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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 09.06.1982

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 02.02.1982 - Ws 805/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1765
OLG Nürnberg, 02.02.1982 - Ws 805/81 (https://dejure.org/1982,1765)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.02.1982 - Ws 805/81 (https://dejure.org/1982,1765)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Februar 1982 - Ws 805/81 (https://dejure.org/1982,1765)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVollzG § 89 Abs. 1, § 88 Abs. 1

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 959
  • NStZ 1982, 438
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 378/10

    Voraussetzungen für die Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug …

    Es ist anerkannt, dass die Möglichkeit der Sachaufklärung im Einzelfall durch Gründe der Sicherheit und Ordnung der Vollzugsanstalt eingeschränkt und dass ein solcher Grund die - im vorliegenden Fall auf der Hand liegende - Gefährdung eines Hinweisgebers aus dem Kreis der Gefangenen sein kann (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1981, 117; OLG Nürnberg NStZ 1982, 438;… Callies/Müller-Dietz aaO;… Schwind aaO).

    Rn. 17 Ob die Strafvollstreckungskammer sich hier mit der - im Freibeweisverfahren grundsätzlich ausreichenden - schriftlichen Erklärung des Vollzugsbediensteten als Zeugen vom Hörensagen begnügen durfte, oder aber gehalten gewesen wäre, diesen persönlich zu vernehmen (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1981, 117; OLG Nürnberg NStZ 1982, 438) oder eine schriftliche Erklärung des anonymen Informanten einzuholen, ist eine Frage der Aufklärungspflicht, die der Senat im vorliegenden Fall nicht zu überprüfen hat.

  • OLG Frankfurt, 14.02.2002 - 3 Ws 132/02

    Voraussetzungen der kumulativen Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen im …

    Soweit hierfür Informationen und Einschätzungen des Hessischen Landeskriminalamtes und der Staatsanwaltschaft ins Feld geführt werden, unterliegt deren Verwertung zwar grundsätzlich keinen Bedenken, selbst wenn sie vertraulicher Art" gewesen sein sollten (vgl. Senat, NStZ 1981, 117 f; OLG Nürnberg, NStZ 1982, 438 f).
  • KG, 08.07.2008 - 2 Ws 145/08

    Datenschutz im Strafvollzug: Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit der …

    Denn die Vollzugsbehörde ist auf vertraulich Mitteilungen angewiesen (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1982, 438; OLG Frankfurt am Main NStZ 1981, 117; Senat StV 1986, 349; LG Hamburg NStZ 1985, 355 bei Franke;… Schuler in Schwind/ Böhm/ Jehle, StVollzG 4. Aufl., § 115 Rdn. 3;… Kamann/ Volckart in AK, § 115 StVollzG Rdn. 15).
  • OLG Frankfurt, 16.07.1993 - 3 Ws 283/93

    Strafvollstreckung: Erforderliche Begründung bei besonderen Anordnungen (hier: …

    Wenn auch derartige Informationen Erkenntnismaterial bilden, dessen Verwertung grundsätzlich keinen Bedenken unterliegt und im Einzelfall durch Gründe des öffentlichen Interesses oder der Sicherheit und Ordnung der Vollzugsanstalt die Möglichkeit der Sachaufklärung in zulässiger Weise eingeschränkt werden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 11.7.80 - 3 Ws 297/80, NStZ 1981/117 f; OLG Nürnberg, Beschluß vom 2.2.1982 -Ws 805/81, NStZ 1982/438 f), bedeutet dies jedoch nicht, daß sich die Vollzugsbehörde mit diesen Informationen begnügen durfte.
  • LG Amberg, 08.04.1997 - 2 StVK 104/96
    Die Tatsache, daß der JVÄ Amberg die Verfasser, auch wenn namentlich in den Schreiben nicht genannt, bekannt sind, führt nämlich zu der Bewertung, daß es sich insofern nicht nur um lediglich "anonyme Hinweise" handelt, sondern um vertrauliche Informationen, die zur Beurteilung eines Verdachtsgrads als Tatsachengrundlagen herangezogen werden können (OLG Nürnberg, Beschluß vom 13.09.1990 - Ws 1007/90 -, NStZ 1982, 438 ff, OLG Frankfurt/M., NStZ 1981, 117 ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.06.1982 - 7 VAs 8/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2668
OLG Hamm, 09.06.1982 - 7 VAs 8/82 (https://dejure.org/1982,2668)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.06.1982 - 7 VAs 8/82 (https://dejure.org/1982,2668)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 1982 - 7 VAs 8/82 (https://dejure.org/1982,2668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 438
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Hagen, 08.07.2026 - 62 StVK 35/26

