Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.02.1981 - 1 Ws 15/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 345
Wird zitiert von ... (13)
- OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08
Pflichtverteidigerbestellung zur Erhebung der Verfahrensrüge im …
Die wohl herrschende Meinung hält eine Verteidigerbestellung, auch wenn die Voraussetzungen des § 140 StPO sonst nicht vorliegen, für geboten, wenn die Revisionsbegründung besondere Schwierigkeiten bereitet, mit denen der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle überfordert wäre (OLG Koblenz, Rpfleger 1984, 366-367; OLG Koblenz, StraFo 2007, 117-118; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 1 Ss 11/07, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 43 -44; OLG Oldenburg, NStZ 1984, 523 ; OLG Schleswig, StV 1990, 12 ; OLG Hamm, NStZ 1982, 345 ; LG Berlin, VRS 111, 421-422;… Meyer/Goßner, aaO., § 140 Rdn. 29;… Laufhütte, aaO., § 140 Rdn. 24;… Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg, Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz , 26. Aufl. 2006, § 140 Rdn. 117;… Müller, KMR-Kommentar zur Strafprozessordnung , 1988, § 140 Rdn. 24).Die Gegenauffassung hält eine weitergehende Pflichtverteidigerbestellung bereits wegen der Komplexität des Revisionsrechts geboten, wobei unterschiedlich beurteilt wird, ob dies für Sach- und Verfahrensrüge gleichermaßen gilt (…Balbier in: Festschrift für Egon Müller, 2008, S. 15 ff.;… Wessing in: BeckOK StPO , 2008, § 140 Rdn. 18;… Stern in: Kommentar zur Strafprozessordnung - Reihe Alternativkommentare, 1992, § 140 Rdn. 48 f.; Moltin, AnwBl 1995, 527, 535; ders., Jura 1992, 120, 123; Dahs, JR 1985, 257-258, ders., NStZ 1982, 345 ;… Wohlers in: Systematischer Kommentar zur Strafprozessordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz , 2004, § 140 Rdn. 45, m.w.N.; weitgehend offen gelassen von KG, StraFo 2007, 27-28).
- KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
Notwendige Verteidigung: Erforderlichkeit einer Pflichtverteidigerbeiordnung für …
Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. - KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06
Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen …
Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl.
- KG, 08.08.2006 - 5 Ws 354/06
Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen …
Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. - KG, 08.08.2006 - 5 Ws 349/06
Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen …
Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. - KG, 08.08.2006 - 5 Ws 350/06
Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen …
Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. - KG, 08.08.2006 - 5 Ws 355/06
Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen …
Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. - OLG Hamm, 15.01.2007 - 2 Ws 332/06
Revisionsverfahren; Verteidiger; Beiordnung
Ferner ist der Angeklagte in diesem Beschluss unter Hinweis auf den Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 5. Februar 1981 in 1 Ws 15/81 = NStZ 1982, 345 darauf hingewiesen worden, dass es ihm vorbehalten bleibe, seine Revisionsbegründung zu Protokoll des Rechtspflegers zu erklären. - OLG Karlsruhe, 18.09.2006 - 3 Ws 351/06
Revision im Strafverfahren: Notwendigkeit der Beiordnung eines Verteidigers
Denn die in § 345 Abs. 2 StPO vorgesehene Möglichkeit, die Revisionsanträge und ihre Begründung zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären, wird vom Gesetz als gleichwertig erachtet (OLG Hamm NStZ 1982, 345; OLG Koblenz wistra 1983, 122). - KG, 08.08.2006 - 5 Ws 353/06
Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen …
Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. - KG, 08.08.2006 - 5 Ws 351/06
Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen …
- KG, 08.08.2006 - 5 Ws 352/06
Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen …
- KG, 26.08.1998 - 4 Ws 178/98
Strafprozeßrecht: Notwendige Verteidigung im Revisionsverfahren
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