Rechtsprechung
| LG Karlsruhe, 06.07.1989 - 2 O 83/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1536
- NStZ 1990, 56
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 16.02.1982 - 2 BvR 462/81
Pfändung des Eigengeldes eines Strafgefangenen
Auszug aus LG Karlsruhe, 06.07.1989 - 2 O 83/89
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 82, 1583). - OLG Nürnberg, 03.04.1980 - Ws 815/79
Beharrliche Arbeitsverweigerung eines Strafgefangenen; Beschränkung der Freizeit; …
Auszug aus LG Karlsruhe, 06.07.1989 - 2 O 83/89
Daß das Arbeitsentgelt des Gefangenen als Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 ZPO anzusehen ist, ergibt eine am Willen des Gesetzgebers orientierte Auslegung dieser Vorschrift: Intention des Strafvollzugsgesetzes nämlich ist eine möglichst weitgehende Angleichung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, denen der Strafgefangene unterliegt, an die außerhalb des Vollzugs gegebenen Bedingungen (OLG Celle, NStZ 1981, 78 f., m. Nachw. zu den Gesetzesmaterialien); der Gefangene soll, soweit nicht unabdingbare Erfordernisse des Vollzugs entgegenstehen, dem freien Arbeitnehmer gleichgestellt werden (…Calliess/Müller-Dietz, StVollzG , 4, Aufl., § 43 Rdn. 1).
- BFH, 16.12.2003 - VII R 24/02
Pfändung des Eigengeldguthabens eines Strafgefangenen
Der Senat kann die in der Rechtsprechung der Zivilgerichte und Literatur umstrittene Frage offen lassen, ob die Vorschriften der §§ 850 ff. ZPO schon deshalb auf das Arbeitsentgelt des Strafgefangenen keine Anwendung finden, weil es sich dabei nicht um Arbeitseinkommen i.S. des § 850 Abs. 1 ZPO handelt, das aufgrund arbeitsrechtlicher Beziehungen in einem freien Arbeitsverhältnis gezahlt wird und der Sicherung des Lebensunterhalts einer in Freiheit lebenden Person dient, sondern aufgrund der Vorschriften des StVollzG geleistet wird, das in § 43 einen Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts für die Tätigkeiten eines Häftlings festgelegt hat, der für die Arbeitsleistung eines der öffentlich-rechtlichen Gewalt unterworfenen Gefangenen gewährt wird (vgl. Bundesarbeitsgericht --BAG--, Beschluss vom 18. November 1986 7 AZR 311/85, BAGE 53, 336 ff.; Oberlandesgericht --OLG-- Karlsruhe…, Beschluss vom 18. Januar 1994 6 W 92/93, Rpfleger 1994, 370, sowie Zöller/Stöber, Zivilprozessordnung, 24. Aufl., § 829 Rz. 33 "Gefangenengelder"; a.A. LG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juli 1989 2 O 83/89, Neue Juristische Woche - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1989, 1536; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. März 1993 3 Ws 723/92 StVollz, Neue Zeitschrift für Strafrecht --NStZ-- 1993, 559, und wohl auch Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 17. Januar 1989 5 AR Vollz 26/88, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1989, 992;… ausführlich zum Meinungsstreit Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rz. 132 ff.).Die von einigen Zivilgerichten geäußerte gegenteilige Meinung, wonach dem Vollstreckungsschuldner auch das Eigengeld zur Befriedigung der über die Sicherung des bescheidenen Lebensunterhalts hinausgehenden Bedürfnisse zu belassen sei (OLG Frankfurt am Main, Beschluss in NStZ 1993, 559, 560, und Kenter, zur Pfändbarkeit von Geldforderungen Strafgefangener, Rpfleger 1991, 488, m.w.N.), oder nach § 850e Nr. 3 ZPO eine Zusammenrechnung des Arbeitsentgelts mit den dem Gefangenen gewährten Naturalleistungen der Anstalt vorzunehmen sei, um anhand der Pfändungsgrenze des § 850c ZPO den pfändbaren Betrag zu ermitteln (LG Karlsruhe, Urteil in NJW-RR 1989, 1536), überzeugt den Senat nicht.
- OLG Zweibrücken, 12.07.2004 - 1 Ws 259/04
Aufrechnung der Landesjustizkasse mit dem Eigengeldanspruch eines …
Dafür spricht auch der in § 3 Abs. 1 StrVollzG normierte Gleichstellungsgedanke, nach dem die Stellung des Gefangenen an die allgemeinen Lebensverhältnisse auch hinsichtlich seiner Entlohnung möglichst anzugleichen ist (h. M. OLG Saarbrücken NStZ 1988, 248 m.w.N.;… Calliess/Müller-Dietz StVollzG 9. Aufl. § 43 Rn. 10 m.w.N.; Konrad ZfStrVo 1990, 203, 204 m.w.N.;… OLG Celle a.a.O.; LG Karlsruhe NStZ 1990, 56; LG Detmold RPfl 1999, 34;… Brehm in Stein/Jonas/Münzberg ZPO 21. Aufl. § 850 Rn. 28; OLG Schleswig Rpfl NStZ 1994, 511, das auf die Zweckbindung abstellt;… a.A. Walker a.a.O.). - LG Krefeld, 17.10.1991 - 6 T 257/91 Rn. 7 Hinsichtlich der umstrittenen Frage, ob das Arbeitsentgelt, das der Strafgefangene, gemäß § 43 Strafvollzugsgesetz beanspruchen kann, als Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 ZPO anzusehen ist, vertritt die Kammer mit der überwiegenden Rechtsprechung die Auffassung, daß die Bezüge des Gefangenen als Arbeitseinkommen zu behandeln sind (vgl. LG Mönchengladbach, Beschluß vom 25.01.1990 zu 5 T 609/89 mit umfangreichen Nachweisen; LG Karlsruhe NSTZ 1990, 56;… Calliess/Müller/Dietz, Strafvollzugsgesetz, 5. Aufl. , § 43 Anm. 6).
