Rechtsprechung
| OLG Celle, 14.01.1997 - 1 Ss 271/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1998, 691 (Ls.)
- NStZ 1997, 495
- JR 1998, 79
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79
Öffentlicher Verkauf von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht strafbar
Auszug aus OLG Celle, 14.01.1997 - 1 Ss 271/96
Allerdings hat der BGH im Zusammenhang mit dem Feilbieten von Hitlers Buch "Mein Kampf" entschieden, daß diese Handlung nicht den Tatbestand des § 86 StGB erfülle, weil das Buch "Mein Kampf" eine "vorkonstitutionelle Schrift" sei, aus deren unverändertem Inhalt sich eine Zielrichtung gegen die in der Bundesrepublik Deutschland erst später verwirklichte freiheitliche demokratische Ordnung noch nicht ergeben könne (BGHSt 29, 73, 75). - BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74
Verurteilung wegen Beziehens und Vorrätighaltens zweier unzüchtiger Schriften - …
Auszug aus OLG Celle, 14.01.1997 - 1 Ss 271/96
Eine solche Straftat ist kein Presseinhaltsdelikt, weil die Strafbarkeit hier ihren Grund nicht im Inhalt der Schrift, sondern in der Art ihrer Verbreitung hat (BGHSt 26, 40). - BGH, 17.07.1974 - 3 StR 239/73
Strafbarkeit wegen des Verbreitens unzüchtiger Schriften - Voraussetzungen für …
Auszug aus OLG Celle, 14.01.1997 - 1 Ss 271/96
Diese Verjährungsfrist beginnt mit dem ersten Verbreitungsakt (BGHSt 25, 347; Senatsurteil vom 04.04.1984, - Nds. Rpfl. 1984, 241 -). - RG, 28.09.1893 - 1957/93
Ist eine Verfolgung wegen Beleidigung zulässig, wenn der Thäter einen Artikel …
Auszug aus OLG Celle, 14.01.1997 - 1 Ss 271/96
Für derartige Vorbereitungsakte ist aber anerkannt, daß die kurze Presssverjährung auch sie ergreift, wenn es zur Verbreitung gekommen ist, und zwar auch dann, wenn die Vorbereitungsakte als selbständige Tatmodalitäten im Straftatbestand aufgeführt sind (RGSt 24, 269; 38; 71; 61, 19;… LK-Jähnke, a.a.O., 10. Aufl. Bd. 3, § 78 Rn. 16).
- BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00
Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der …
Es entspricht daher gefestigter Rechtsprechung, daß sich die Bewilligung von Strafaussetzung zur Bewährung und die Anordnung von Maßregeln nach den §§ 69, 69 a StGB - auch wegen charakterlicher Ungeeignetheit - nicht gegenseitig ausschließen (vgl. BGHSt 15, 316, 318 f. ("scheinbarer Gegensatz"); s. auch BGH VRS 25, 426, 428; 28, 420, 423; 29, 14,15; OLG Celle MDR 1956, 693; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 495; OLG Hamburg NJW 1963, 459, 460; OLG Hamm DAR 1955, 254, 255; OLG Köln NJW 1956, 113; OLG Stuttgart NJW 1956, 1119 f; aus der Literatur s. etwa Grethlein DAR 1957, 253, 256;… Hentschel, Trunkenheit Fahrerlaubnisentziehung - Fahrverbot, 8. Aufl., Rdn. 648;… Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 56 Rdn. 12, § 69 Rdn. 21;… Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 56 Rdn. 2, § 69 Rdn. 5;… Lackner/Kühl aaO § 56 Rdn. 7, § 69 Rdn. 4).
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