann auf der Straße" als solcher bekannten verfassungswidrigen Organisation bestehe (…vgl. BayObLG aaO).

    Auf einen gewissen Bekanntheitsgrad des Kennzeichens als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation kommt es dabei entgegen vereinzelten Meinungen in der Literatur (vgl. Hörnle NStZ 2002, 113, 115; Weinmann NJ 1998, 522, 523) nicht an (vgl. BayObLGSt 1998, 202, 203).

    Dagegen ist nach dem sprachlichen Aussagegehalt des Tatbestandsmerkmals "zum Verwechseln ähnlich" ein spezifisches Wissen des Betrachters, das ihm über den reinen Wahrnehmungsvorgang hinaus eine politische, historische oder juristische Einordnung des Wahrgenommenen ermöglicht, nicht erforderlich (vgl. BayObLG…, Urt. vom 5. August 1997 - 2 St RR 126/97; OLG Brandenburg…, Urt. vom 7. Februar 2001 - 1 Ss 87/00; Bartels/Kollorz NStZ 2000, 648, 649; Steinmetz NStZ 2002, 118, 119 f.; Dahm DRiZ 2001, 404, 414).

    Somit war eine Ausweitung der Strafbarkeit, keinesfalls eine Einschränkung gewollt (vgl. Bartels/Kollorz NStZ 2000, 648, 649), worauf die Rechtsmeinung des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Oberlandesgerichts Dresden hinauslaufen würde.

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
    Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, daß verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (vgl. BGHSt 25, 30, 33; 31, 383, 387;… Laufhütte in LK 11. Aufl. § 86 a Rdn. 1).

    Zum anderen ist es im Interesse der Wahrung des politischen Friedens ein Anliegen, auch die Verbreitung solcher Kennzeichen unter Strafandrohung zu verhindern, die bei in- und ausländischen Beobachtern mit besonderer Sachkunde den Eindruck hervorrufen können, in der Bundesrepublik Deutschland würden rechtsstaatswidrige - insbesondere rechtsradikale - Entwicklungen geduldet (vgl. BGHSt 25, 30, 33).

    Rn. 22 cc) Schließlich widerspräche eine einschränkende Auslegung auch dem aus den Schutzzwecken abgeleiteten Ziel des § 86 a StGB, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - ungeachtet der mit ihrer Verwendung verbundenen Absichten - aus dem politischen Leben der Bundesrepublik Deutschland zu verbannen (vgl. BGHSt 25, 30, 33; BayObLG NStE Nr. 5 zu § 86 a StGB).

  • BGH, 25.10.1993 - 5 StR 568/93

    Geldfälschung - Ungeschnittene Druckbogen - Nachgemachte Banknoten

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
    Maßgeblich ist, ob nach dem Gesamteindruck eines durchschnittlichen, nicht genau prüfenden Betrachters eine Verwechslung mit dem Original möglich ist (vgl. BGH GA 1966, 279; BGH NStZ 1994, 124; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/ Schröder, StGB 26. Aufl. § 132 a Rdn. 13; Rudolphi in SK-StGB 46. Lfg.
  • OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00

    Verwendung von Kennzeichen; Verfassungswidrige Organisation; Freispruch; …

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
    Dagegen ist nach dem sprachlichen Aussagegehalt des Tatbestandsmerkmals "zum Verwechseln ähnlich" ein spezifisches Wissen des Betrachters, das ihm über den reinen Wahrnehmungsvorgang hinaus eine politische, historische oder juristische Einordnung des Wahrgenommenen ermöglicht, nicht erforderlich (vgl. BayObLG…, Urt. vom 5. August 1997 - 2 St RR 126/97; OLG Brandenburg, Urt. vom 7. Februar 2001 - 1 Ss 87/00; Bartels/Kollorz NStZ 2000, 648, 649; Steinmetz NStZ 2002, 118, 119 f.; Dahm DRiZ 2001, 404, 414).
  • BGH, 24.06.1998 - 5 AR (VS) 1/98

