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Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 27.06.2006

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 09.08.2006 - 1 VAs 14/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10183
OLG Zweibrücken, 09.08.2006 - 1 VAs 14/06 (https://dejure.org/2006,10183)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.08.2006 - 1 VAs 14/06 (https://dejure.org/2006,10183)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. August 2006 - 1 VAs 14/06 (https://dejure.org/2006,10183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    EGGVG §§ 23 ff; ; StPO § 170 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozessrecht: Anspruch auf Löschung gespeicherter Daten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten hinsichtlich eines eingestellten Ermittlungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 55
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • KG, 06.08.1999 - 1552 E GSTA 3/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.08.2006 - 1 VAs 14/06
    Der Senat hält in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin (4. Strafsenat Beschluss vom 6. August 1999 - 4 VAs 10/99) die Weigerung der Staatsanwaltschaft, die Daten zu löschen, für rechtmäßig.
  • OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 VAs 5/08

    Löschung von Daten im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister

    Der angegriffene Bescheid ist daher als so genannter Justizverwaltungsakt im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG justiziabel (Senat, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - Az.: 2 VAs 10/07 - KG, Beschl. v. 6. August 1999 - Az.: 4 VAs 10/99 - OLG Dresden, StV 2004, 68, ber. 368; OLG Zweibrücken, NStZ 2007, 55; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 183;… Gieg in KK-StPO, 6. Aufl., § 489 Rdn. 3).
  • OLG Brandenburg, 04.11.2014 - 2 VAs 2/13
    Da die Speicherung gerade der Auffindung der Verfahrensakte dienen soll, begegnet die Speicherung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Vorgangsverwaltung bis zu deren Vernichtung keinen Bedenken (vgl. insoweit auch OLG Zweibrücken, NStZ 2007, 55;… Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 489 Rn. 6), zumal die gespeicherten personenbezogenen Daten auf ein Minimum reduziert wurden.
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dejure.org Übersicht OLG Zweibrücken

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.06.2006 - 1 Ws 383/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19965
OLG Koblenz, 27.06.2006 - 1 Ws 383/06 (https://dejure.org/2006,19965)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.06.2006 - 1 Ws 383/06 (https://dejure.org/2006,19965)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 1 Ws 383/06 (https://dejure.org/2006,19965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    StPO § 302 Abs. 1 § 140
    Wirksamkeit der Zurücknahme der Berufung des Angeklagten bei notwendiger Verteidigung

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer nachträglichen Rücknahme eines Rechtsmittels außerhalb der Hauptverhandlung durch einen nicht verteidigten Angeklagten bei einer notwendigen Beiladung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 55
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2006 - 1 Ws 383/06
    Es liegen weiter - auch nach dem Vortrag der Beschwerde - keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Gericht in unzulässiger Weise (BGH StV 1994, 64 m.w.N.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 307, 307; vgl. hierzu BGHSt 45, 51, 53; OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 306, 307 [zum Rechtsmittelverzicht]) auf die Rücknahme des Rechtsmittels hingewirkt hätte.

    Durch die Unwirksamkeit eines durch den Angeklagten im Anschluss an die Hauptverhandlung ohne Mitwirkung eines notwendigen Verteidigers erklärten Rechtsmittelverzichts soll sichergestellt werden, dass der Angeklagte, der einen solchen Rechtsmittelverzicht erwägt, die für und gegen einen solchen Entschluss sprechenden Gründe hinreichend überlegen kann und nicht an vorschnellen Entscheidungen festgehalten wird (vgl. BGHSt 18, 257, 260; 45, 51, 57).

  • BGH, 28.07.2004 - 2 StR 199/04

    Rücknahme der Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2006 - 1 Ws 383/06
    Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte geistig nicht in der Lage gewesen wäre, die Bedeutung und Tragweite seiner Prozesserklärung zu erkennen und daher prozessual nicht handlungsfähig gewesen wäre (s. dazu BGH NStZ-RR 2004, 341 ; OLG Hamburg StV 2006, 175, 176), liegen nicht vor.

    Die Rücknahmeerklärung enthält zugleich den Verzicht auf die Wiederholung des Rechtsmittels (BGH NStZ-RR 2004, 341 ).

  • OLG Hamburg, 17.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2006 - 1 Ws 383/06
    Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte geistig nicht in der Lage gewesen wäre, die Bedeutung und Tragweite seiner Prozesserklärung zu erkennen und daher prozessual nicht handlungsfähig gewesen wäre (s. dazu BGH NStZ-RR 2004, 341 ; OLG Hamburg StV 2006, 175, 176), liegen nicht vor.

    aa) In der Rechtssprechung wird zwar überwiegend die Auffassung vertreten, eine im Anschluss an die Urteilsverkündung von dem nicht verteidigten Angeklagten erklärte Rechtsmittelverzicht sei unwirksam, wenn trotz des Vorliegens der Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung eine Beiordnung nicht erfolgt war (OLG Koblenz - 2. Senat - StraFo 2006, 27.; OLG Düsseldorf VRS 57, 357, 359; OLG Köln wistra 2005, 438, 439;: a. A.: OLG Naumburg, NJW 2001, 2190; OLG Hamburg StV 2006, 175 mit Anm. Keller/Gericke jew. m.w.N.; ablehnend Peglau NStZ 2002, 464; einschränkend OLG München NJW 2006, 789, 790).

