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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1981 - 1 StR 259/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1453
BGH, 14.07.1981 - 1 StR 259/81 (https://dejure.org/1981,1453)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1981 - 1 StR 259/81 (https://dejure.org/1981,1453)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1981 - 1 StR 259/81 (https://dejure.org/1981,1453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Starfbarkeit wegen Beihilfe zur Untreue - Begründung einer günstigen Sozialprognose - Aussetzung der Vollstreckung auf Grund gewöhnlicher Strafmilderungsgründe - Aussetzung der Vollstreckung auf Grund besonderer Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 434
  • StV 1981, 517
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 259/81
    Es müssen mildernde Umstände vorliegen, die von besonderem Gewicht sind und die deshalb eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGH NJW 1977, 639 Nr. 12 = JR 1978, 32 mit Anm. von Lintz; BGH MDR 1981, 153).

    Unter Berücksichtigung aller Strafzwecke verringern auch sie das Bedürfnis nach Vollstreckung der gegen die Angeklagten verhängten Strafen (BGH MDR 1981, 153, 154; BGH…, Urt. vom 15. Januar 1981 - 4 StR 663/80 - bei Holtz MDR 1981, 452).

  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 259/81
    Es müssen mildernde Umstände vorliegen, die von besonderem Gewicht sind und die deshalb eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGH NJW 1977, 639 Nr. 12 = JR 1978, 32 mit Anm. von Lintz; BGH MDR 1981, 153).

    Als Fazit ergibt sich, daß die Wertung der Strafkammer als vertretbar erscheint und deshalb neben abweichenden Meinungen - und wäre es auch die des Revisionsgerichts - "als gleich richtig zu bestehen vermag" (…vgl. Engisch, Festschrift für Edmund Mezger zum 70. Geburtstag S. 152; BGH NJW 1977, 639 Nr. 12).

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 663/80

    Totschlag in einem minder schweren Fall (Reizung zum Zorn) - Strafaussetzung zur …

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 259/81
    Unter Berücksichtigung aller Strafzwecke verringern auch sie das Bedürfnis nach Vollstreckung der gegen die Angeklagten verhängten Strafen (BGH MDR 1981, 153, 154; BGH, Urt. vom 15. Januar 1981 - 4 StR 663/80 - bei Holtz MDR 1981, 452).
  • BGH, 05.09.1978 - 1 StR 421/78

    Anforderungen an die ordnungsgemäße durch eine Jugendstrafkammer vorgenommene …

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 259/81
    Das folgt aus der Ermessensfreiheit, die sich aus der Unbestimmtheit und Fallbezogenheit des Begriffs der "besonderen Umstände" ergibt (…BGH NJW a.a.O.; vgl. auch BGH, Urt. vom 5. September 1978 - 1 StR 421/78 - bei Holtz MDR 1979, 107 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
  • BGH, 06.06.1979 - 2 StR 231/79

    Kriterien bei der Prüfung einer Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 14.07.1981 - 1 StR 259/81
    Auch die Entscheidung, die das Tatgericht zu der Frage trifft, ob im konkreten Fall den für eine Strafaussetzung sprechenden Gesichtspunkten oder der Strafvollstreckung aus Gründen der Verteidigung der Rechtsordnung (§ 56 Abs. 3 StGB) Vorrang zukommt, hat das Revisionsgericht bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (BGH, Urt. vom 6. Juni 1979 - 2 StR 231/79 - bei Holtz MDR 1979, 987).
  • BGH, 17.08.1982 - 1 StR 402/82

    Zulässigkeit einer Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung bei Vorliegen …

    Bei Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren kann die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn nicht nur die Sozialprognose günstig ist, sondern auch "besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Verurteilten" die Aussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen; es müssen Milderungsgründe vorliegen, die von besonderem Gewicht sind und dem Fall zu Gunsten des Täters den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken; bei dieser Gesamtwertung ist dem tatrichterlichen Ermessen ein weites Feld überlassen (BGH NJW 1977, 639; BGH NStZ 1981, 61, 62; BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372; BGH Urteile vom 14. Juli 1981 - 1 StR 259/81 - und vom 3. Juni 1982 - 1 StR 176/82 - m.w.Nachw.).

    Zu berücksichtigen sind aber auch seine großen Leistungen für das geschädigte Unternehmen (UA S. 4/5, 24), die Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhalts (UA S. 15, 20, 24) und die Tatsache, daß die Schadenswiedergutmachung nicht in Frage gestellt ist (UA S. 24; vgl. BGH Urt.vom 14. Juli 1981 - 1 StR 259/81).