    Rechtsweg für die Anfechtung einer Sperrerklärung

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
    In allen Verfahren ist über dieselbe Rechtsfrage zu entscheiden, die nur einheitlich beantwortet werden kann (vgl. BGHSt 29, 252, 254; 44, 107, 110).
  • BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70

    Einziehung von mit einem Hakenkreuz und mit den Farben der Bundesrepublik …

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
    Denn zum einen wird § 86 a StGB allgemein als abstraktes Gefährdungsdelikt verstanden (vgl. BGHSt 23, 267, 268, 270;… Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 86 a Rdn. 1), so daß der Tatbestand eine konkrete Gefährdung des politischen Friedens nicht voraussetzt.
  • OLG Dresden, 19.06.2000 - 2 Ss 177/00

    Verdecktes Tragen eines Koppelschlosses; Stoffaufnäher

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
    Rn. 7 An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Kammergericht durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 7. Dezember 1998 (BayObLG NStZ 1999, 190, 191) und des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. Juni 2000 - 2 Ss 177/00 - (Leitsatz abgedruckt in NStZ-RR 2001, 42 und NJ 2000, 551) gehindert, in denen die Rechtsansicht vertreten wird, daß ein Kennzeichen dem Originalkennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation nur dann "zum Verwechseln ähnlich" sei, wenn zusätzlich ein gewisser Bekanntheitsgrad des Kennzeichens als Symbol gerade einer bestimmten, dem "Mann auf der Straße" als solcher bekannten verfassungswidrigen Organisation bestehe (…vgl. BayObLG aaO).
  • BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83

    Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen im Rahmen sogenannter …

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
    Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, daß verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (vgl. BGHSt 25, 30, 33; 31, 383, 387;… Laufhütte in LK 11. Aufl. § 86 a Rdn. 1).
  • BGH, 22.04.1980 - 1 StR 625/79

    Übernahmeverbot und Verwertungsverbot eines Registereintrags - Grundlagen der …

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
    In allen Verfahren ist über dieselbe Rechtsfrage zu entscheiden, die nur einheitlich beantwortet werden kann (vgl. BGHSt 29, 252, 254; 44, 107, 110).
  • BGH, 25.10.1995 - 3 StR 399/95

    Keltenkreuz - Kennzeichen

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
    Soweit der Beschluß des Senats vom 25. Oktober 1995 (vgl. NStZ 1996, 81), der zu § 86 a Abs. 1 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB aF ergangen ist, dahin verstanden werden könnte, daß das Kennzeichen einen bestimmten Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation haben muß, hält der Senat daran nicht fest.
  • KG, 05.11.2001 - 1 Ss 105/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …

    Diesen kommt vielfach eine gruppeninterne Funktion als sichtbares Symbol geteilter Überzeugungen zu, die es Gleichgesinnten erlaubt, einander zu erkennen und sich als eine von den "anderen" abgrenzbare Gruppe zu identifizieren (…Lobstädt, Tätowierung, Narzissmus und Theatralität, 2011, S. 138 f.; BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01 - BGHSt 47, 354 …und vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 - BGHSt 52, 364 Rn. 26).
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14

    Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen …

    Dem Schuldspruch steht insoweit auch nicht entgegen, dass das fragliche Kennzeichen der "White Youth" in der Öffentlichkeit möglicherweise nicht weiter bekannt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, BGHSt 47, 354; aA Reuter, Verbotene Symbole, 2005, 127 ff.).

    Erforderlich ist vielmehr, dass aus der Sicht eines nicht besonders sachkundigen und nicht genau prüfenden Betrachters das verwendete Kennzeichen die typischen Merkmale aufweist, welche das äußere Erscheinungsbild des Originals prägen, und dadurch dessen Symbolgehalt vermittelt (BGH aaO, BGHSt 47, 354, 357).

  • BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08

    VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Im Übrigen ist der Senat einer an den Bekanntheitsgrad der Organisation bzw. der ihr zuzuordnenden Kennzeichen anknüpfenden Argumentation bereits in seinem Beschluss vom 31. Juli 2002 nicht gefolgt (BGHSt 47, 354), nicht zuletzt mit Blick darauf, dass es sich bei § 86a StGB um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt und eine wie auch immer geartete konkrete Gefährdung des politischen Friedens zur Verwirklichung des Tatbestandes nicht erforderlich ist (…BGHSt aaO S. 359).

    Ihre Verwendung erlaubt es Gleichgesinnten, einander zu erkennen und sich als eine von den "anderen" abgrenzbare Gruppe zu definieren (BGHSt 47, 354, 359; Hörnle NStZ 2002, 113, 114).

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09

    Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache

    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wieder finden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32; BGH NJW 2005, 3223 f.; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).

    Für die Kennzeicheneigenschaft kommt es dabei weder darauf an, ob das Symbol einen gewissen Bekanntheitsgrad als Erkennungszeichen einer bestimmten Vereinigung oder Organisation besitzt (vgl. BGHSt 47, 354), noch ist von Bedeutung, ob das Kennzeichen mehrdeutig ist und deshalb auch in unverfänglichen Zusammenhängen Verwendung findet (vgl. zum stilisierten Keltenkreuz BGHSt 52, 364).

  • BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24

    Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen Verwendens von …

    Denn andernfalls würden in die Prüfung, ob überhaupt ein Kennzeichen vorliegt, letztlich die außerhalb desselben liegenden Umstände seiner Verwendung einbezogen; eine solche Gesamtbetrachtung ist indes wegen der damit verbundenen nachteiligen Folgen für die Rechtssicherheit und die Bestimmtheit des Tatbestands abzulehnen: Ein Kennzeichen muss vielmehr in seinem auf die Organisation oder den Verein hinweisenden Symbolgehalt aus sich heraus verständlich sein (s. insgesamt BGH…, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 13 mwN; vgl. auch BGH…, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61 Rn. 20;… Beschlüsse vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 19 ff.; vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, BGHSt 47, 354, 357 ff.).

    Rn. 22 Für die Kennzeicheneigenschaft kommt es schließlich nicht darauf an, ob ein Symbol einen gewissen Bekanntheitsgrad als Erkennungszeichen einer bestimmten Vereinigung oder Organisation besitzt (BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, BGHSt 47, 354;… vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 25;… vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, ZUMRD 2015, 444 Rn. 15;… Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09, BGHSt 54, 61 Rn. 20).

    Die öffentliche Verwendung des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation begründet die Gefahr einer solchen Wiederbelebung, weil in ihr ein werbendes Bekenntnis zu der Organisation und deren verfassungsfeindlichen Zielen unabhängig davon liegt, ob es einen gewissen Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation hat (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01, BGHSt 47, 354, 358 f.).

  • OLG Nürnberg, 18.03.2008 - 2 St OLG Ss 12/08

    Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 31.7.2002 (3 StR 495/01; BGHSt 47, 354 = NJW 2002, 3186 = NStZ 2003, 31) entgegen BayObLG vom 7.12.1998 (5 St RR 151/98; NStZ 1999, 190) und OLG Dresden vom 19.6.2000 (2 Ss 177/00, NStZ-RR 2001, 42) lediglich entschieden, dass es für die Beurteilung, ob ein Kennzeichen "zum Verwechseln ähnlich" im Sinne des § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB ist, nicht darauf ankommt, dass das Original einen gewissen Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation hat.

    An seinem Beschluss vom 25.10.1995 (NStZ 1996, 81), auf den das Oberlandesgericht Bamberg im Beschluss vom 18.9.2007 (…a.a.O.) Bezug nimmt, hat der BGH seit seinem Beschluss vom 31.7.2002 (a.a.O.) nicht mehr festgehalten, soweit die Entscheidung vom 25.10.1995 dahin verstanden werden könnte, dass das Kennzeichen einen bestimmten Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation haben müsse.

