Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 08.05.2001 - 3 Ss 13/2001, 3 Ss 13/01 |
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- Judicialis
BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2
Berücksichtigung des sog. "gebundenen Anteilsmitbesitzes" bei der Berechnung einer nicht geringen Menge - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit; Mittäterschaft; Mitbesitz; Verstoß gegen das BtMG; Betäubungsmittel; Gebundener Anteilsmitbesitz
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 603
- NStZ 2002, 154
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83
Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2001 - 3 Ss 13/01
Die Feststellungen des Amtsgerichts tragen nur die Annahme eines unter der nicht geringen Menge liegenden gebundenen Anteilsmitbesitzes des Angeklagten, denn seine tatsächliche Möglichkeit, auf die Gesamtmenge des Heroins einzuwirken und hierüber zu verfügen, beschränkte sich auf die Sicherung eines seiner finanziellen Beteiligung entsprechenden Anteils, der -- auch unter Berücksichtigung der Erhöhungsoption -- nicht mehr als 6 Gramm mit einem Wirkstoffanteil von 0, 438 Gramm Heroinhydrochlorid, also weniger als die für eine nicht geringe Menge erforderlichen 1, 5 Gramm Heroinhydrochlorid (BGHSt 32, 162), betrug. - BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Erwerb von Betäubungsmitteln - Erwerb …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2001 - 3 Ss 13/01
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. nur BGH StV 1982, 224 [225] m.w.N.) und allgemeiner Auffassung in der Literatur (…s. nur Weber, BtMG, § 29 Rdn. 636 m.w.N.) darf jedem Mittäter des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur diejenige Menge zurechnet werden, die seiner Sachherrschaft tatsächlich unterworfen war; eine rechtliche Erstreckung auf Tatbeteiligte, die selbst keine tatsächliche Einwirkungs- oder Verfügungsmöglichkeit über das Betäubungsmittel hatten, kommt nicht in Betracht. - OLG Karlsruhe, 18.09.1974 - 1 Ss 198/74
Betäubungsmitteln; Besitzen; Mittäterschaft
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2001 - 3 Ss 13/01
Vielmehr genügt es im Grundsatz, dass die Sachherrschaft gemeinsam mit anderen ausgeübt werden kann ("Mitbesitz") (OLG Karlsruhe MDR 1975, 166; OLG Köln NStZ 1981, 104 [105];… Weber aaO. § 29 Rdn. 610). - OLG Köln, 07.10.1980 - 1 Ss 692/80
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2001 - 3 Ss 13/01
Vielmehr genügt es im Grundsatz, dass die Sachherrschaft gemeinsam mit anderen ausgeübt werden kann ("Mitbesitz") (OLG Karlsruhe MDR 1975, 166; OLG Köln NStZ 1981, 104 [105];… Weber aaO. § 29 Rdn. 610).
- BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: wiederholtes Auffüllen eines …
So haben der Angeklagte und der gesondert verfolgte F. die aus unterschiedlichen Erwerbsvorgängen stammenden Drogen sukzessive an einem Lagerort zusammengeführt und übten nach ihrem praktizierten Geschäftsmodell, wonach jeder uneingeschränkt und nach Bedarf - mithin theoretisch auch unter Ausschluss des jeweils anderen bis hin zur Verfügung über die gesamte Menge - zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs auf das gesamte Rauschgift zugreifen konnte, den (Mit)Besitz über die jeweiligen Gesamtmengen aus (vgl. auch OLG Stuttgart, NStZ 2002, 154; vgl. zur Abgrenzung zur bloßen freien Zugänglichkeit BGH, Beschlüsse vom 18. August 2020 - 1 StR 247/20, NStZ 2021, 52;… vom 2. Dezember 1992 - 5 StR 592/92, Rn. 6). - LG Ravensburg, 07.04.2026 - 5 NBs 26 Js 25093/21
Koks-Brief geöffnet: Postgeheimnis schützt vor Strafe wegen Drogenbestellung
Rn. 87 Ein Mitbesitz reicht für § 29 Abs. 1 BtMG aus (OLG Stuttgart NStZ 2002, 154). - AG Reutlingen, 24.04.2025 - 5 Ds 29 Js 1276/25
Notwendige Verteidigung beim Einsatz von Gesichtserkennungssoftware durch die …
So darf sich der Tatrichter nicht ohne Weiteres auf die subjektive Gewissheit eines Zeugen beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss aufgrund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat, und dies in den Urteilsgründen nachvollziehbar darlegen (vgl. BGH, NStZ 2001, 603; NStZ 2007, 720).
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