Rechtsprechung
| LG Münster, 21.06.2005 - 2 Qs 47/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheides bei Zahlungsunfähigkeit des Betroffenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Leitsatz)
Erzwingungshaft - Empfänger von Arbeitslosengeld II
Verfahrensgang
- AG Lüdinghausen - 10 OWi 35/05
- LG Münster, 21.06.2005 - 2 Qs 47/05
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 711
Wird zitiert von ... (6)
- LG Duisburg, 08.01.2013 - 69 Qs 2/13
Rückschluss auf eine Zahlungsunfähigkeit aus der Abgabe der eidesstattlichen …
Dabei war auch zu berücksichtigen, dass grundsätzlich auch einkommens- und vermögenslosen Personen, die auf geringe monatliche Einkünfte angewiesen sind, eine jedenfalls ratenweise Zahlung von kleineren Bußgeldbeträgen zuzumuten ist, da sie ansonsten risikolos Ordnungswidrigkeiten begehen könnten (vgl. LG Münster, NStZ 2005, 711). - LG Arnsberg, 02.02.2006 - 2 Qs 19/06
Anordnung der Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße wegen einer …
Denn auch Empfängern solcher Leistungen und anderen einkommensschwachen und unpfändbaren Personen ist es zuzumuten ist, eine Geldbuße zu bezahlen, da sie sich ansonsten über bußgeldbewehrte Pflichten hinwegsetzen und risikolos Verkehrsverstöße begehen könnten( ebenso LG Münster, Beschluss vom 31.08.1998, Az. 2 Qs 53/98; LG Münster, NStZ 2005, 711). - LG Lüneburg, 05.06.2009 - 26 Qs 112/09
Schutz von Sozialhilfebedürftigen gegenüber der Vollstreckung einer Geldbuße im …
Dies gilt nach der Rechtsprechung der Kammer im Übrigen selbst dann, wenn der Beschwerdeführer die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat (vgl. auch LG Amsberg, NStZ-RR 2006, 184 und LG Münster, NStZ 2005, 711), wofür hier jedoch keine Anhaltspunkte ersichtlich sind.
- LG Berlin, 15.01.2007 - 504 Qs 7/07
Bußgeldverfahren: Voraussetzungen der Zahlungsunfähigkeit des Betroffenen
Geldbuße zu bezahlen, da sie sich ansonsten über bußgeldbewehrte Pflichten hinwegsetzen und risikolos Verkehrsverstöße begehen könnten (vgl. LG Münster NStZ 2005, 711). - LG Trier, 12.08.2026 - 5 Qs 77/26
Erzwingungshaft, Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Rn. 11 05.06.2009, 26 Qs 112/09; LG Erfurt, Beschluss v. 14.03.2007, 6 Qs 70/07; LG Potsdam, Beschluss v. 14.09.2006, 21 Qs 108/06; LG Arnsberg, Beschluss v. 02.02.2006, 2 Qs 19/06; LG Münster, Beschluss v. 31.08.1998, 2 Qs 53/98 und LG Münster, Beschluss v. 21.06.2005, 2 Qs 47/05). - AG Eilenburg, 08.05.2020 - 8 OWi 147/20
Erzwingungshaft bei geringer Geldbuße zu Lasten eines Sozialhilfeempfängers
Denn auch einkommensschwachen und unpfändbaren Personen ist es grundsätzlich zuzumuten, eine derartige Geldbuße zu bezahlen, da sie sich ansonsten über bußgeldbewehrte Pflichten hinwegsetzen und risikolos Verkehrsverstöße begehen könnten (vgl. LG Münster, Beschl. v. 21.06.2005 - 2 Qs 47/05 -, juris;… LG Arnsberg, a. a. O.;… LG Berlin, a. a. O.).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 1 Ss (OWi) 88 B/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachweis fristgerechter Übermittlung von Rechtmittelschriften per Telefax
- Wolters Kluwer
Wahrung der Rechtsmittelfrist bei Einlegung des Rechtsmittles duch Telefax
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nauen, 16.12.2003 - 34 OWi 533/03
- OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 1 Ss (OWi) 88 B/04
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 711
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95
Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 1 Ss OWi 88 B/04
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist allerdings allgemein anerkannt, dass ein Rechtsmittel fristwahrend auch durch Telefax eingelegt und begründet werden kann (BVerfG NJW 1996, 2857; NJW-RR 1995, 441 f; BGH NJW 1988, 2788; NJW 1992, 244; NJW 1994, 2079; Senatsbeschluss vom 31. Juli 1998 - 1 Ss (OWi) 60 B/98 -). - BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94
Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 1 Ss OWi 88 B/04
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist allerdings allgemein anerkannt, dass ein Rechtsmittel fristwahrend auch durch Telefax eingelegt und begründet werden kann (BVerfG NJW 1996, 2857; NJW-RR 1995, 441 f; BGH NJW 1988, 2788; NJW 1992, 244; NJW 1994, 2079; Senatsbeschluss vom 31. Juli 1998 - 1 Ss (OWi) 60 B/98 -). - BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94
Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 1 Ss OWi 88 B/04
Eingegangen ist eine solche per Telefax übermittelte Rechtsmittelschrift allerdings erst dann, wenn sie im Telefax-Empfangsgerät des für den Empfang zuständigen Gerichts - in der Regel vollständig - ausgedruckt wird, d. h. in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt ist, so dass die Möglichkeit der Kenntnisnahme seines Inhalts besteht (BGH NJW 1987, 2586; NJW 1994, 2097;… Senat a. a. O. m. w. N.).
- BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85
Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 1 Ss OWi 88 B/04
Eingegangen ist eine solche per Telefax übermittelte Rechtsmittelschrift allerdings erst dann, wenn sie im Telefax-Empfangsgerät des für den Empfang zuständigen Gerichts - in der Regel vollständig - ausgedruckt wird, d. h. in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt ist, so dass die Möglichkeit der Kenntnisnahme seines Inhalts besteht (BGH NJW 1987, 2586; NJW 1994, 2097;… Senat a. a. O. m. w. N.). - BGH, 02.10.1991 - IV ZR 68/91
Funktionsfähigkeit des gerichtlichen Telefaxannahmegeräts
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 1 Ss OWi 88 B/04
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist allerdings allgemein anerkannt, dass ein Rechtsmittel fristwahrend auch durch Telefax eingelegt und begründet werden kann (BVerfG NJW 1996, 2857; NJW-RR 1995, 441 f; BGH NJW 1988, 2788; NJW 1992, 244; NJW 1994, 2079; Senatsbeschluss vom 31. Juli 1998 - 1 Ss (OWi) 60 B/98 -). - BGH, 23.06.1988 - X ZB 3/87
Grundsatz des fairen Verfahrens im Verfahren vor den Patentgerichten; Eingang …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 1 Ss OWi 88 B/04
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist allerdings allgemein anerkannt, dass ein Rechtsmittel fristwahrend auch durch Telefax eingelegt und begründet werden kann (BVerfG NJW 1996, 2857; NJW-RR 1995, 441 f; BGH NJW 1988, 2788; NJW 1992, 244; NJW 1994, 2079; Senatsbeschluss vom 31. Juli 1998 - 1 Ss (OWi) 60 B/98 -). - BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92
Notwendige Auslagen im verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 1 Ss OWi 88 B/04
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist allerdings allgemein anerkannt, dass ein Rechtsmittel fristwahrend auch durch Telefax eingelegt und begründet werden kann (BVerfG NJW 1996, 2857; NJW-RR 1995, 441 f; BGH NJW 1988, 2788; NJW 1992, 244; NJW 1994, 2079; Senatsbeschluss vom 31. Juli 1998 - 1 Ss (OWi) 60 B/98 -). - OLG München, 16.12.1992 - 7 U 5553/92
Telefax
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 1 Ss OWi 88 B/04
Soweit der Sendebericht vom 23. Dezember 2003 die Telefaxnummer des Amtsgerichts Nauen (+49 3321 455347), die Anzahl der Seiten (1) und den Vermerk "Ergebnis ok" ausweist, wird hierdurch nur die Herstellung der Verbindung zwischen dem Sende- und dem Empfangsgerät, nicht jedoch auch eine gelungene Übermittlung der Daten und das Ausbleiben von Störungen nachgewiesen (vgl. OLG München NJW 1993, 2447; Kammergericht NJW 1994, 3172; OLG Köln NJW 1989, 594; OLG Düsseldorf JMBl NW 1995, 152 f). - KG, 04.03.1994 - 5 W 7083/93
Beweiskraft des Telefaxsendeberichts für den Zugang des übermittelten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 1 Ss OWi 88 B/04
Soweit der Sendebericht vom 23. Dezember 2003 die Telefaxnummer des Amtsgerichts Nauen (+49 3321 455347), die Anzahl der Seiten (1) und den Vermerk "Ergebnis ok" ausweist, wird hierdurch nur die Herstellung der Verbindung zwischen dem Sende- und dem Empfangsgerät, nicht jedoch auch eine gelungene Übermittlung der Daten und das Ausbleiben von Störungen nachgewiesen (vgl. OLG München NJW 1993, 2447; Kammergericht NJW 1994, 3172; OLG Köln NJW 1989, 594; OLG Düsseldorf JMBl NW 1995, 152 f). - OLG Köln, 06.06.1988 - 6 W 49/88
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 1 Ss OWi 88 B/04
Soweit der Sendebericht vom 23. Dezember 2003 die Telefaxnummer des Amtsgerichts Nauen (+49 3321 455347), die Anzahl der Seiten (1) und den Vermerk "Ergebnis ok" ausweist, wird hierdurch nur die Herstellung der Verbindung zwischen dem Sende- und dem Empfangsgerät, nicht jedoch auch eine gelungene Übermittlung der Daten und das Ausbleiben von Störungen nachgewiesen (vgl. OLG München NJW 1993, 2447; Kammergericht NJW 1994, 3172; OLG Köln NJW 1989, 594; OLG Düsseldorf JMBl NW 1995, 152 f).
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