Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 28.01.1986 - 1 Ss 30/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entfernung eines Angeklagten aus dem Sitzungssaal ohne Anwesenheit eines Verteidigers während der Zeugenvernehmung; Mangelnde vorherige Anhörung der Beteiligten und fehlende Begründung eines Beschlusses über die Entfernung eines Angeklagten aus dem Sitzungssaal vor einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankenthal - 113 Js 2146/85
- OLG Zweibrücken, 28.01.1986 - 1 Ss 30/86
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 89
- StV 1986, 291
- StV 1986, 306
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75
Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.01.1986 - 1 Ss 30/86
Die Vereidigung eines Zeugen und schon die sich an seine Vernehmung anschließende Verhandlung über die Frage seiner Vereidigung gehören nicht mehr zur Vernehmung ( BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75] ). - OLG Zweibrücken, 14.02.1985 - 1 Ss 259/84
Revision aufgrund Sachbeschwerde und Verfahrensrüge; Voraussetzungen der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.01.1986 - 1 Ss 30/86
Dabei kann offenbleiben, ob die Verteidigung allein schon wegen der "Schwere der Tat" bei einer Straferwartung von zwei Jahren, wie sie durch das angefochtene Urteil bereits vorgegeben ist, notwendig ist (vgl. Beschluss des Senats vom 14. Februar 1985 - 1 Ss 259/84 -, Strafverteidiger 1985, 447).
- OLG Frankfurt, 31.03.2009 - 3 Ws 271/09
Strafverfahren: Pflichtverteidigerbeiordnung bei Konstellation "Aussage gegen …
Auch hierdurch wird er in seinen Möglichkeiten, sich selbst zu verteidigen, beeinträchtigt, weil auch die umfangreichste Unterrichtung durch den Vorsitzenden den persönlichen Eindruck des Angeklagten und dessen ständige Anwesenheit nicht zu ersetzen vermag (vgl. OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 89). - OLG Hamm, 15.01.1997 - 2 Ss 1387/90
Strafprozeßrecht: Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers
1 St 276/89|OLG Düsseldorf; 12.06.1989; OGs 13/89">StV 90, 154, 155), wobei es bei einer Fallgestaltung der vorliegenden Art auf die im angefochtenen Urteil festgesetzte Strafe ankommt (vgl. z. B. OLG Zweibrücken in NStZ 1987, 89 ).Soweit in einer Reihe von Revisionsentscheidungen angedeutet wird, daß die Grenze regelmäßig ab einer Freiheitsstrafe oder Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Strafaussetzung zur Bewährung anzusetzen sei (vgl. z. B. BGHSt 6, 199, 201 = NJW 1954, 1415 ; OLG Köln in NJW 1972, 1432; OLG Düsseldorf in AnwBl. 1978, 355; OLG Stuttgart in StV 1981, 611, 612 = NStZ 1981, 490 ; OLG Celle in MDR 1986, 164; OLG Zweibrücken in NStZ 1987, 89 ; BayObLG in …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".