Rechtsprechung
| BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Betruges - Ablehnung eines Beweisantrages - Voraussetzung für die Anordnung der Sicherungsverwahrung - Rüge einer fehlerhaften Gesamtstrafenbildung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 30, 220
- NJW 1982, 114
- MDR 1982, 65
- NStZ 1982, 44
- StV 1982, 114
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4094
Auszug aus BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81
Der Gesetzgeber hat die Maßregel der Sicherungsverwahrung als "eine der letzten Notmaßnahmen der Kriminalpolitik" geschaffen (Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, Bundestags-Drucksache V/4094 S. 19). - BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
Auszug aus BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81
Die Verfahrensrügen im Schriftsatz vom 20. April 1981 sind unzulässig, weil der Beschwerdeführer die Tatsachen, die die behaupteten Mängel begründen sollen, entgegen § 344 Abs. 2 StPO nicht so vollständig vorgetragen hat, daß dem Revisionsgericht schon allein auf Grund der Rechtfertigungsschrift eine Überprüfung möglich wäre (BGHSt 3, 213). - BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69
Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die …
Auszug aus BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81
Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gilt in diesem Zusammenhang nicht (BGHSt 23, 33, 35).
- BGH, 18.05.1972 - 4 StR 11/72
Erfüllung der Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches …
Auszug aus BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81
Dafür genügt nicht schon eine in dieser Höhe ausgesprochene Gesamtfreiheitsstrafe; vielmehr ist eine (gegebenenfalls in einer Gesamtstrafe enthaltene) Einzelfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr erforderlich (BGHSt 24, 345). - BGH, 16.09.1971 - 4 StR 347/71
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe aus Einzelfreiheitsstrafen - …
Auszug aus BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81
Es bedarf hier nicht der Entscheidung der im Schrifttum umstrittenen Frage, ob die der zweiten Vorverurteilung zugrunde liegende Tat nach - und somit unter dem Eindruck - der ersten Vorverurteilung begangen sein muß (so die herrschende Lehre und für die entsprechende Formulierung in § 48 Abs. 1 StGB die ständige Rechtsprechung, z.B. BGHSt 26, 387, 389 mit Nachweisen) oder ob es genügt, daß alle einschlägigen früheren Taten vor der ersten Vorverurteilung begangen sind (so Nöldecke ZRP 1970, 33 f; Dreher NJW 1972, 188 [BGH 16.09.1971 - 4 StR 347/71];… Horn in SK zu § 66 Rdn. 8, 9 und zu § 48 Rdn. 21). - BGH, 10.08.1976 - 1 StR 385/76
Verurteilung wegen Diebstahls in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Anwendung …
Auszug aus BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81
Es bedarf hier nicht der Entscheidung der im Schrifttum umstrittenen Frage, ob die der zweiten Vorverurteilung zugrunde liegende Tat nach - und somit unter dem Eindruck - der ersten Vorverurteilung begangen sein muß (so die herrschende Lehre und für die entsprechende Formulierung in § 48 Abs. 1 StGB die ständige Rechtsprechung, z.B. BGHSt 26, 387, 389 mit Nachweisen) oder ob es genügt, daß alle einschlägigen früheren Taten vor der ersten Vorverurteilung begangen sind (so Nöldecke ZRP 1970, 33 f; Dreher NJW 1972, 188 [BGH 16.09.1971 - 4 StR 347/71];… Horn in SK zu § 66 Rdn. 8, 9 und zu § 48 Rdn. 21). - BGH, 26.08.1981 - 2 StR 411/81
Voraussetzungen für die Annahme einer fortgesetzten Handlung - Gesamtvorsatz des …
Auszug aus BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81
Die unbestimmte Absicht, künftig bei sich bietender Gelegenheit Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu begehen, reicht dafür nicht aus (BGH, Beschluß vom 26. August 1981 - 2 StR 411/81 mit Nachweisen).