  • BGH, 24.01.1985 - 1 StR 827/84

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung - …

    Nach heutigem Verständnis genügen Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 434; 1982, 285, 286; 1984, 360 m.w.N.).

    Einzubeziehen sind auch Umstände, die nach der Tat eingetreten sind (BGHSt 29, 370, 372 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 434, 435; 1983, 218; Strafverteidiger 1984, 375).

  • OLG Köln, 16.02.1982 - 1 Ss 738/81

    Wirksamkeit des Strafantrages einer juristischen Person im Rahmen einer …

    Einer solchen Wertung liegt letztlich eine tatsächlich Beurteilung zugrunde, die vom Revisionsgericht bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren ist(Ruß LK a. O. 2n. 12; s.a. BGH bei Holtz, MDR 1979, 987; s.a. BGH NJW 1976, 1413; BGH NJW 1977, 639; BGH NStZ 1981, 434; OLG Schleswig SchlHA.
  • BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81

    Bedeutung eines fehlenden Motives bei der Annahme von Tötungsvorsatz - Besondere …

    Die Entscheidung des Tatrichters ist deshalb vom Revisionsgericht zu respektieren, auch wenn es die gegenteilige Auffassung der Beschwerdeführerin für überzeugender hält (vgl. BGH NJW 1977, 639; 1978, 599; BGH, Urteil vom 14. Juli 1981 - 1 StR 259/81).
  • BGH, 11.01.1983 - 1 StR 741/82

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Tat - Vorherige Strafmilderung

    Daß diese Umstände den Straftaten nicht selbst anhaften, ihnen nicht das Gepräge geben, ändert nichts daran, daß sie für die Bewertung des strafbaren Tuns unter dem Aspekt, welche strafrechtliche Reaktion angemessen erscheint, relevant sind; unter Berücksichtigung aller Strafzwecke können auch sie das Bedürfnis nach Vollstreckung der verhängten Strafe verringern (BGHSt 29, 370 [372]; Urteile vom 14.07.1981 - 1 StR 259/81 und vom 17.08.1982 - 1 StR 402/82; Beschluß vom 03.11.1982 - 3 StR 358/82).
  • BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes - Vorliegen einer wirtschaftlichen …

    Die tatrichterliche Wertung ist vertretbar und muß deshalb vom Revisionsgericht respektiert werden (vgl. BGH NJW 1977, 639; BGH, Urt. vom 14. Juli 1981 - 1 StR 259/81).
  • OLG Köln, 10.06.1981 - 1 Ss 75/31

    Wirksamkeit des Strafantrages einer juristischen Person im Rahmen einer …

    Einer solchen Wertung liegt letztlich eine tatsächlich Beurteilung zugrunde, die vom Revisionsgericht bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren ist(Ruß LK a. O. 2n. 12;s.a. BGH bei Holtz, MDR 1979, 987; s.a. BGH NJ7 1976, 1413; BGH NJW 1977, 639; BGH NStZ 1981, 434; OLG Schleswig SchlHA. 1977, 178).
  • BGH, 31.01.1984 - 1 StR 4/84

    Besondere Umstände - Tat - Notwendigkeit der Erörterung

    Dieser Umstand und die Tatsache, daß der Angeklagte "heute arbeitslos und krank" ist (UA S. 4), sind - auch wenn sie den Taten selbst nicht das Gepräge geben - geeignet, das Bedürfnis nach Vollstreckung der verhängten Strafe zu verringern (vgl. BGHSt 29, 370, 372; BGH NStZ 1981, 434/435).
  • AG Berlin-Tiergarten, 14.04.1982 - 215-26/81
    Zwar kommt es nach dem Gesetzeswortlaut darauf an, daß sowohl besondere Umstände in der Tat als auch in der Persönlichkeit des Täters vorliegen, eine insoweit klare Trennung wird aber vielfach, wenn nicht regelmäßig unmöglich sein, so daß es dann auf eine Gesamtwertung ankommt (Schoenke-Schröder-Stree, a.a.O. Rdn. 11 zu § 59; BGH, Urteile vom 3.10.1979, GA 1980, 106 [107]; vom 15.10.1980, NStZ 1981, 61 [62]; vom 14.7.1981, NStZ 1981, 434 [435] zu § 56 Abs. 2 StGB .
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