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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 16.10.1981

Rechtsprechung
   BayObLG, 10.09.1981 - 3 ObOWi 128/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1631
BayObLG, 10.09.1981 - 3 ObOWi 128/81 (https://dejure.org/1981,1631)
BayObLG, Entscheidung vom 10.09.1981 - 3 ObOWi 128/81 (https://dejure.org/1981,1631)
BayObLG, Entscheidung vom 10. September 1981 - 3 ObOWi 128/81 (https://dejure.org/1981,1631)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 167
  • NStZ 1982, 77 (Ls.)
  • ZMR 1982, 59
  • BayObLGSt 1981, 148
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.1997 - 14 A 1261/94

    Zulässigkeit der Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstehenlassen; …

    Rn. 54 vgl. Bay.OLG vom 10. September 1981 - 3 Ob Owi 128/81 -, ZMR 1982, 59, und Niedersächsisches OVG, Beschluß vom 22. Juni 1995, a.a.O..
  • VG Berlin, 26.07.2011 - 23 K 167.10

    Geldleistungen wegen ungenehmigten Leerstandes und Verstoßes gegen …

    Eine Wohnung dient zum Schlafen, zur Einnahme der Mahlzeiten, zur Pflege der Familiengemeinschaft und zur Entfaltung der Geselligkeit sowie in vielfacher Beziehung zur Freizeitgestaltung (vgl. VGH München, Beschluss vom 29. September 1992 - 7 CS 92.2512 - ZMR 1993, 137; OLG München, Beschluss vom 10. September 1981 - 3 Ob Owi 128/81 - ZMR 1982, 59).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.1995 - 1 M 1801/95

    Zweitwohnungssteuer; Nutzung; Leerstehenlassen; Abgrenzung

    Ob allerdings bei einer Zweitwohnung soweit gegangen werden kann, daß generell nicht einmal die Möglichkeit einer Übernachtung gegeben sein muß (so unter Umständen Bay0bLG, Beschluß vom 10.9.1981 - 3 Ob OWi 128/81 -, ZMR 1982, 59 = MDR 1982, 167), läßt der Senat offen.
  • KG, 17.05.1990 - 5 Ws (B) 130/90

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Festsetzung einer Geldbuße wegen Zuwiderhandlung gegen das …

    Daß ein so umfassend verstandener "Wohnzweck" dem Willen des Gesetzgebers entspricht, zeigt die Regelung des Art. 6 § 1 Abs. 1 Satz 2 MRVerbG, wonach unter anderem die Einrichtung von Schlafstellen keinen Wohnzwecken dient, obwohl dies nach dem Sprachgebrauch als Wohnzweck angesehen werden könnte (BayObLG aaO S. 762 = ZMR 1982, 59).
  • KG, 17.05.1990 - 2 Ss 107/90
    Daß ein so umfassend verstandener "Wohnzweck" dem Willen des Gesetzgebers entspricht, zeigt die Regelung des Art. 6 § 1 Abs. 1 Satz 2 MRVerbG, wonach unter anderem die Einrichtung von Schlafstellen keinen Wohnzwecken dient, obwohl dies nach dem Sprachgebrauch als Wohnzweck angesehen werden könnte (BayObLG aaO S. 762 = ZMR 1982, 59).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.10.1981 - 3 Ss (25) 584/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2753
OLG Stuttgart, 16.10.1981 - 3 Ss (25) 584/81 (https://dejure.org/1981,2753)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.10.1981 - 3 Ss (25) 584/81 (https://dejure.org/1981,2753)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Oktober 1981 - 3 Ss (25) 584/81 (https://dejure.org/1981,2753)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 77
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 134/90

    Nichtigkeit von Verträgen bei sexualbezogenen Kontaktanzeigen

    Von dieser Zielsetzung des Gesetzgebers ausgehend bejaht daher die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung (OLG Schleswig DÖV 1977, 543; OLG Karlsruhe NJW 1978, 61 [OLG Karlsruhe 13.05.1977 - 3 Ss B 29/77]; OLG Koblenz GewA 1979, 149; BayObLG JZ 1981, 637; OLG Stuttgart NStZ 1982, 77; OLG Hamburg MDR 1985, 319 [OLG Hamburg 26.10.1984 - 1 U 76/84]; OLG Frankfurt AfP 1985, 40; vgl. auch AG Frankfurt NStE Nr. 1 zu § 120 OWiG) und im Schrifttum (…Kurz in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, § 120 Rdn. 23;… Göhler, OWiG, 9. Aufl., § 120 Rdn. 11; Erbs/Kohlhaas/Meyer OWiG § 120 Anm. 3 a;… Rebmann/Roth/Herrmann OWiG § 120 Rdn. 11) mit Recht einen Gesetzesverstoß nicht nur bei Anzeigen, die nach ihrem Wortlaut ausdrücklich für entgeltliche sexuelle Handlungen werben, sondern auch dann, wenn die Werbung in verdeckter "dezenter" Form als "schlichte" Kontaktanzeige erfolgt, sofern sich diese nach ihrem objektiv erkennbaren Inhalt auf Prostitution bezieht.
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