    Ob dadurch zur Verwirklichung des objektiven Tatbestands ein Hinweis auf die verbotene Organisation oder ein Hinzutreten sonstiger auf die verbotene Organisation hinweisender Umstände entbehrlich wird, klärt die Entscheidung des BGH vom 31.7.2002 (a.a.O.) jedenfalls nicht explizit.

    So vertritt Sternberg-Lieben (…in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. [2006] § 86 a Rn. 2, 6) trotz Kenntnis der BGH-Entscheidung vom 31.7.2002 (a.a.O.) unter Hinweis auf OLG Karlsruhe (NStZ-RR 1998, 10) weiterhin die Auffassung, dass sich das Keltenkreuz nur bei Verwendung mit einem konkreten Hinweis auf die verbotene Organisation dem § 86a StGB zuordnen lasse.

    Das OLG Bamberg (…a.a.O.) sieht sich mithin keineswegs durch die Entscheidung des BGH vom 31.7.2002 (a.a.O.) an einer einschränkenden Auslegung des § 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB gehindert.

    Der Senat sieht nach all dem die Frage, ob der objektive Tatbestand des § 86a Abs. 1 Abs. 1 StGB generell keiner einschränkenden Auslegung unterliegt, durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31.07.2002 (3 StR 495/01; BGHSt 47, 354 = NJW 2002, 3186 = NStZ 2003, 31) als noch nicht abschließend entschieden an.

    Dagegen ist nach dem sprachlichen Aussagegehalt des Tatbestandsmerkmals "zum Verwechseln ähnlich" ein spezifisches Wissen des Betrachters, das ihm über den reinen Wahrnehmungsvorgang hinaus eine politische, historische oder juristische Einordnung des Wahrgenommenen ermöglicht, nicht erforderlich (BGH NJW 2002, 3186 m.w.N.).

    Nach Ansicht des Senats ist (in Konsequenz von BGHSt 47, 354 = NJW 2002, 3186) für die Verwirklichung des objektiven Tatbestands des Verwendens des stilisierten Keltenkreuzes (bzw. des zum Verwechseln ähnlichen Kennzeichens) der verbotenen VSBD/PdA ein zusätzlicher Hinweis auf die verbotene Organisation bzw. ein Umstand, der auf diese Vereinigung hindeutet, nicht erforderlich.

    Bereits im Beschluss vom 31.7.2002 (BGHSt 47, 354 = NJW 2002, 3186) hat der BGH in den Gründen ausgeführt, es lasse sich (gegen das Argument der Wiederbelebung der verfassungswidrigen Organisation) nicht einwenden, dass die öffentliche Zurschaustellung weithin unbekannter Symbole nicht geeignet sei, Aufregung in der Bevölkerung zu verursachen.

    Nach den vom BGH (BGHSt 47, 354 = NJW 2002, 3186) aufgestellten Grundsätzen, die nach Ansicht des Senats aus den dargelegten Gründen auch auf die öffentliche Verwendung (eines zum Verwechseln ähnlichen) stilisierten Keltenkreuzes übertragbar sind, kommt es nicht darauf an, dass das Original einen gewissen Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation hat, denn eine Differenzierung nach dem Bekanntheitsgrad hätte auch hier nachteilige Folgen für die Rechtssicherheit und wäre als strafbarkeitsbegründendes Kriterium ungeeignet.

  • BayObLG, 08.05.2024 - 204 StRR 452/23

    Freispruch für Graffiti-Sprayer

    Erforderlich ist, dass das Vorbild tatsächlich als Originalkennzeichen einer verbotenen Organisation existiert (BGH, Beschluss vom 31.07.2002 - 3 StR 495/01 -, BGHSt 47, 354, juris Rn. 16).

