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| OLG Schleswig, 21.02.2003 - 1 Ws 395/02 (9/03) |
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OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Februar 2003 - 1 Ws 395/02 (9/03) (https://dejure.org/2003,31342)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 406
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 13.01.2014 - 4 ARs 9/13
Vorlageverfahren (Zulässigkeit einer gestuften Anfrage); Vollstreckung eines …
aa) Dies folgt bereits aus § 1 Abs. 3 IRG, wonach Regelungen in völkerrechtlichen Vereinbarungen den Vorschriften des IRG vorgehen, soweit sie - wie das Überstellungsübereinkommen (vgl. BGBl. II (1991), S. 1006) - unmittelbar anwendbares staatliches Recht geworden sind (vgl. auch OLG Nürnberg…, Beschluss vom 18. November 2009 - 1 Ws 306/09, juris, Rn. 18; OLG Schleswig, NStZ 2004, 406, 407; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2005, 383, 384;… Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl., § 54 IRG, Rn. 1b). - OLG Saarbrücken, 16.06.2008 - 1 Ws 46/08
Exequaturverfahren: Voraussetzungen der Umwandlung eines auf Freiheitsstrafe …
Die demnach anwendbaren Vorschriften des ÜberstÜbk sind innerstaatliches Recht und haben gemäß § 1 Abs. 3 IRG vor den Bestimmungen des IRG insoweit Vorrang, als sie speziellere Regelungen enthalten (vgl. OLG Schleswig NStZ 2004, 406, 407; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 383, 384). - OLG Brandenburg, 26.04.2010 - 1 Ws 19/10
Exequaturverfahren: Vollstreckung einer in Polen verhängten Freiheitsstrafe in …
Die demnach anwendbaren Vorschriften des ÜberstÜbk sind innerstaatliches Recht und haben gemäß § 1 Abs. 3 IRG vor den Bestimmungen des Gesetztes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) insoweit Vorrang, als sie speziellere Regelungen enthalten (vgl. BVerfG EuGRZ 2009, 46; OLG Schleswig NStZ 2004, 406; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 383; OLG Saarbrücken Beschluss vom 16. Juni 2008 -1 Ws 46/08-).
- OLG Rostock, 08.06.2010 - I Ws 128/10
Prüfungsmaßstäbe im Exequaturverfahren: Vollstreckung einer gegen einen deutschen …
Die in diesen völkerrechtlichen Vereinbarungen getroffenen und jeweils durch Bundesgesetze unmittelbar geltendes inländisches Recht gewordenen Regelungen gehen den Vorschriften des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) nach dessen § 1 Abs. 3 insoweit vor, als sie speziellere Regelungen enthalten (vgl. BVerfG EuGRZ 2009, 46; OLG Schleswig NStZ 2004, 406; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 383; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ws 46/08). - OLG Zweibrücken, 16.05.2017 - 1 Ws 115/17
Vollstreckung einer in Spanien verhängten Freiheitsstrafe in der Bundesrepublik …
Eine solche wäre im Exequatur-Verfahren ohnehin nicht zulässig (OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 Ws 19/10, BeckRS 2010, 12603; OLG Schleswig, NStZ 2004, 406 [407]; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 216 [217]; OLG München, NStZ 1995, 207; vgl. auch OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 241 [242], welches jedoch trotz Annahme einer Umwandlung auf die Vorgaben des Fortsetzungsverfahrens nach Art. 10 ÜberstÜbk zurückgreift). - OLG Nürnberg, 18.11.2009 - 1 Ws 306/09
Überstellung des im Ausland Verurteilten: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Die Regelungen des Art. 11 ÜberstÜbk sind danach innerstaatliches Recht und haben gemäß § 1 Abs. 3 IRG vor den Bestimmungen des § 54 IRG insoweit Vorrang, als sie speziellere Regelungen enthalten (vgl. OLG Schleswig NStZ 2004, 406, 407; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 383, 384).
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