Rechtsprechung
| BGH, 07.05.1985 - 2 StR 143/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines Verdeckungsmordes - Bejahung des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht bei Vorliegen eines engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs zwischen Vortat und Verdeckungstat - Ablehnung eines Antrag wegen Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 211
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 454
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 01.02.1978 - 2 StR 530/77
Erforderlichkeit einer besonderen Verwerflichkeit zur Annahme eines Mordes - …
Auszug aus BGH, 07.05.1985 - 2 StR 143/85
Diese Ausführungen, bei denen sich das Landgericht auf eine Entscheidung des 2. Strafsenats in BGHSt 27, 346 stützt, halten rechtlicher Überprüfung nicht stand. - BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82
Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit …
Auszug aus BGH, 07.05.1985 - 2 StR 143/85
Der neu entscheidende Tatrichter wird vor einer Verurteilung wegen Mordes allerdings Art und Umfang der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten eingehender prüfen und untersuchen müssen, inwieweit sich damit Feststellungen zur inneren Tatseite eines Mordmerkmals, insbesondere auch zur Verdeckungsabsicht vereinbaren lassen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1983 - 5 StR 602/82) und der Angeklagte die Motive seines Handelns gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (BGH, Beschluß vom 20. März 1984 - 1 StR 145/84; Urteil vom 9. September 1982 - 4 StR 460/82). - BGH, 29.05.1979 - 1 StR 153/79
Revision wegen Nichtbeachtung eines Rücktritts vom versuchten Mord - …
Auszug aus BGH, 07.05.1985 - 2 StR 143/85
Vor allem hatte sich der Angeklagte durch seinen Einbruch in das Haus in rechtsfeindlicher Absicht in die zur Tötung führende Situation begeben, so daß ihm schon aus diesem Grunde nicht zugutegehalten werden könnte, die Tötung sei lediglich die Fortsetzung eines tätlichen Angriffs auf die körperliche Unversehrtheit gewesen, welcher sich aus einer augenblicklichen, vom Täter nicht geplanten unvorhersehbaren Situation ergeben habe (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 1979 - 2 StR 426/79; Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79; Urteil vom 29. Mai 1979 - 1 StR 153/79).
- BGH, 19.06.1979 - 5 StR 254/79
Strafbarkeit wegen Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen …
Auszug aus BGH, 07.05.1985 - 2 StR 143/85
Vor allem hatte sich der Angeklagte durch seinen Einbruch in das Haus in rechtsfeindlicher Absicht in die zur Tötung führende Situation begeben, so daß ihm schon aus diesem Grunde nicht zugutegehalten werden könnte, die Tötung sei lediglich die Fortsetzung eines tätlichen Angriffs auf die körperliche Unversehrtheit gewesen, welcher sich aus einer augenblicklichen, vom Täter nicht geplanten unvorhersehbaren Situation ergeben habe (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 1979 - 2 StR 426/79; Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79; Urteil vom 29. Mai 1979 - 1 StR 153/79). - BGH, 15.08.1979 - 2 StR 426/79
Einschränkende Auslegung des Mordtatbestandes in der Begehungsform der Verdeckung …
Auszug aus BGH, 07.05.1985 - 2 StR 143/85
Vor allem hatte sich der Angeklagte durch seinen Einbruch in das Haus in rechtsfeindlicher Absicht in die zur Tötung führende Situation begeben, so daß ihm schon aus diesem Grunde nicht zugutegehalten werden könnte, die Tötung sei lediglich die Fortsetzung eines tätlichen Angriffs auf die körperliche Unversehrtheit gewesen, welcher sich aus einer augenblicklichen, vom Täter nicht geplanten unvorhersehbaren Situation ergeben habe (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 1979 - 2 StR 426/79; Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79; Urteil vom 29. Mai 1979 - 1 StR 153/79). - BGH, 18.01.1983 - 5 StR 602/82
Beweiswert des Verhaltens des Angeklagten vor und während der Tat für die …
Auszug aus BGH, 07.05.1985 - 2 StR 143/85
Der neu entscheidende Tatrichter wird vor einer Verurteilung wegen Mordes allerdings Art und Umfang der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten eingehender prüfen und untersuchen müssen, inwieweit sich damit Feststellungen zur inneren Tatseite eines Mordmerkmals, insbesondere auch zur Verdeckungsabsicht vereinbaren lassen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1983 - 5 StR 602/82) und der Angeklagte die Motive seines Handelns gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (BGH, Beschluß vom 20. März 1984 - 1 StR 145/84; Urteil vom 9. September 1982 - 4 StR 460/82). - BGH, 20.03.1984 - 1 StR 145/84
Gedankliche Beherrschung und willensmäßige Steuerung gefühlsmäßiger und …
Auszug aus BGH, 07.05.1985 - 2 StR 143/85
Der neu entscheidende Tatrichter wird vor einer Verurteilung wegen Mordes allerdings Art und Umfang der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten eingehender prüfen und untersuchen müssen, inwieweit sich damit Feststellungen zur inneren Tatseite eines Mordmerkmals, insbesondere auch zur Verdeckungsabsicht vereinbaren lassen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1983 - 5 StR 602/82) und der Angeklagte die Motive seines Handelns gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (BGH, Beschluß vom 20. März 1984 - 1 StR 145/84; Urteil vom 9. September 1982 - 4 StR 460/82).
- BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers
Auf der Grundlage dieser Rechtsauffassung hat er seit 1977 in insgesamt vier Fällen den vom Tatgericht angenommenen Verdeckungsmord verneint (BGHSt 27, 346;… BGH GA 1978, 372; BGH JR 1979, 470; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1978 - 2 StR 776/77, mitgeteilt von Willms LM StGB 1975 Nr. 2 zu § 211 Abs. 2), dagegen in weiteren Fällen die Voraussetzungen der Tatbestandseinschränkung nicht für gegeben erachtet (BGH bei Holtz MDR 1980, 106; BGH…, Beschluß vom 3. Februar 1978 - 2 StR 566/77, mitgeteilt von Willms aaO) und dabei zuletzt dahinstehen lassen, ob an der Einschränkung überhaupt festzuhalten sei (BGH NStZ 1985, 454; BGH, Urteil vom 30. Juni 1982 - 2 StR 260/82).Der 4. Strafsenat bleibt bei der Annahme von Verdeckungsmord jedenfalls dann, wenn sich der Täter bereits "in rechtsfeindlicher Einstellung" in die zur Vortat führende Situation begeben hatte (BGHSt 28, 77), eine Rückausnahme, die auch in Entscheidungen anderer Strafsenate anerkannt wird (vgl. NStZ 1985, 454; Urteil vom 6. Mai 1980 - 5 StR 142/80).
Liegt der Grund für die Restriktion des Mordtatbestands der Verdeckungstötung darin, daß sich der Täter in einer besonderen psychischen Lage befindet, urplötzlich auf den Gedanken der Tötung verfällt und nun der ihn jäh überkommenden Eingebung folgt, so braucht seine psychische Befindlichkeit keine andere zu sein, wenn die zu verdeckende Vortat nicht eine Körperverletzung (oder ein versuchter Totschlag), sondern etwa ein Diebstahl (…BGH GA 1979, 426; BGH bei Holtz MDR 1980, 106; BGH NStZ 1985, 454), ein Raub (BGH NStZ 1984, 453), ein sexueller Mißbrauch (BGH, Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78) oder eine (versuchte oder vollendete) Vergewaltigung (BGHSt 27, 281) ist.
- BGH, 07.10.2003 - 4 StR 322/03
Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: Trinkmengen, Alkoholkonsum, …
Sollte der neu entscheidende Tatrichter zur Annahme alkoholbedingter erheblicher Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten kommen, wird er zu prüfen haben, inwieweit sich damit Feststellungen zur subjektiven Tatseite, vor allem zur Verdeckungsabsicht, vereinbaren lassen (vgl. BGH NStZ 1985, 454, 455 m.w.N.). - BGH, 25.10.1989 - 2 StR 350/89
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger …
- BGH, 06.12.1989 - 2 StR 309/89
Beweiserhebung - Urteilsverkündung - Wahrunterstellung - Beweisbehauptung
Sollte er dabei zu dem Ergebnis gelangen, daß der Angeklagte (nur) erheblich vermindert schuldfähig war, wird er bei der Strafzumessung die Grundsätze zu beachten haben, die der Bundesgerichtshof zur Frage der Strafrahmenmilderung des § 49 Abs. 1 StGB entwickelt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85 und Urteil vom 7. Mai 1985 - 2 StR 143/85 = bei Theune NStZ 1986, 154;… BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 4, 7, 8, 12; BGH…, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 350/89 zum Abdruck in BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 17 vorgesehen).
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Rechtsprechung
| BGH, 15.05.1985 - 2 StR 115/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung von Mord in Tateinheit mit Betrug und Totschlag - Vortäuschen eines Selbstmordes - Verwirklichung einer Tötung aus niedrigen Beweggründen, wenn der Täter einen ihm unbekannten Menschen tötet, um statt seiner als tot zu gelten um sich damit aus seinen ...
- rechtsportal.de
StGB § 211
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2541 (Ls.)
- NStZ 1985, 454
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61
verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'
Auszug aus BGH, 15.05.1985 - 2 StR 115/85
Die Absicht, einem Dritten, hier der Ehefrau, einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß dieser Erfolg nicht die eigentliche Triebfeder oder das in erster Linie erstrebte Ziel seines Handelns war (BGHSt 16, 1 [BGH 23.02.1961 - 4 StR 7/61]).
- OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15
Abrechnungsbetrug Ostheopathie: vom Gefängnis verschont aber Approbation verloren …
bb) Die Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass es dem Kläger letztlich auf eine für ihn praktikable Abrechnung angekommen sein mag (BGHSt 16, 1, 3 f.; BGH, Urteil vom 15. Mai 1985 - 2 StR 115/85). - BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91
Struktur des Kassenarztrechts - Anforderungen an die Schadensermittlung bei einem …
Die Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß es dem Angeklagten letztlich auf eine für ihn praktikable Abrechnung angekommen sein mag (BGHSt 16, 1, 3 f. [BGH 23.02.1961 - 4 StR 7/61]; BGH, Urteil vom 15. Mai 1985 - 2 StR 115/85). - OLG Brandenburg, 27.08.2025 - 1 ORs 22/25 Dies kann der Senat selbst beurteilen (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Dezember 1978 - 3 StR 381/78 - Rz. 19, juris = BGHSt 28, 224, 231; BGH…, Beschluss vom 21. März 1985 - 1 StR 583/84 - Rz. 8, juris = BGHSt 33, 163, 166; BGH…, Beschluss vom 14. Mai 1987 - 4 StR 49/87 - Rz. 9, juris = NJW 1987, 2384; BGH, Urteil vom 15. Mai 1985 - 2 StR 115/85 - Rz. 12, juris = NStZ 1985, 454).
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