    Dabei kommt es auf einen gewissen Bekanntheitsgrad des Kennzeichens in der allgemeinen Bevölkerung als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation (auch für die Beurteilung der Verwechselungsgefahr gemäß § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB) nicht an, weil die Verfestigung gegenseitiger Bindungen Gleichgesinnter, denen der Symbolgehalt des Kennzeichens bekannt ist, die naheliegende Gefahr einer Wiederbelebung der verfassungswidrigen Organisation begründet (vgl. BGH, Beschluss vom 31.07.2002 - 3 StR 495/01 -, BGHSt 47, 354, juris Rn. 14, 16 und 21; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 26.04.2012 - 11 ME 113/12 -, NdsRpfl 2012, 253, juris Rn. 7; zustimmend OLG Bamberg…, Urteil vom 18.09.2007 - 2 Ss 43/07 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 02.08.2007 - 2 Ss 97/06 -, juris Rn. 8;… Güntge, in: Satzger/Schluckebier/ Widmaier, a.a.O., § 86a Rn. 2;… LK-StGB/Steinsiek, a.a.O., § 86a Rn. 9; anders noch BayObLG…, Beschluss vom 07.12.1998 - 5St RR 151/98 -, BayObLGSt 1998, 202, juris Rn. 10).

    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (…vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 -, NJW 2009, 2805, juris Rn. 13 f.;… vom 01.06.2006 - 1 BvR 150/03 -, BVerfGK 8, 159, juris Rn. 22; BGH, Beschluss vom 31.07.2002 - 3 StR 495/01 -, BGHSt 47, 354, juris Rn. 25 ff.;… Urteil vom 28.07.2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, 3223, juris Rn. 6;… LK-StGB/Steinsiek, a.a.O., § 86a Rn. 10).

    Es muss also die typischen Merkmale aufweisen, welche das äußere Erscheinungsbild des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in seiner Gesamtheit prägen und dadurch dessen Symbolgehalt vermitteln (BGH, Beschluss vom 31.07.2002 - 3 StR 495/01 -, BGHSt 47, 354, juris Rn. 14;… Urteil vom 28.07.2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, 3223, juris Rn. 6).

    Dagegen ist nach dem sprachlichen Aussagegehalt des Tatbestandsmerkmals "zum Verwechseln ähnlich" ein spezifisches Wissen des Betrachters, das ihm über den reinen Wahrnehmungsvorgang hinaus eine politische, historische oder juristische Einordnung des Wahrgenommenen ermöglicht, nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 31.07.2002 - 3 StR 495/01 -, BGHSt 47, 354, juris Rn. 27).

  • BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbilds in der Abwandlung wieder finden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32).
  • KG, 12.03.2024 - 161 Ss 153/22

    Zu den Voraussetzungen einer Strafbarkeit des sog. "Kühnengrußes"

    Nicht ausreichend ist es, wenn sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbilds in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 -, juris Rn. 14;… BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 150/03 -, juris Rn. 22;… BGH, Urteile vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09 -, juris Rn. 11, und 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, juris Rn. 6, sowie Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 StR 495/01 -, juris Rn. 25; OLG Rostock…, Urteil vom 9. September 2011 - 1 Ss 31/11 I 47/11 -, juris Rn. 15;… Steinsiek, a. a. O., Rn. 10;… Paeffgen/Klesczewski in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen/Saliger, StGB 6. Aufl., § 86a Rn. 9;… Anstötz, a. a. O., Rn. 14; Horsch, JR 2008, 99, 100; jew. m. w. N.).

    Der Wortlaut der Vorschrift gibt für eine solche Einschränkung des Tatbestandes nichts her; auch entsprach es gerade dem Willen des Gesetzgebers, nur geringfügig von Originalen abweichende Symbole, von denen ebenfalls eine Gefahr der Wiederbelebung verbotener Organisationen ausgeht, unter Strafe zu stellen, um eine derartige Renaissance zu unterbinden (…vgl. BR-Drucks. 887/92, S. 4 f.; BGH…, Urteil vom 13. August 2009, a. a. O., Rn. 20, und Beschluss vom 31. Juli 2002, a. a. O., Rn. 16 ff.; KG, Vorlagebeschluss vom 5. November 2001 - [3] 1 Ss 105/01 [49/01] -, NStZ 2002, 148, 149;… OLG Rostock, a. a. O., Rn. 14;… Paeffgen/Klesczewski, a. a. O., Rn. 7, 9;… Fischer, a. a. O, § 86a Rn. 8a;… Ellbogen in: BeckOK, StGB 58. Aufl., § 86a Rn. 17; Bartels/Kollorz, Anm. zu BayObLG, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 5 St RR 151/98 -, in: NStZ 2000, 648, 649; jew. m. w. N.).

