Rechtsprechung
| BVerfG, 28.06.1982 - 2 BvR 153/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fachgerichtliche Auslegung - Vollzugsanstalt - Ausgestaltung - Mitwirkungsmodell - Freies Gestaltungsrecht - Richtlinien für die Wahlen - Gefangenenmitverantwortung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GG Art. 2 Abs. 1; StVollzG § 160
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Mitwirkungsmodells im Strafvollzug
Verfahrensgang
- OLG Hamm - NStZ 1982
- BVerfG, 28.06.1982 - 2 BvR 153/82
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 436
Wird zitiert von ...
- KG, 14.04.1988 - 5 Ws 50/88 § 160 StVollzG räumt dem Leiter der Justizvollzugsanstalt zwar ein freies Gestaltungsrecht hinsichtlich der Formen ein, in der er Mitveranwortung an einzelnen Aufgaben auf Gefangene überträgt (BVerfG, Vorprüfungsausschuß ZfStrVo 1982, 378 = NStZ 1982, 436 ; OLG Frankfurt/M. ZfStrVo 1981, 254;… Senat a.a.O.;… Calliess/Müller-Dietz, § 160 Rdn. 2 mit weiteren Nachweisen).
dejure.org
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