Rechtsprechung
| OLG Jena, 26.10.2004 - 1 Ws 320/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 322 Abs. 1 §§ 44 ff. §358
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumnis der Berufungsfrist; Unverschuldete Hinderung an der Fristwahrung bei Vertretung des nichtanwesenden Erziehungsberechtigten durch den anwesenden Erziehungsberechtigten; Verwerfungskompetenz des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 653
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 09.01.1990 - 6 Ws 255/89
Auszug aus OLG Jena, 26.10.2004 - 1 Ws 320/04
Entgegen der von der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft geteilten Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 9.01.1990 - Az: 6 WS 255/89 - NStZ 1990, 247 ) steht diese Verwerfungskompetenz nicht auch dem Oberlandesgericht, das mit der sofortigen Beschwerde gegen die Verwerfung des Wiedereinsetzungsantrags befasst ist, zu.
- OLG Oldenburg, 18.01.2008 - 1 Ws 41/08
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Nicht-Verstehens einer …
Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Hamm (MDR 1994, 715) und Jena (NStZ 2005, 653) an. - OLG Rostock, 08.06.2009 - I Ws 128/09
Strafverfahren: Verwerfung der Berufung durch das lediglich mit der Entscheidung …
Wenn auch die Ablehnung der Wiedereinsetzung keine rechtliche Bindungswirkung entfaltet, die vergleichbar mit § 358 StPO wäre, da diese Vorschrift weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist, vermag die auf dieses Argument gestützte Ansicht des Thüringer Oberlandesgerichts (Beschluss vom 26.10.2004 - 1 Ws 320/04 - zitiert nach juris), die Oberlandesgerichte seien - auch in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage - zur Berufungsverwerfung nicht befugt, nicht zu überzeugen. - OLG Hamburg, 14.01.2016 - 2 Ws 292/15
Strafverfahren: Entscheidung über die Berufung Beschwerdeverfahren gegen die …
Durch die Formulierung "ist zu verwerfen" bleibt unklar, ob das Landgericht seine Kompetenz, die Berufung nach § 322 Abs. 1 S. 1 StPO zugleich mit dem Wiedereinsetzungsantrag zu verwerfen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 18. Januar 2008, Az. 1 Ws 41/08; Thüringisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. Oktober 2004, Az. 1 Ws 320/04; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Januar 1990, Az. 6 Ws 255/89, jeweils m.w.N.) erkannt hat und trotz fehlenden Ausspruches in der Beschlussformel zugleich mit der Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch eine Entscheidung über die Berufung treffen wollte. - KG, 02.01.2012 - 4 Ws 126/12
Strafverfahren: Funktionelle Zuständigkeit für die Entscheidung über den einen …
Da somit eine Entscheidung des Senats über die Berufung nicht erforderlich war, brauchte er über die Streitfrage, ob er zu einer solchen Entscheidung überhaupt befugt wäre (vgl. bejahend OLG Stuttgart NStZ 1990, 247; OLG Rostock…, Beschluss vom 8. Juni 2009 - I Ws 128/09 [juris] - Meyer-Goßner aaO, § 319 Rn. 1a; verneinend OLG Hamm VRS 87, 127, 128; OLG Jena NStZ 2005, 653; OLG Oldenburg NStZ-RR 2008, 150), nicht zu entscheiden.
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