Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2732
BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93 (https://dejure.org/1993,2732)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1993 - 5 StR 434/93 (https://dejure.org/1993,2732)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1993 - 5 StR 434/93 (https://dejure.org/1993,2732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht - Beendeter Versuch bei Erkennbarkeit des Erfolgseintritts auf Grund gefährlicher Gewalthandlungen und schwerer Verletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 76
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (33)

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; 1990, 30;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 3, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93 - = StV 1993, 408 = NStZ 1993, 433).

    Ein strafbefreiender Rücktritt setzt in solchen Fällen voraus, daß der Täter den Erfolgseintritt durch eigene Tätigkeit verhindert oder sich darum bemüht, wenn der Erfolg ohne sein Zutun ausbleibt (§ 24 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative und Satz 2 StGB; vgl. BGHSt 31, 46; 33, 295) [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85].

    Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat in seinem Beschluß vom 19. Mai 1993 (GSSt 1/93 = StV 1993, 408 = NStZ 1993, 433; kritisch Roxin JZ 1993, 896 [BGH 19.05.1993 - GSSt - 1/93]) hervorgehoben, daß den Erfolgseintritt auch für möglich hält, wer die tatsächlichen Umstände erkennt, die diesen Erfolgseintritt nach der Lebenserfahrung nahelegen (BGHSt 33, 295, 300 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90, 93); er braucht weder die Gewißheit des Erfolgseintritts zu haben noch muß er den Erfolgseintritt jetzt noch wollen oder billigen.

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in einer Reihe von Entscheidungen hierzu ausgeführt, bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkungen der Täter wahrgenommen hat, liege es auf der Hand, daß er die lebensgefährdende Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt (BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 312;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1 bis 5).

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; 1990, 30;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 3, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93 - = StV 1993, 408 = NStZ 1993, 433).

    Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat in seinem Beschluß vom 19. Mai 1993 (GSSt 1/93 = StV 1993, 408 = NStZ 1993, 433; kritisch Roxin JZ 1993, 896 [BGH 19.05.1993 - GSSt - 1/93]) hervorgehoben, daß den Erfolgseintritt auch für möglich hält, wer die tatsächlichen Umstände erkennt, die diesen Erfolgseintritt nach der Lebenserfahrung nahelegen (BGHSt 33, 295, 300 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90, 93); er braucht weder die Gewißheit des Erfolgseintritts zu haben noch muß er den Erfolgseintritt jetzt noch wollen oder billigen.

    An die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, sind nach dieser Rechtsprechung daher strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 35, 90;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 1. April 1989 - 1 StR 119/89 - BGH, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92 -).

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …

    Auszug aus BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; 1990, 30;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 3, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93 - = StV 1993, 408 = NStZ 1993, 433).

    Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat in seinem Beschluß vom 19. Mai 1993 (GSSt 1/93 = StV 1993, 408 = NStZ 1993, 433; kritisch Roxin JZ 1993, 896 [BGH 19.05.1993 - GSSt - 1/93]) hervorgehoben, daß den Erfolgseintritt auch für möglich hält, wer die tatsächlichen Umstände erkennt, die diesen Erfolgseintritt nach der Lebenserfahrung nahelegen (BGHSt 33, 295, 300 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90, 93); er braucht weder die Gewißheit des Erfolgseintritts zu haben noch muß er den Erfolgseintritt jetzt noch wollen oder billigen.

  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 520/19

    Kein Verfahrenshindernis bei fehlendem Hinweis auf den Übergang vom …

    Die Umstände müssen dabei so schwer wiegen, dass von ihrem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens abhängig gemacht werden muss (vgl. BGH, Urteile vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84, BGHSt 32, 345, 350; vom 10. März 1995 - 5 StR 434/93, BGHSt 41, 72, 75; vom 11. August 2016 - 1 StR 196/16, und vom 6. September 2016 - 1 StR 104/15;… LR-Kühne, StPO, 27. Aufl., Einl. K 37;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., Einl. Rn. 143, jeweils mwN).
  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 636/93

    Gefährlichkeit - Vorsatz - Indiz - Tötung - Messerstich

    Dabei entwickeln besonders gefährliche Gewalthandlungen eine hohe Indizwirkung für einen bedingten Tötungsvorsatz, die durch die zu erwägende hohe Hemmschwelle nicht relativiert werden darf (…vgl. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 35; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 StR 434/93; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. März 1991 - 2 StR 333/90 und Urteil vom 24. April 1991 - 3 StR 493/90).
  • LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05

    Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines …

    Bei der Prüfung des Vorliegens eines Tötungsvorsatzes ist daher eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen, wobei der Schluss auf den Tötungsvorsatz aus der gefährlichen Handlung nur dann fehlerfrei ist, wenn alle nach Sachlage in Betracht kommenden Umstände, die das Ergebnis in Frage stellen könnten, in die Erwägungen einbezogen worden sind (…vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30 und 32; BGH NStZ 1994, 76 ff.; NStZ 1992, 587 ff.; NStZ 2004, 329 ff. Randnr. 3).
  • BGH, 22.03.1995 - 3 StR 13/95

    Armbrust - § 24 StGB, Abgrenzung unbeendeter - beendeter Versuch, …

    Zwar trifft es zu, wie die Revision darlegt, daß es bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkungen der Täter wahrgenommen hat, auf der Hand liegt, daß der Täter die lebensgefährliche Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkannt hat (BGHSt 39, 221, 231 m.w.Nachw.), so daß an die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, strenge Anforderungen zu stellen sind (BGHSt 39, 221, 231; BGH NStZ 1994, 76;… BGHR StGB § 24 I 1 Versuch, unbeendeter 29).
  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 183/94

    Versuch - Totschlag - Lebensgefährliche Verletzungen

    Auch sind an die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 39, 221, 231; BGH NStZ 1994, 76).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht