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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 02.11.1984

Rechtsprechung
   LG Berlin, 12.11.1984 - 524 Qs 30/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1863
LG Berlin, 12.11.1984 - 524 Qs 30/84 (https://dejure.org/1984,1863)
LG Berlin, Entscheidung vom 12.11.1984 - 524 Qs 30/84 (https://dejure.org/1984,1863)
LG Berlin, Entscheidung vom 12. November 1984 - 524 Qs 30/84 (https://dejure.org/1984,1863)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbefugter Besitz von Betäubungsmitteln im Haftraum durch das Auffinden von Restsubstanzen von THC

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 874 (Ls.)
  • NStZ 1985, 128
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Berlin, 09.01.1991 - 6 Op Js 485/89
    a) Der Angeklagte beruft sich ohne Erfolg auf die Rechtsauffassung, daß der Besitz von Betäubungsmittelutensilien mit Anhaftungen von Betäubungsmitteln aus vorangegangenem Gebrauch in so geringer Menge, daß sie für sich allein zum menschlichen Konsum nicht mehr geeignet sind, nicht strafbar ist, weil unter solchen Umständen keine Gefahr der Weitergabe von Drogen besteht (vgl. BayObLG StV 1986, 145 ; KG NStZ 1985, 128 ) Ein solcher Fall liegt hier nicht vor.

    Der Besitz solcher Rückstände ist strafbar (vgl. LG Berlin NStZ 1985, 128 ).

  • BayObLG, 03.09.1985 - RReg. 4 St 176/85

    Betäubungsmittel; Anhaftungen; Utensilien; Geringe Menge; Konsum; Besitz; …

    Unter solchen Umständen wird daher kein strafbarer Besitz von Betäubungsmitteln begründet (ebenso im Ergebnis LG Berlin NStZ 1985, 128 ).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.1992 - 5 Ss 127/92
    Sie setzt somit die geringe Menge des Eigenverbrauches, also eine jedenfalls noch gebrauchsfähige Menge voraus (KG NStZ 1985, 128 ; Bay0bLG …
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1993 - 5 Ss 151/93
    Bloße Anhaftungen an Betäubungsmittelutensilien von so geringer Menge, daß sie für sich allein zu menschlichem Konsum nicht mehr geeignet sind, begründen keinen strafbaren Besitz an dem Betäubungsmittel (…vgl. Senatsbeschluß vom 15. April 1992, a.a.O.; Bay0bLG in StV 1986, 145 ; LG Berlin in NStZ 1985, 128 ;… Körner, a.a.O., § 29 Rdn. 566 und § 33 Rdn. 13;… Endriß/Malek, a.a.O., Rdn. 171).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.11.1984 - 2 Ausl. 36/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2219
OLG Frankfurt, 02.11.1984 - 2 Ausl. 36/84 (https://dejure.org/1984,2219)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.11.1984 - 2 Ausl. 36/84 (https://dejure.org/1984,2219)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. November 1984 - 2 Ausl. 36/84 (https://dejure.org/1984,2219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 128
  • StV 1985, 288
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 19.09.1984 - 1 AK 17/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.1984 - 2 Ausl 36/84
    Ebenso Ä zu (d) Ä OLG Karlsruhe (Beschluß Ä 1 AK 17/84 Ä v. 19.9.84, in GoltdArch 1985 Heft 4 S. 1921 für den Fall des Ablaufs der Zweimonatsfrist des § 16 Abs. 2 IRG im vereinfachten Auslieferungsverfahren.
  • BGH, 10.09.1985 - 4 ARs 10/85

    Zulässigkeit der Vorlegung einer Rechtsfrage bei prozessualer Überholung durch …

    Die Oberlandesgerichte haben seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen wiederholt über die vorgelegten oder mit diesen zusammenhängende Rechtsfragen zu befinden gehabt (…vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei Wilkitzki in GA 1984, 167, 169; OLG Frankfurt, Beschluß vom 2. November 1984 - 2 Ausl. 36/84).

    Das vorlegende Oberlandesgericht ist deshalb, wie auch das Oberlandesgericht Celle (…GA 1984, 181) und das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluß vom 2. November 1984 - 2 Ausl. 36/84), zu Recht der Auffassung, daß auch im vereinfachten Auslieferungsverfahren die vorläufige Auslieferungshaft vierzig Tage nicht überschreiten darf (…vgl. auch Wilkitzki in GA 1984, 167, 175).

    Zutreffend geht das vorlegende Oberlandesgericht - wie auch das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluß vom 2. November 1984 - 2 Ausl. 36/84) und das Oberlandesgericht Karlsruhe (Die Justiz 1985, 58) - davon aus, daß die vorangegangene vorläufige Auslieferungshaft dem Erlaß eines solchen Haftbefehls grundsätzlich nicht entgegensteht.

  • OLG Rostock, 06.05.2011 - 2 Ausl 18/11

    Auslieferungsverfahren: Vollzug von Durchführungshaft in direktem Anschluss an …

    Für diese Fälle führt eine teleologische Auslegung des Merkmals "auf freiem Fuß befindlich" jedenfalls bei - wie hier - vereinfachten Auslieferungsverfahren, dazu, es auch zu bejahen, wenn der Verfolgte nach Bewilligung aber vor der Durchführung der Auslieferung wegen Ablaufs der Höchstdauer der vorläufigen Auslieferungshaft auf freien Fuß zu setzen wäre, sofern keine neue Haftanordnung erginge (OLG Frankfurt NStZ 1985, 128; OLG Karlsruhe Justiz 1985, 58; BGH NJW 1986, 1444; OLG Schleswig, Beschl. v. 08.07.2003 - 1 Ausl (A) 15/03 (12/03) - zitiert nach juris;… Wilkitzki in Grützner/Pötz/Kreß, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl. Loseblattsammlung, Stand Februar 2011, § 34 IRG Rdz. 16).
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