Rechtsprechung
| BGH, 07.01.2003 - 4 StR 454/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 52 StPO; § 337 StPO
Beweiswürdigung (Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen des Angeklagten); Beruhen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Zeugnisverweigerung eines Angehörigen des Angeklagten - Verwendung zum Nachteil des Angeklagten - Erhaltung der Entscheidungsfreiheit des Angehörigen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 52 Abs. 1 § 261
Beweiswürdigung bei zeitweisem Schweigen eines aussageverweigerungsberechtigten Zeugen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2003, 443
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87
Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten …
Auszug aus BGH, 07.01.2003 - 4 StR 454/02
Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden und die Revision zutreffend gerügt hat, darf die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angeklagten verwendet werden, auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht, da nur so dem Angehörigen die von § 52 StPO eingeräumte Entscheidungsfreiheit verbleibt, ob und wann er Angaben zur Sache machen will, ohne hierdurch Schlüsse des Gerichts zu Lasten des Angeklagten befürchten zu müssen (vgl. BGHSt 34, 324, 327;… BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21; BGH NStZ 1987, 182; 1989, 281; StV 2002, 4 jeweils m.w.N.).Rn. 4 Eine Ausnahme, wie sie in BGHSt 34, 324, 327 f. für solche Fälle entschieden wurde, in denen sich der Angehörige bereits zuvor gegenüber den Ermittlungsbehörden als Zeuge zur Sache eingelassen hatte, ohne die ihm zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten, den Angeklagten entlastenden Umstände vorzubringen, liegt hier nicht vor, da die Ehefrau in der Hauptverhandlung erstmals als Zeugin ausgesagt hat.
- BGH, 22.02.2001 - 3 StR 580/00
Ablehnung von Beweisanträgen; Schwere räuberische Erpressung; Beruhen
Auszug aus BGH, 07.01.2003 - 4 StR 454/02
Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden und die Revision zutreffend gerügt hat, darf die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angeklagten verwendet werden, auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht, da nur so dem Angehörigen die von § 52 StPO eingeräumte Entscheidungsfreiheit verbleibt, ob und wann er Angaben zur Sache machen will, ohne hierdurch Schlüsse des Gerichts zu Lasten des Angeklagten befürchten zu müssen (vgl. BGHSt 34, 324, 327; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21; BGH NStZ 1987, 182; 1989, 281; StV 2002, 4 jeweils m.w.N.). - BGH, 22.05.2001 - 3 StR 130/01
Unzulässige Erwägungen des Tatgerichts bezüglich der Zeugnisverweigerung von …
Auszug aus BGH, 07.01.2003 - 4 StR 454/02
Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden und die Revision zutreffend gerügt hat, darf die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angeklagten verwendet werden, auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht, da nur so dem Angehörigen die von § 52 StPO eingeräumte Entscheidungsfreiheit verbleibt, ob und wann er Angaben zur Sache machen will, ohne hierdurch Schlüsse des Gerichts zu Lasten des Angeklagten befürchten zu müssen (vgl. BGHSt 34, 324, 327;… BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21; BGH NStZ 1987, 182; 1989, 281; StV 2002, 4 jeweils m.w.N.). - BGH, 02.03.1989 - 2 StR 590/88
Begriff des Handeltreibens; Beweiswürdigung bei berechtigter Zeugnisverweigerung …
Auszug aus BGH, 07.01.2003 - 4 StR 454/02
Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden und die Revision zutreffend gerügt hat, darf die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angeklagten verwendet werden, auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht, da nur so dem Angehörigen die von § 52 StPO eingeräumte Entscheidungsfreiheit verbleibt, ob und wann er Angaben zur Sache machen will, ohne hierdurch Schlüsse des Gerichts zu Lasten des Angeklagten befürchten zu müssen (vgl. BGHSt 34, 324, 327;… BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21; BGH NStZ 1987, 182; 1989, 281; StV 2002, 4 jeweils m.w.N.). - BGH, 23.10.1986 - 4 StR 569/86
Prozessverhalten des Angeklagten als Indiz für die Glaubwürdigkeit eines Zeugen - …
Auszug aus BGH, 07.01.2003 - 4 StR 454/02
Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden und die Revision zutreffend gerügt hat, darf die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angeklagten verwendet werden, auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht, da nur so dem Angehörigen die von § 52 StPO eingeräumte Entscheidungsfreiheit verbleibt, ob und wann er Angaben zur Sache machen will, ohne hierdurch Schlüsse des Gerichts zu Lasten des Angeklagten befürchten zu müssen (vgl. BGHSt 34, 324, 327;… BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21; BGH NStZ 1987, 182; 1989, 281; StV 2002, 4 jeweils m.w.N.).
- BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09
Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen; …
Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGHSt 34, 324, 327; BGH StV 2002, 4; NStZ 2003, 443; Beschl. vom 27. Januar 2009 - 3 StR 1/09).
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