Rechtsprechung
| OLG Dresden, 29.06.2006 - 2 Ws 127/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 70 Abs. 3
Widerruf der Genehmigung zum Betrieb eines Fernsehers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeitsvoraussetzungen und prozessuale Natur der Rechtsbeschwerde nach § 116 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz (StVollzG); Inhaltliche Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen in einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bautzen, 07.02.2006 - 5 StVK 8/06
- OLG Dresden, 29.06.2006 - 2 Ws 127/06
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 175
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 29.10.1993 - 2 BvR 672/93
Besitz von Gegenständen im Strafvollzug
Auszug aus OLG Dresden, 29.06.2006 - 2 Ws 127/06
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Willen des Gesetzes (§ 2 Satz 1 StVollzG ) und von Verfassungs wegen das herausragende Ziel des Strafvollzuges die Resozialisierung oder Sozialisation des Gefangenen ist, und Gefangene gerade angesichts der Vielzahl vollzugsbedingter Beschränkungen auf den Fortbestand einer ihnen von der Anstalt einmal eingeräumten Rechtsposition im besonderem Maße vertrauen, solange sie mit dem ihnen durch die Einräumung der Rechtsposition entgegengebrachten Vertrauen verantwortungsvoll umgegangen sind und in ihrer Person keine Widerrufsgründe verwirklicht haben (BVerfG NStZ 1994, 100 f.; Beschluss des Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 Ws 581/04 -). - OLG Karlsruhe, 09.04.1990 - 2 Ws 40/90
Auszug aus OLG Dresden, 29.06.2006 - 2 Ws 127/06
Dies war erforderlich, denn die Erlaubnis zur Benutzung eines Fernsehgerätes mit Zubehör verliert durch die Verlegung des Strafgefangenen in eine andere Vollzugsanstalt ihre Wirksamkeit nicht (OLG Karlsruhe NJW 1990, 2010 ; vgl. auch grundsätzlich Kruis/Cassardt NStZ 1995, 521, 522).
- OLG Naumburg, 30.11.2011 - 1 Ws 64/11
Sicherungsverwahrung: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Herausgabe seines …
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gemäß § 131 StVollzG die Ausstattung der Verwahrräume und besonderen Maßnahmen zur Förderung und Betreuung dem Untergebrachten helfen sollen, sein Leben in der Anstalt sinnvoll zu gestalten, und ihn vor Schäden eines langen Freiheitsentzuges bewahren sollen, wobei sein persönlichen Bedürfnissen nach Möglichkeit Rechnung zu tragen ist und Untergebrachte gerade angesichts des in der Sicherungsverwahrung liegenden, vom Untergebrachten zu tragenden Sonderopfers und der Vielzahl vollzugsbedingter Beschränkungen auf den Fortbestand einer ihnen von der Anstalt einmal eingeräumter Rechtspositionen im besonderem Maße vertrauen, solange sie mit dem ihnen durch die Einräumung der Rechtsposition entgegengebrachten Vertrauen verantwortungsvoll umgegangen sind und in ihrer Person keine Widerrufsgründe verwirklicht haben (BVerfG NStZ 1994, 100f; Senat Beschluss vom 03. März 2010, 1 Ws 17/10; vom 20. Juli 2011, 1 Ws 70/11 ; OLG Dresden NStZ 2007, 175 zum Erlaubniswiderruf bei Strafgefangenen). - OLG Naumburg, 20.07.2011 - 1 Ws 70/11
Strafvollzug: Anspruch eines Gefangenen auf Besitz und Nutzung eigener Rundfunk- …
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Willen des Gesetzgeber (§ 2 Satz 1 StVollzG) und von Verfassungswegen das herausragende Ziel des Strafvollzuges die Resozialisierung oder Sozialisation des Gefangenen ist, und Gefangene gerade angesichts der Vielzahl vollzugsbedingter Beschränkungen auf den Fortbestand einer ihnen von der Anstalt einmal eingeräumter Rechtspositionen im besonderem Maße vertrauen, solange sie mit dem ihnen durch die Einräumung der Rechtsposition entgegengebrachten Vertrauen verantwortungsvoll umgegangen sind und in ihrer Person keine Widerrufsgründe verwirklicht haben (BVerfG NStZ 1994, 100f; Senat Beschluss vom 03. März 2010, 1 Ws 17/10; OLG Dresden NStZ 2007, 175). - OLG Hamm, 14.05.2013 - 1 Vollz (Ws) 139/13
Besitz eines Computers im Maßregelvollzug
Rn. 3 - 2 BvR 2687/93 -juris; OLG Dresden, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 Ws 127/06 - juris; OLG Hamm NStZ 1998, 401).
