Rechtsprechung
| BGH, 18.04.1984 - 2 StR 103/84 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Jugendgerichtshilfe - Vertreter des Sachbearbeiters - Berichterstattung - Sachkunde - Gutachten
Papierfundstellen
- MDR 1984, 682
- NStZ 1984, 467
- NStZ 1985, 84 (Ls.)
- StV 1985, 154
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54
Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB
Auszug aus BGH, 18.04.1984 - 2 StR 103/84
Bei seinem Hinweis auf die Entscheidung BGH MDR 1955, 369 beachtet der Angeklagte nicht, daß in dem damaligen Fall über eine schwierige Frage aus dem Bereich des § 51 StGB a.F. zu befinden war und der Bundesgerichtshof deshalb gemäß § 244 Abs. 2 StPO die Zuziehung eines zusätzlichen Sachverständigen für notwendig angesehen hat. - BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55
Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen - …
Auszug aus BGH, 18.04.1984 - 2 StR 103/84
Diese hat der Richter selbst in Fällen, in denen es sich - anders als hier - um besondere wissenschaftliche Fachfragen handelt, auf ihre Überzeugungskraft zu prüfen (BGHSt 7, 238 f; 8, 113, 118). - BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55
Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil - …
Auszug aus BGH, 18.04.1984 - 2 StR 103/84
Diese hat der Richter selbst in Fällen, in denen es sich - anders als hier - um besondere wissenschaftliche Fachfragen handelt, auf ihre Überzeugungskraft zu prüfen (BGHSt 7, 238 f; 8, 113, 118). - BGH, 27.11.1952 - 5 StR 769/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.04.1984 - 2 StR 103/84
Ob der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 27. November 1952 - 5 StR 769/52 -, auf die sich der Angeklagte stützt, dieselbe Rechtsmeinung wie er vertreten hat, kann dahingestellt bleiben; denn jener Strafsenat hat jedenfalls später einen anderen Standpunkt eingenommen, also zumindest nicht an einer solchen eventuellen Auffassung festgehalten und sich damit der Rechtsprechung der anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofes angeschlossen (BGH bei Dallinger MDR 1975, 24; vgl. ferner BGH bei Dallinger MDR 1970, 732;… BGH GA 1977, 275; BGH bei Holtz MDR 1980, 104). - BGH, 11.10.1956 - 4 StR 375/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.04.1984 - 2 StR 103/84
Für den vorliegenden Fall ist insoweit zu berücksichtigen, daß bei Reifeentscheidungen (im Sinne des § 105 Abs. 1 JGG ) meist die Anhörung eines Sachverständigen nicht einmal geboten ist, es ihrer nur dann bedarf, wenn Anlaß zu Zweifeln über eine normale Reifeentwicklung des betreffenden Heranwachsenden besteht, insbesondere wegen Auffälligkeiten in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1956 - 4 StR 375/56 - m.w.N.).
- BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Strafbefreiender Rücktritt (Begriff des beendeten und des unbeendeten Versuchs); …
Auch dabei handelt es sich schwerlich um Hinweise auf "Auffälligkeiten in der geistigen und sittlichen Entwicklung" (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186, 187; Urteil vom 18. April 1984 - 2 StR 103/84, NStZ 1984, 467 mwN), sondern, soweit überhaupt auf diesen Kreis beschränkt, eher um typische Verhaltensweisen jüngerer Menschen. - BGH, 01.07.1998 - 1 StR 182/98
Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen im Rahmen des …
Da nach alledem Zweifel an einer normalen Reifeentwicklung des Angeklagten, insbesondere wegen Auffälligkeiten in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung (vgl. BGH NStZ 1984, 467 Nr. 24), nicht ersichtlich sind, durfte die Jugendkammer auch den nicht näher begründeten Hilfsbeweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Reifegrad des Angeklagten in den Urteilsgründen wegen eigener Sachkunde (§ 244 Abs. 4 Satz 1 StPO) ablehnen (…BGH aaO Nr. 25; vergleichbar auch Beschluß vom 15. Oktober 1996 - 1 StR 591/96). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2003 - 13 A 5022/00
Medizinprodukte; Zahnbleichmittel; Erteilung der CE-Kennzeichnung als …
Vorliegend ist nach der Auffassung des Senats, dessen Mitglieder sich z.T. schon vor diesem Verfahren und dem vorausgegangenen Eilverfahren aber auch im Rahmen der Prüfung der diversen fachlichen Stellungnahmen in den genannten Verfahren - vgl. BGH, Urteil vom 18.4.1984 - 2 StR 103/84 -, VRS Bd. 67, S. 264, und OVG LSA, Beschluss vom 30.9.1998 - A 2 S 52/96 -, NVwZ-Beilage 16/1999, S. 57 (LS) - über Bleichmittel informiert haben und die deshalb die Verbrauchererwartung beurteilen können, von einer anderen, mehr von den Umständen des Einzelfalls geprägten Sichtweise des angesprochenen Verbrauchers auszugehen.
