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Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1527
BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02 (https://dejure.org/2002,1527)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2002 - 3 StR 216/02 (https://dejure.org/2002,1527)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2002 - 3 StR 216/02 (https://dejure.org/2002,1527)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 StPO; § 15 StGB; § 16 StGB; § 212 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO.
    Ablehnung von Beweisanträgen (mehrere Ablehnungsgründe; Anforderungen an die Begründung; Wahrunterstellung); bedingter Vorsatz (Wissenselement; Begründung bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen; verminderte Schuldfähigkeit / Einsichtsfähigkeit); Beweiswürdigung; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 21; ; StPO § 261; ; StPO § 168 c Abs. 5 Satz 1; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Tötungsvorsatz bei Totschlag - Ausschluß des Beschuldigten von der Vernehmung - Befangenheitsgesuch - Besorgnis der Befangenheit - Ablehnung eines Beweisantrags - Ablehnungsgründe - Beeinträchtigung der Wahrnehmungsfähigkeit durch Alkohl - Begründungsanforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 1
    Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen und alkoholisiertem Täter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 51
  • StV 2003, 150
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.1997 - 3 StR 569/97

    Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit

    Auszug aus BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02
    Rn. 12 1. Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen der Schluß auf einen zumindest bedingten Tötungsvorsatz nahe liegt, doch ist dieser nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter alle nach Sachlage in Betracht kommenden Tatumstände in seine Erwägungen einbezogen hat, die dieses Ergebnis in Frage stellen können (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 50 m. w. N.).
  • BGH, 13.09.1991 - 4 StR 426/91

    Grundlagen der Strafbarkeit: Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02
    Bei dieser Sachlage versteht es sich nicht von selbst, daß der "in Wut geratene" (UA S. 13), eine dissoziale Persönlichkeitsstruktur aufweisende Angeklagte trotz seiner erheblichen Alkoholisierung erkannt hatte, daß seine Gewalthandlungen zum Tod des Begleiters führen könnten, und diese Folge auch billigend in Kauf genommen hatte (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 26).
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