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Rechtsprechung
| LG Landau/Pfalz, 10.05.2006 - 2 StVK 60/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- psychiatrie-verlag.de
Anspruch auf Aushändigung des Behandlungs- und Eingliederungsplans
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch eines gemäß § 63 StGB im Maßregelvollzug Untergebrachten auf Aushändigung einer Ablichtung der aktuellen Fassung des Eingliederungsplans und Behandlungsplans; Ein gemäß § 63 StGB im Maßregelvollzug Untergebrachter hat einen Anspruch auf Aushändigung einer Ablichtung ...
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 175
- NStZ-RR 2006, 355
- StV 2007, 426
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen …
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 10.05.2006 - 2 StVK 60/06
Anders als bei der Frage der Einsichtnahme in die Krankenunterlagen (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 09.01.2006 - 2 BvR 443/02 - zitiert nach JURIS), sind im Falle der Einsichtnahme in den Behandlungs- und Eingliederungsplan bzw. der Aushändigung desselben, subjektive Rechte von Beschäftigten des Antragsgegners nicht betroffen, weshalb es einer Abwägung widerstreitender geschützter Interessen bei der hier zu entscheidenden Frage nicht bedarf; der Behandlungsplan betrifft ausschließlich den Betroffenen hinsichtlich der Frage seiner Vollzugsplanung, sodass ein irgendwie geartetes Geheimhaltungsinteresse nicht erkennbar ist. - BVerfG, 21.01.2003 - 2 BvR 406/02
Anspruch des Strafgefangenen auf Aushändigung des Vollzugsplans
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 10.05.2006 - 2 StVK 60/06
Soweit ersichtlich, ist die Rechtsprechung zu der aufgeworfenen Frage nicht einheitlich (ablehnend: OLG Karlsruhe ZfStrVO 1980, 184; OLG Hamm NStZ 1985, 47; bejahend: OLG Celle NStZ 1982, 136; offengelassen zuletzt von Bundesverfassungsgericht (zum Vollzugsplan) in der Entscheidung vom 21.01.2003 - 2 BvR 406/02, abgedruckt in NStZ 2003, 620 f.). - OLG Celle, 06.11.1981 - 3 Ws 327/81
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 10.05.2006 - 2 StVK 60/06
Soweit ersichtlich, ist die Rechtsprechung zu der aufgeworfenen Frage nicht einheitlich (ablehnend: OLG Karlsruhe ZfStrVO 1980, 184; OLG Hamm NStZ 1985, 47; bejahend: OLG Celle NStZ 1982, 136; offengelassen zuletzt von Bundesverfassungsgericht (zum Vollzugsplan) in der Entscheidung vom 21.01.2003 - 2 BvR 406/02, abgedruckt in NStZ 2003, 620 f.). - OLG Hamm, 13.08.1984 - 1 Vollz (Ws) 79/84
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 10.05.2006 - 2 StVK 60/06
Soweit ersichtlich, ist die Rechtsprechung zu der aufgeworfenen Frage nicht einheitlich (ablehnend: OLG Karlsruhe ZfStrVO 1980, 184; OLG Hamm NStZ 1985, 47; bejahend: OLG Celle NStZ 1982, 136; offengelassen zuletzt von Bundesverfassungsgericht (zum Vollzugsplan) in der Entscheidung vom 21.01.2003 - 2 BvR 406/02, abgedruckt in NStZ 2003, 620 f.).
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