- BGH, 13.09.2001 - 3 StR 333/01
Verminderte Steuerungsfähigkeit; Faires Verfahren; Zeugen; Vereidigung; Beruhen; …
Insbesondere kann ihm das erstattete Gutachten die erforderliche Sachkunde verschafft haben, um die zu klärende Beweisfrage eigenständig und auch im Gegensatz zum Sachverständigen zu beantworten (BGH NStZ 1984, 467). - BGH, 16.10.2025 - 6 StR 72/25
Versuchter Mord (Annahme von Tötungsvorsatz, Habgier, Ermöglichungsabsicht); …
Der Sachverständige ist jedoch weder berufen noch in der Lage, dem Tatgericht die Verantwortung für die Feststellungen abzunehmen, die dem Urteil zugrunde gelegt werden (vgl. BGH, Urteile vom 18. April 1984 - 2 StR 103/84; vom 8. März 1955 - 5 StR 49/55, BGHSt 7, 238, 239). - BGH, 13.03.1985 - 3 StR 8/85
Pflicht des Richters zur Anleitung eines Sachverständigen anhand der …
Zwar ist es möglich, daß der Tatrichter durch die Anhörung des von ihm hinzugezogenen Sachverständigen in einer Weise sachkundig gemacht wird, die es ihm erlaubt, ohne Rechtsfehler von dessen Schlußfolgerungen abzuweichen (BGH NStZ 1984, 467). - OLG Koblenz, 10.06.2010 - 2 Ss 48/10
Erforderlichkeit der Einschaltung eines Sachverständigen zur Frage der …
Der Anhörung eines Sachverständigen bedarf es jedoch dann, wenn Anlass zu Zweifeln über eine normale Reifeentwicklung des betreffenden Heranwachsenden bestehen, insbesondere wegen Auffälligkeiten in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung (vgl. BGH, Urt. v. 18.04.1984 - 2 StR 103/84 -, NStZ 1984, 467 f., zit. n. juris Rdnr. 4). - BGH, 10.05.1988 - 4 StR 127/88
Voraussetzung der Annahme eines minder schweren Falles eines Todschlags in zwei …
Diese Umstände behalten vielfach für die Frage weiterer Strafrahmenmilderungen (BGH MDR 1980, 241; BGH, JZ 1983, 400 mit Anm. Schmitt; BGH, Urteil vom 7. Februar 1980 - 4 StR 525/79) und im Zusammenhang mit der Strafhöhenbemessung (BGHSt 16, 311, 312 [BGH 01.02.1961 - 2 StR 457/60]; BGH NStZ 1985, 84 und BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 3 jeweils m.w.Nachw.) ihre eigenständige Bedeutung als selbständige Strafzumessungstatsachen. - BGH, 13.03.1985 - 5 StR 8/85 Zwar ist es möglich, daß der Tatrichter durch die Anhörung des von ihm hinzugezogenen Sachverständigen in einer Weise sachkundig gemacht wird, die es ihm erlaubt, ohne Rechtsfehler von dessen Schlußfolgerungen abzuweichen (BGH NStZ 1984, 467).
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