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Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2003 - 1 StR 292/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6107
BGH, 23.09.2003 - 1 StR 292/03 (https://dejure.org/2003,6107)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2003 - 1 StR 292/03 (https://dejure.org/2003,6107)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2003 - 1 StR 292/03 (https://dejure.org/2003,6107)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 78 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 154 StPO; § 154a StPO
    Verwertbarkeit prozessordnungsgemäß festgestellter, wegen Verjährung aber nicht verfolgbarer Geschehen (Hinweispflichten; widersprüchliches Verhalten der Justiz; Vertrauensschutz); Strafzumessung (Beurteilungsspielraum; Verjährung; Vorleben; fremde Kulturvorstellung zur ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 154; ; StPO § 154a; ; StPO § 154 Abs. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 154a Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung in der Ehe; Hinweispflichten des Gerichts bei Verwertung von Umständen aus verjährten und eingestellten Straftaten; Vertrauenstatbestand als Voraussetzung für die Hinweispflicht des Gerichts bei Verwertung von Umständen aus eingestellten Strafverfahren; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweis strafschärfende Berücksichtigung von nach § 154 StPO eingestellten bzw. verjährten Taten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 277
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.12.1991 - 1 StR 620/91

    Verwertung von eingestellten Taten bei der Strafzumessung - Vertrauensverletzung …

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 1 StR 292/03
    Ein Vertrauen kann nur verletzt sein, wo es zuvor geschaffen wurde, wo also der Angeklagte in eine Lage versetzt wurde, die sein Verteidigungsverhalten beeinflußt hat und bei verständiger Einschätzung der Verfahrenslage auch beeinflussen konnte (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1, StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 2, 3, 4 m. zahlr. N.).

    Es lassen sich insoweit keine starren Regeln aufstellen, maßgeblich sind die Umstände des jeweiligen Verfahrens (vgl. BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1).

  • BGH, 22.12.1998 - 3 StR 587/98

    Zulässigkeitsanforderungen an die Aufklärungsrüge - Strafmildernde Bedeutung von …

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 1 StR 292/03
    Rn. 24 2. Hinsichtlich des Strafausspruchs nimmt der Senat auf die durch die Revisionserwiderung (§ 349 Abs. 3 Satz 2 StPO) nicht entkräfteten Ausführungen des Generalbundesanwalts Bezug und bemerkt ergänzend: Die Strafkammer war aus Rechtsgründen nicht gehalten, die - im übrigen nicht näher mit Tatsachen belegte - Auffassung des zur Schuldfähigkeit des Angeklagten gehörten Sachverständigen, im "Herkunftsmilieu des Angeklagten (gebe es eine) weit verbreitete Geringschätzung gegenüber weiblichen Personen" als erörterungsbedürftigen Strafmilderungsgrund anzusehen (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1998 - 3 StR 587/98;… Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 46 Rdn. 43a;… in vergleichbarem Sinne ders. aaO § 211 Rdn. 14 jew. m.w.N.).
  • LG Kleve, 17.02.2020 - 140 Ks 6/19

    Tötungsvorsatz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen; verbotenes Kraftfahrzeugrennen …

    Dann ist die Verwertung dieser eingestellten Tat im Rahmen der Strafzumessung weder widersprüchlich, noch liegt hierin ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bzw. Vertrauensgrundsatz und sie beeinträchtigt auch gerade nicht die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten T5 (vgl. auch BGH, Beschl. v. 23.09.2003 - 1 StR 292/03 - und BGH, Beschl. v. 16.09.1997 - 5 StR 491/97 - ).
  • LG Kleve, 07.06.2021 - 150 Ks 1/21

    Tötungsvorsatz; Beteiligung an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen

    Dann ist die Verwertung dieser eingestellten Tat im Rahmen der Strafzumessung weder widersprüchlich, noch liegt hierin ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bzw. Vertrauensgrundsatz und sie beeinträchtigt auch gerade nicht die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten (vgl. auch BGH, Beschl. v. 23.09.2003 - 1 StR 292/03 - und BGH, Beschl. v. 16.09.1997 - 5 StR 491/97 - ).
  • BGH, 27.07.2006 - 1 StR 147/06

    Darlegungspflichten bei der Verfahrensrüge (schlüssige Behauptung einer …

    Es lassen sich insoweit keine starren Regeln aufstellen, maßgeblich sind die Umstände des jeweiligen Verfahrens (BGH NStZ 2004, 277, 278 m.w.N.).
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 157/10

    Strafschärfende Berücksichtung ausgeschiedener Taten und Gesetzesverletzungen …

    Ein nach Maßgabe des Einzelfalls erforderlicher (vgl. BGH NStZ 2004, 277, 278 m.w.N.) Hinweis auf die beabsichtigte Verwertung von gemäß §§ 154, 154a StPO ausgeschiedenem Verfahrensstoff bei der Beweiswürdigung oder Strafzumessung ist keine wesentliche Verfahrensförmlichkeit.
  • BGH, 20.11.2013 - 1 StR 476/13

    Absehen vom Aufheben einer rechtsfehlerhaften Strafzumessung (angemessene …

    b) Ob der unterbliebene Hinweis erforderlich gewesen wäre, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, ohne dass sich starre Regeln aufstellen ließen (BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 292/03 mwN).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14

    Brandstiftung (Anwendung auf eine Unterstellhalle: Carport); gerichtliche …

    Dieser Hinweis ergeht, damit nicht das Vertrauen des Angeklagten erweckt wird, die Zerstörung der Unterstellhalle könne nicht mehr im Rahmen der Strafzumessung zu seinem Nachteil verwertet werden (zum Erfordernis eines Hinweises vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 292/03, NStZ 2004, 277, und Urteil vom 13. Februar 1985 - 1 StR 709/84, wistra 1985, 153; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10, wistra 2010, 409).
  • LG Magdeburg, 09.12.2019 - 22 KLs 7/19
    Denn das Gericht hat während der gesamten Verhandlung deutlich gemacht, dass die Einstellung auch dieser Tat nur auf der mangelnden sicheren zeitlichen Zuordnung beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 23.September 2003 - 1 StR 292/03 -, juris).
  • LG Magdeburg, 09.12.2019 - 839 Js76173/17KLs 7/19
    Denn das Gericht hat während der gesamten Verhandlung deutlich gemacht, dass die Einstellung auch dieser Tat nur auf der mangelnden sicheren zeitlichen Zuordnung beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 23.September 2003 - 1 StR 292/03 -, juris).
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