  • OLG Koblenz, 03.01.1995 - 1 Ws 876/94

    Strafvollstreckungsverfahren; Strafzeitberechnung; Pflichtverteidiger; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2006 - 1 Ws 383/06
    Nach dem rechtskräftigen Verfahrensabschluss kommt eine Pflichtverteidigerbestellung nicht in Betracht (OLG Koblenz StV 1995, 537 ; Senatsbeschluss 1 Ws 937/02 vom 18. Dezember 2002).
  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 617/01

    Notwendige Verteidigung; Scheinverteidiger; absoluter Revisionsgrund; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2006 - 1 Ws 383/06
    Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass er die Rechtsmittelrücknahme nicht auf Grund einer autonomen Entschließung abgegeben hat, nämlich auf der Grundlage eines allein gebildeten verbindlichen Willens, der dem eines jeden Verteidigers vorrangig ist (vgl. BGH NJW 2002, 1436, 1437).
  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2006 - 1 Ws 383/06
    Durch die Unwirksamkeit eines durch den Angeklagten im Anschluss an die Hauptverhandlung ohne Mitwirkung eines notwendigen Verteidigers erklärten Rechtsmittelverzichts soll sichergestellt werden, dass der Angeklagte, der einen solchen Rechtsmittelverzicht erwägt, die für und gegen einen solchen Entschluss sprechenden Gründe hinreichend überlegen kann und nicht an vorschnellen Entscheidungen festgehalten wird (vgl. BGHSt 18, 257, 260; 45, 51, 57).
  • OLG München, 13.12.2005 - 5St RR 129/05

    Pflichtverteidigung bei anwaltlich vertretener Nebenklage - unwirksamer …

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2006 - 1 Ws 383/06
    aa) In der Rechtssprechung wird zwar überwiegend die Auffassung vertreten, eine im Anschluss an die Urteilsverkündung von dem nicht verteidigten Angeklagten erklärte Rechtsmittelverzicht sei unwirksam, wenn trotz des Vorliegens der Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung eine Beiordnung nicht erfolgt war (OLG Koblenz - 2. Senat - StraFo 2006, 27.; OLG Düsseldorf VRS 57, 357, 359; OLG Köln wistra 2005, 438, 439;: a. A.: OLG Naumburg, NJW 2001, 2190; OLG Hamburg StV 2006, 175 mit Anm. Keller/Gericke jew. m.w.N.; ablehnend Peglau NStZ 2002, 464; einschränkend OLG München NJW 2006, 789, 790).
  • BGH, 23.07.1997 - 3 StR 520/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2006 - 1 Ws 383/06
    Auch dessen Alter (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 1998, 60 ) - der Angeklagte war im Zeitpunkt der Rücknahme des Rechtsmittels 21 Jahre alt - gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass.
  • BGH, 22.09.1993 - 2 StR 367/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rücknahme eines Rechtmittels - …

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2006 - 1 Ws 383/06
    Es liegen weiter - auch nach dem Vortrag der Beschwerde - keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Gericht in unzulässiger Weise (BGH StV 1994, 64 m.w.N.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 307, 307; vgl. hierzu BGHSt 45, 51, 53; OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 306, 307 [zum Rechtsmittelverzicht]) auf die Rücknahme des Rechtsmittels hingewirkt hätte.
  • OLG Köln, 17.05.2005 - 8 Ss 87/05

    Beratung des Angeklagten mit Verteidiger und Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2006 - 1 Ws 383/06
    aa) In der Rechtssprechung wird zwar überwiegend die Auffassung vertreten, eine im Anschluss an die Urteilsverkündung von dem nicht verteidigten Angeklagten erklärte Rechtsmittelverzicht sei unwirksam, wenn trotz des Vorliegens der Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung eine Beiordnung nicht erfolgt war (OLG Koblenz - 2. Senat - StraFo 2006, 27.; OLG Düsseldorf VRS 57, 357, 359; OLG Köln wistra 2005, 438, 439;: a. A.: OLG Naumburg, NJW 2001, 2190; OLG Hamburg StV 2006, 175 mit Anm. Keller/Gericke jew. m.w.N.; ablehnend Peglau NStZ 2002, 464; einschränkend OLG München NJW 2006, 789, 790).
  • OLG Naumburg, 12.02.2001 - 1 Ws 23/01

    Wirksamkeit eines im Falle notwendiger Verteidigung ohne Beteiligung eines …

  • OLG Düsseldorf, 08.05.1996 - 2 Ws 150/96
  • OLG Koblenz, 02.05.1996 - 2 Ss 102/96

    Wirksamkeit eines auf Überlegungen und Erwartungen eines Angeklagten bzw. seines …

  • OLG Frankfurt, 09.11.1987 - 3 Ws 1026/87
  • OLG Koblenz, 20.10.2005 - 2 Ss 336/05
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