Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 29.05.1990 - 2 Ws 114/90 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GVG § 56 Abs. 1
Papierfundstellen
- NJW 1990, 3285
- NStZ 1990, 503
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 29.11.1995 - 2 Ws 258/95 Der nur einer restriktiven Auslegung zugängliche Anwendungsbereich des § 56 GVG ist insoweit auf die Verletzung konkreter prozessualer Mitwirkungspflichten durch einen erschienenen Schöffen beschränkt, wie sich aus der Gegenüberstellung der ersten und zweiten Alternative des § 56 GVG ergibt (…Kissel, a.a.O., Rn 3; OLG Frankfurt/M. NStZ 1990, 503 m.w.N.).
- KG, 08.04.1999 - 4 Ws 35/99 Der Begriff der Obliegenheit in § 56 Abs. i Satz 1 GVG umfaßt somit nur die unmittelbaren prozessualen Mitwirkungspflichten des Schöffen, die gewährleisten, daß die Hauptverhandlung in ordnungsgemäßer Besetzung des Gerichts durchgeführt werden kann (vgl. OLG Frankfurt NJW 1990, 3285;… Kissel, GVG 2. Aufl., § 56 Rdn. 8;… Kissel in KK, StPO 4. Aufl., § 56 GVG Rdn. 3).
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