Ziel des Strafvollzugsgesetzes ist nämlich eine möglichst weitgehende Angleichung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, denen der Strafgefangene unterliegt, an die außerhalb des Vollzuges gegebenen Bedingungen (OLG Karlsruhe NSTZ 1990, 56;… Calliess/Müller/Dietz aaO. § 43 Anm. 1).
- OLG Frankfurt, 09.02.1994 - 3 Ws 675/93 An dieser Auffassung hält der Senat fest, die vollstreckungsrechtliche Rechtsprechung ist ihr teilweise gefolgt (vgl. LG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1536; ZfStrVo 1990, 55; LG Arnsberg …
- FG Berlin, 04.03.2002 - 7 K 7416/01
Eigengeld unterliegt nicht den Pfändungsschutzbestimmungen
Dem lässt sich nach Auffassung des Gerichts nicht entgegenhalten, Grundgedanke des Strafvollzugsgesetzes sei es, die Verhältnisse im Strafvollzug so weit wie möglich an die Verhältnisse außerhalb des Vollzugs anzugleichen, sodass der Gefangene so weit wie möglich dem freien Arbeitnehmer gleichgestellt werden müsse (LG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juli 1989 2 O 83/89, NJW-Rechtsprechungsreport - NJW-RR - 1989, 1536). - FG Berlin, 13.12.2001 - 7 K 7416/01
Eigengeld unterliegt nicht den Pfändungsschutzbestimmungen
Dem lässt sich nach Auffassung des Gerichts nicht entgegenhalten, Grundgedanke des Strafvollzugsgesetzes sei es, die Verhältnisse im Strafvollzug soweit wie möglich an die Verhältnisse außerhalb des Vollzugs anzugleichen, sodass der Gefangene so weit wie möglich dem freien Arbeitnehmer gleichgestellt werden müsse (LG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juli 1989 2 O 83/89, NJW-Rechtsprechungsreport - NJW-RR - 1989, 1536). - OLG Schleswig, 19.05.1994 - 16 W 20/94 In aller Regel werden sogar gänzlich undifferenziert die §§ 850 ff. ZPO direkt angewandt, was zivilprozessual, wie dargelegt, nach Gutschrift auf eines der Konten des Gefangenen schlicht unzutreffend ist (Beispiele: OLG Celle NStZ 1981, 78 ; 1988, 334; LG Bielefeld NStZ 1981, 527; OLG Ffm NStZ 1985, 96 ; OLG Karlsruhe NStZ 1985, 439; KG ZfStrVo 1985, 381; OLG Hamm NStZ 1986, 47, 48; 1987, 190, 191; OLG München NStZ 1987, 45 ; BGH NW 1989, 992; LG Karlsruhe (Zivilkammer) NStZ 1990, 56; ebenso unscharf Hofmann ZfStrVo 1981, 344; Ballhausener NStZ 1981, 79 ; nur ergebnisorientiert: Kenter Rpfleger 1991, 488).
- KG, 08.03.2013 - 2 Ws 56/13
Strafvollzug: Pfändung von Eigengeld
Der spezifischen Situation des Inhaftierten wird daher durch die Pfändungsbeschränkungen des § 51 Abs. 4 und 5 StVollzG ausreichend Rechnung getragen (…vgl. BGH aaO; BFH Urteil v. 16.12.2003 - VII R 24/02 - LG Karlsruhe NStZ 1990, 56 jeweils zu § 850c, k ZPO; Senat…, Beschluss vom 16. August 2011 - 2 Ws 336/11 Vollz - Arloth, StVollzG 3. Aufl., § 52 Rdn. 4;… Laubenthal in Schwind/Böhme/Jehle/Laubenthal, StVollzG 5. Aufl., § 52 Rdn. 4). - OLG Karlsruhe, 18.01.1994 - 6 W 92/93 Der gegenteiligen Auffassung (z.B. OLG Frankfurt, Rpfleger 1984, 425 ; LG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1536 ) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
- LG Kleve, 06.01.1998 - 4 T 473/97 In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob das aus dem Arbeitsentgelt gebildete Eigengeld des Strafgefangenen über die Pfändungsbeschränkungen des § 51 StVollzG hinaus den Pfändungsschutzbestimmungen der §§ 850 ff. ZPO unterliegt (dafür: OLG Frankfurt, Rpfleger 1984, 425 ; LG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1536 ; dagegen: OLG Karlsruhe, Rpfleger 1994, 370 f.;… Stöber, Forderungspfändung, 11. Auflage, Rdn. 134 ff.).
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