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Rn. 34 Aufgrund der Zusammenfassung zu einer Tat sind die jeweils einheitlich festgesetzten Strafen maßgebend, während es bei Annahme von Tatmehrheit nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht auf die Höhe der das Gesamtgewicht der Einzeltaten widerspiegelnden Gesamtstrafen, sondern auf die Höhe der zugrunde liegenden Einzelstrafen ankommt (vgl. BGHSt 34, 321 ff.; 30, 220, 221). - BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01
Sexueller Missbrauch von Kindern; Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus …
Unter Beachtung des Grundsatzes, daß der Sicherungsverwahrung als "letztes Mittel der Kriminalpolitik" in starkem Maße ultima-ratio-Charakter zukommt (vgl. BGHSt 30, 220, 222), wird eine Anordnung beider Maßregeln freilich nur ausnahmsweise erfolgen, sofern die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Erreichung des Maßregelzwecks - Abwehr der Gefährlichkeit des Täters - im Einzelfall nicht ausreicht und Gründe vorliegen, die ein Nebeneinander der beiden Maßregeln zweckmäßig erscheinen lassen.Unter Beachtung des Grundsatzes, daß der Sicherungsverwahrung als "letztes Mittel der Kriminalpolitik" in starkem Maße ultima-ratio-Charakter zukommt (vgl. BGHSt 30, 220, 222;… Gesetzentwurf der Bundesregierung zum SexualdelBekG vom 14. November 1997, BTDrucks. 13/8586, S. 8), wird eine Anordnung beider Maßregeln freilich nur ausnahmsweise erfolgen, sofern die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Erreichung des Maßregelzwecks - Abwehr der Gefährlichkeit des Täters - im Einzelfall nicht ausreicht und Gründe vorliegen, die ein Nebeneinander der beiden Maßregeln zweckmäßig erscheinen lassen.
- BGH, 07.11.2000 - 1 StR 377/00
Abgrenzung von Unterschlagung und Diebstahl; Alleingewahrsam; Mitgewahrsam des …
Rn. 30 c) Soweit die Strafkammer darauf abstellt, daß der Angeklagte längere Haft noch nicht verbüßt hat, ist dies (jedenfalls im Rahmen einer Ermessensentscheidung gemäß § 66 Abs. 2 StGB) ein nicht zu beanstandender Ansatz (BGH StV 1982, 114; NStZ 1985, 261).
- BGH, 14.07.1999 - 3 StR 209/99
Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungsverwahrung; tateinheitliche …
Zugleich sollte aber auch der Charakter der Sicherungsverwahrung als "ultima ratio" des strafrechtlichen Sanktionensystems und als letzte Notmaßnahme der Kriminalpolitik (BGHSt 30, 220, 222) aufrechterhalten bleiben, die weiterhin nur in den Fällen angeordnet werden darf, in denen dies zum Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern unerläßlich erscheint (…vgl. BT-Drucks, 13/7559, S. 1 f., 8, 10 f.; 13/8586 S. 1f., 7f.; 13/9062 S. 6 f., 9; ferner Hammerschlag/Schwarz NStZ 1998, 321, 322; Schöch NJW 1998 1257, 1261; Schneider JZ 1998, 436, 444: Eisenberg/Hackethal ZfStrVO 1998, 196, 199). - BGH, 15.12.1992 - 5 StR 394/92
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit - Verwertung des über das …
Insoweit liegt es hier anders als im Fall von BGHSt 30, 220, in dem zwei in einem Urteil verhängte Einzelstrafen nachträglich in zwei gesonderte Gesamtstrafen einbezogen worden sind. - BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87
Verurteilung zu einer Gesamtstrafe
Seine Ansicht teilen alle Senate des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 152, 154 f; 30, 220; BGH NJW 1972, 1869, 1870 [BGH 30.05.1972 - 1 StR 117/72]; BGH bei Holtz MDR 1980, 628; BGH NStZ 1984, 309); das Schrifttum billigt sie ganz überwiegend (…Hanack in LK 10. Aufl. § 66 Rdn. 32;… Jescheck Strafrecht Allgem. Teil 3. Aufl. S. 659;… Lackner StGB 16. Aufl. § 66 Anm. 3 b, aa;… Maurach/Gössel/Zipf Strafrecht Allgem. Teil 6. Aufl. Teilbd. 2 § 68 I Rdn. 35;… Stree in Schönke/Schröder StGB 22. Aufl. § 66 Rdn. 10;… Hörn in SK § 66 Rdn. 10). - BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98
Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung
Zwar darf der Tatrichter bei seiner Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB dem Alter des Angeklagten und den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs Bedeutung beimessen (vgl. BGH StV 1982, 114; NStZ 1984, 309), doch sind diese Umstände nur beachtlich, wenn sie - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung (BGH NStZ 1985, 261) - eine Haltungsänderung des Angeklagten erwarten lassen (…BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3). - BGH, 26.08.1987 - 3 StR 305/87
Gesamtvorsatz als Voraussetzung für einen Fortsetzungszusammenhang - Beschränkung …
Daß die förmlichen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB vorliegen, ist nach den bisherigen Feststellungen jedenfalls nicht ausgeschlossen, wenn auch die Höhe der Einzelstrafen der früheren Gesamtstrafen nicht in allen Fällen eindeutig dem Urteil zu entnehmen ist (vgl. dazu BGHSt 24, 345; 30, 220;… BGH Urt. vom 2. April 1987 - 4 StR 27/87 zum Abdruck in BGHSt bestimmt). - BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01 Unter Beachtung des Grundsatzes, daß der Sicherungsverwahrung als "letztes Mittel der Kriminalpolitik" in starkem Maße ultima-ratio-Charakter zukommt (vgl. BGHSt 30, 220, 222;… Gesetzentwurf der Bundesregierung zum SexualdelBekG vom 14. November 1997, BTDrucks. 13/8586, S. 8), wird eine Anordnung beider Maßregeln freilich nur ausnahmsweise erfolgen, sofern die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Erreichung des Maßregelzwecks - Abwehr der Gefährlichkeit des Täters - im Einzelfall nicht ausreicht und Gründe vorliegen, die ein Nebeneinander der beiden Maßregeln zweckmäßig erscheinen lassen.