    Bei einem Kennzeichen, das seiner Funktion nach optisch wahrgenommen werden soll, kommt es insoweit maßgeblich auf die das äußere Erscheinungsbild prägenden Merkmale an, in denen sich sein Symbolgehalt verkörpert; diese charakteristischen Merkmale haften dem Kennzeichen als solchem an und sind unabhängig von der Person des Betrachters (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2002, a. a. O., Rn. 26).

    Auf diese Weise sollten zur wirksamen Verfolgung verfassungsfeindlicher Umtriebe Strafbarkeitslücken geschlossen werden (…vgl. BT-Drucks. 12/4825, S. 4, 12/6853, S. 23 und 12/7960, S. 4; BGH, Beschluss vom 31. Juli 2002, a. a. O., Rn. 29; Dahs, NJW 1995, 553, 554; König/Seitz, NStZ 1995, 1, 3).

    Die Norm verbannt somit die entsprechenden Kennzeichen grundsätzlich aus dem Bild des (öffentlichen) politischen Lebens (vgl. KG…, Beschluss vom 18. Mai 2016, a. a. O., Rn. 14 m. w. N.) und errichtet so ein kommunikatives "Tabu"; es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (…vgl. BVerfG, a. a. O., sowie stattgebender Kammerbeschluss vom 1. Juni 2006, a. a. O., Rn. 18; BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2008, a. a. O., Rn. 24, 31. Juli 2002, a. a. O., Rn. 19, und 10. Dezember 1982, a. a. O.;… Anstötz, a. a. O., Rn. 1; jew. m. w. N.).

    Darüber hinaus will § 86a StGB auch die von der Verwendung des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation ausgehende gruppeninterne Wirkung als sichtbares Symbol geteilter Überzeugungen unterbinden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 31. Juli 2002, a. a. O., Rn. 21; Hörnle, NStZ 2002, 113, 114).

    Diesen Schutzzwecken entsprechend werden über § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB auch den Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich sehende Symbole von der Strafnorm erfasst, deren öffentliche Verwendung wegen der damit verbundenen Gefahr einer Wiederbelebung der Organisation und der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen den politischen Frieden und den demokratischen Rechtsstaat in gleicher Weise gefährdet wie die Benutzung des entsprechenden Originals (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Mai 2009, a. a. O.; BGH, Beschluss vom 31. Juli 2002, a. a. O., Rn. 30; vgl. ferner bereits oben zu b) bb)).

  • AG Kassel, 14.08.2013 - 240 Cs 1614 Js 30173/12

    Prozess gegen Künstler Meese: Heil Freispruch!

    Darüber hinaus soll durch die Tabuisierung der Kennzeichen einem Gewöhnungseffekt vorgebeugt werden (vgl. BGHSt 47, 354, 359;… Fischer, StGB, § 86a Rz. 2).
  • OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Truppenkennzeichen …

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches Kennzeichen

  • OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06

    "Tyr-Rune", "Wolfsangel" und "Doppelsigrune" als verfassungsfeindliche …

  • OLG Zweibrücken, 24.06.2026 - 1 ORs 3 SRs 70/25

    Hakenkreuze und Davidstern - Vergleich zwischen Israel und NS-Regime nicht …

  • VG Wiesbaden, 16.04.2025 - 28 L 149/24

    Vorläufige Dienstenthebung, Polizeichatgruppe "Itiotentreff", …

  • OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 89/06

    Thor-Steinar; Tyr-Rune; Gibor-Rune; Wolfsangel

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 1 Ws 179/02

    Billigen von Straftaten; Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger …

  • OLG Hamm, 08.10.2003 - 2 Ss 407/03

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Reichsadler; Verwechslungsgefahr; …

  • LG Bochum, 28.10.2014 - 6 KLs 47 Js 176/14

    Kuttenprozess: Bandidos freigesprochen

  • KG, 14.05.2018 - 121 Ss 60/17

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Anforderungen an …

  • OLG Brandenburg, 12.09.2005 - 1 Ss 58/05

    Verwechslungsfähigkeit des ehemaligen Markenlogos "Thor Steinar" mit Kennzeichen …

  • BayObLG, 13.06.2022 - 204 StRR 116/22

    Verwendung von Bildern von Hitler in der politischen Auseinandersetzung

  • LG Traunstein, 10.07.2020 - 2 KLs 370 Js 28670/19

    Strafrahmenbestimmung und Strafzumessung bei gemeinschaftlicher Vergewaltigung in …

  • OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-20/13

    Kennzeichen der Hells Angels

  • OVG Sachsen, 19.10.2015 - 3 B 293/15

    Beschlagnahme; PKW; Eigentumsgarantie; Umgestaltung Notarztfahrzeug; DRK; …

  • KG, 18.05.2016 - 161 Ss 54/16

    Tätowierung einer veränderten Odalrune als Teil eines Runenschriftzuges

  • BayObLG, 12.06.2026 - 206 StRR 137/26

    Sigrune, Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit, Verbotsirrtum, Beweiswürdigung, …

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2012 - 11 ME 113/12

    Öffentliches Singen oder Besprechen des Liedes "Ein junges Volk steht auf" i.R.e. …

  • OLG Bamberg, 18.09.2007 - 2 Ss 43/07

    "Lebensrune" als verfassungsfeindliches Kennzeichen i.S.d. § 86a StGB

  • OLG Celle, 19.03.2007 - 32 Ss 4/07

    Verwedung von identischen Kennzeichen von verbotenen und nicht verbotenen …

  • LG Berlin, 06.11.2023 - 503 Qs 76/23

    Straflosigkeit des Tragens eines FDJ-Hemdes auf einer Versammlung

  • BayObLG, 20.12.2023 - 207 StRR 414/23

    Voraussetzungen der "Verbreitung" und bestimmende Strafzumessungsgründe bei § 86a …

  • LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 24/21

    Umstrittenes Nazi-Bier: Verkauf von "Deutschem Reichsbräu" bleibt straffrei

  • OVG Sachsen, 13.07.2009 - 3 B 137/06

    Versammlung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Marschieren in Blöcken; …

  • LG Landshut, 20.12.2005 - 4 Qs 326/05
  • VG Minden, 18.01.2024 - 12 K 4889/21

    Zurückstellung von Dienstleistungen, unbestimmter Rechtsbegriff, Tätowierungen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - 1 S 187.11

    Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot von Kurdendemonstration

  • BayObLG, 08.03.2005 - 4St RR 207/04

    Ortsbezeichnung in Vereinsemblem als wesentliches Unterscheidungsmerkmal …

  • LG Hamburg, 13.02.2013 - 705 Ns 58/12
  • OLG Nürnberg, 10.05.2007 - 2 St OLG Ss 25/07

    "Keltenkreuz" als verfassungsfeindliches Kennzeichen

  • AG Naumburg, 08.02.2021 - 10 Ds 113 Js 1/20
  • BayObLG, 23.09.2003 - 4St RR 104/03

    Darlegungsumfang in den Urteilsgründen bei Verurteilung wegen Verwendung eines …

  • LG München II, 10.12.2025 - 8 NBs 17 Js 2316/25

    Parole "Alles für Deutschland", Strafzumessung bei Geldstrafe, Vorsatz und …

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