    Disziplinarmaßnahme, Paket, Schriftwechsel, Würdigung

    Diesem kommt vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots keine über die in den allgemeinen Gesetzen oder dem bundes- oder landesrechtlichen StVollzG vorgesehenen eigenständigen Störungstatbeständen hinausgehende Funktion zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.03.2011 - 2 BvR 983/09; OLG Hamm, Beschluss vom 09.09.2014 - 1 Vollz [Ws] 356/14; OLG Hamm, Beschluss vom 15.09.1994 - 1 Vollz [Ws] 135/94; OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.1982 - 7 VAs 8/82;… Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 8. Auflage 2022, § 73 LandesR, Rn. 9;… Arloth/Krä/Arloth, StVollzG, 5. Auflage 2021, § 82 StVollzG, Rn. 3;… BeckOK Strafvollzug Bund/Brockhaus/Barisch, 29. Edition vom 01.02.2026, § 82 StVollzG, Rn. 14 ff.).
  • LG Aachen, 14.03.2022 - 33a StVK 75/22

    Strafvollzug; Gefangenenmitverantwortung; Rechtsdienstleitung; …

    Rn. 63 Es bestehen von der Kammer aber keine grundsätzlich durchgreifenden Bedenken, wenn ein Gefangener einen anderen unterstützungsbedürftigen Mitgefangenen im Einzelfall bei der Wahrnehmung von dessen Rechten Hilfe leistet (vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.07.2001 - Ws 452/01 -, juris, andeutend OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.1982 - 7 VAs 8/82 -, juris, NStZ 1982, 438).

    Rn. 64 Allerdings wird eine Grenze rechtsdienstleistender Tätigkeit immer dann überschritten - welche auch nicht von § 6 Abs. 1 bzw. Abs. 2 S. 1 RDG toleriert wird -, wenn sich die Tätigkeit des Strafgefangenen nicht bloß auf die Wahrnehmung von rechtlicher Hilfe beschränkt, sondern zu einer Vertretung gegenüber Behörden oder Gerichten führt (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. Juli 2001 - Ws 452/01 -, juris ;… Piekenbrock in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl. 2020, § 6 RDG Rn. 15) oder ein geschäftsmäßigen bzw. erheblichen bzw. dauerhaften Umfang erreicht oder mit Gegenleistungen verbunden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.1982 - 7 VAs 8/82 -, juris, NStZ 1982, 438; Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 04.02.1982 - 1 Ws 503/81 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 05.11.1996 - 2 Ws 552/96 -, juris).

    Auch wäre eine auf Dauer angelegte Rechtsdienstleistung jedenfalls geeignet, Abhängigkeits- und Autoritätsstrukturen entstehen zu lassen, die in ihren Auswirkungen nicht nur dem Vollzugszweck, sondern sogar die Sicherheit und Ordnung in der JVA gefährden können (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.07.2001 - Ws 452/01 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.1982 - 7 VAs 8/82 -, juris, NStZ 1982, 438).

  • BAG, 22.02.1990 - 2 AZR 122/89

    Prozeßvertretung durch Rechtsreferendar

    Wenn nach Artikel 1 § 1 BBerG die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ohne Erlaubnis unzulässig ist, so bezieht sich auch das auf eine selbständige Betreuung fremder Rechtsangelegenheiten und nicht auf eine derartige Tätigkeit im Angestelltenverhältnis (Rennen/Calibe, Kommentar zum Rechtsberatungsgesetz, Art. 1 § 1 Rz 27 mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung; OLG Hamm NStZ 1982, 438; AnwBl. 1965, 350; OLG Karlsruhe AnwBl. 1978, 487; OLG Köln MdR 1961, 437; NJW 1973, 437).
  • BVerfG, 11.08.1997 - 2 BvR 2334/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug

    Damit wird klargestellt, daß eine unerlaubte geschäftsmäßige Rechtsberatung für andere Strafgefangene eine Störung des geordneten Zusammenlebens in der Anstalt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 2 StVollzG zur Folge hat und Disziplinarmaßnahmen gemäß §§ 102 ff. StVollzG nach sich ziehen kann (…vgl. ebenso OLG München, ZfStrVo 1981, S. 380; OLG Hamm, NStZ 1982, S. 438 ;… OLG Saarbrücken, NStZ 1983, S. 47 ;… Callies/Müller-Dietz, StVollzG , 6. Auflage, § 82 , Rn. 2).
  • BayObLG, 10.09.2024 - 204 StObWs 371/24

    Persönlichkeitsrecht eines Gefangenen beim Aufnahmeverfahren in eine JVA

    Hinweise darauf, dass es sich hierbei um eine gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßende Tätigkeit, die auch ein Verbot der Anstalt nach sich ziehen könnte (OLG Hamm, NStZ 1982, 438), handelt, sind aus der Akte nicht ersichtlich.
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