- BGH, 28.09.1990 - 5 StR 414/90
Begründung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung
Die Urteilsgründe lassen hier, wie der Generalbundesanwalt zutreffend bemerkt hat, nicht erkennen, ob der Tatrichter bei Ausübung seines pflichtmässigen Ermessens erwogen hat, welche Wirkungen der langjährige Strafvollzug auf den 1939 geborenen Angeklagten haben wird (BGH StV 1982, 114; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1980 - 5 StR 666/80 -). - BGH, 23.09.1987 - 2 StR 452/87
Zulässigkeit der Heranziehung von Gesamtstrafen zur Anordnung einer …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 28.05.1981 - 2 BvR 668/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
GG Art. 103 Abs. 1; StVollzG §§ 109 ff.
Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Verfassungsmäßigkeit des § 120 StVollzG - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch - Einsicht in alle Verwaltungsvorgänge - Keine Bedeutung in Gerichtsverfahren - Gefangenenpersonalakten - Grundrecht auf rechtliches Gehör
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 44
- StV 1981, 533
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus BVerfG, 28.05.1981 - 2 BvR 668/80
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt Art. 103 Abs. 1 GG dem Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (BVerfGE 42, 364 [369]).
- OLG Hamm, 22.12.1992 - 1 Vollz (Ws) 89/92
Vorlage der Gesundheitsakten; Gefangenenpersonalakten; Anordnung der …
Grundsätzlich aber hat ein Gefangener keinen uneingeschränkten Anspruch auf Akteneinsicht (vgl. OLG Nürnberg Beschluß vom 24. Mai 1985 - Ws 1027/84; OLG Hamm bei Franke NStZ 1985, 356; OLG Frankfurt/M. NStZ 1989, 198 ; OLG Koblenz ZfStrVo 1981, 61; OLG Frankfurt ZfStrVo 1981, 317; OLG Hamm ZfStrVo 1986, 191; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1980, 184; OLG Celle NStZ 1982, 304 ; OLG Celle ZfStrVo 1981, 62; OLG Celle NStZ 1986, 284 ; BVerfG NStZ 1982, 44 und StV 1981, 533 ; OLG München ZfStrVo 1980, 124). - OLG Nürnberg, 24.05.1985 - Ws 1072/84 Auch aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör ergibt sich kein allgemeines Recht des Strafgefangenen auf Einsicht in seine Gefangenenpersonalakten (BVerfG NStZ 1982, 44 ).
- OLG Hamm, 13.08.1984 - 1 Vollz (Ws) 79/84 Schließlich hat der Gefangene nach den obergerichtlich erarbeiteten Grundsätzen über die Einsichtnahme in seine Gefangenenpersonalakte (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 28.05.1981 in NStZ 1982, 44 ;… OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Celle Beschl. v. 08.05.1980 in ZfStrVo 1981, 63) in der Regel auch keinen Anspruch auf Erteilung von Abschriften oder Ablichtungen von den bei diesen Akten befindlichen Vorgängen, wie hier der Einweisungsentscheidung und den dazu abgegebenen Empfehlungen sowie den gutachtlichen Stellungnahmen der Kommissionsmitglieder.
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