Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 12.10.2007 - Ss 64/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Kostenloses Tanken durch Ausnutzen des Defekts einer vollautomatischen Selbstbedienungstankstelle
- OLG Braunschweig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Betrug an der Selbstbedienungstankstelle - Kundin nutzte Automatendefekt, um mit Bankkarte kostenlos zu tanken
Papierfundstellen
- NJW 2008, 1464
- NStZ 2008, 402
- JR 2008, 435
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.11.1994 - 1 StR 157/94
Computerbetrug (unbefugtes Einwirken auf den Ablauf eines …
Auszug aus OLG Braunschweig, 12.10.2007 - Ss 64/07
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NStZ 1995, 135) liegt ein unbefugtes Einwirken auf den Ablauf der automatischen Datenverarbeitung jedenfalls dann vor, wenn jemand mit rechtswidrig erlangtem Wissen den Programmablauf zulasten des Automatenbetreibers (Rechtsinhabers), dessen Willen eine maßgebliche Bedeutung zukommt, beeinflusst. - BGH, 06.04.2005 - 5 StR 441/04
Nicht schematische Anwendung der Darstellungspflichten und Beweiswürdigung beim …
Auszug aus OLG Braunschweig, 12.10.2007 - Ss 64/07
Denn die Gründe eines freisprechenden Urteils müssen dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglichen, ob der Freispruch auf einer erschöpfenden und bedenkenfreien Tatsachengrundlage und aufgrund rechtlich einwandfreier Erwägungen des Tatrichters erfolgt ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2005, 211; BGH NStZ-RR 1997, 374; OLG Rostock, Urt.v. 19.12.2003 - 1 Ss 202/03 I 143/03;… KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., § 267 Rdnr.41 m.w.N.). - BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97
Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch wegen Steuerhinterziehung, …
Auszug aus OLG Braunschweig, 12.10.2007 - Ss 64/07
Denn die Gründe eines freisprechenden Urteils müssen dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglichen, ob der Freispruch auf einer erschöpfenden und bedenkenfreien Tatsachengrundlage und aufgrund rechtlich einwandfreier Erwägungen des Tatrichters erfolgt ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2005, 211; BGH NStZ-RR 1997, 374; OLG Rostock, Urt.v. 19.12.2003 - 1 Ss 202/03 I 143/03;… KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., § 267 Rdnr.41 m.w.N.). - OLG Rostock, 19.12.2003 - 1 Ss 202/03
Auszug aus OLG Braunschweig, 12.10.2007 - Ss 64/07
Denn die Gründe eines freisprechenden Urteils müssen dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglichen, ob der Freispruch auf einer erschöpfenden und bedenkenfreien Tatsachengrundlage und aufgrund rechtlich einwandfreier Erwägungen des Tatrichters erfolgt ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2005, 211; BGH NStZ-RR 1997, 374; OLG Rostock, Urt.v. 19.12.2003 - 1 Ss 202/03 I 143/03;… KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., § 267 Rdnr.41 m.w.N.).
- KG, 08.12.2014 - 161 Ss 216/13
Computerbetrug bei Ausnutzen eines Programmfehlers eines Geldspielautomaten
Rn. 15 Die Entscheidung des OLG Braunschweig (NStZ 2008, 402), wonach es zur Verwirklichung des § 263 a StGB bei einem fehlerhaft arbeitenden Automaten bereits ausreichen soll, dass der Täter sein besonderes Wissen - unabhängig von der Art der Kenntniserlangung - einsetzt, überzeugt nicht (vgl. Niehaus/Augustin, JR 2008, 436, Anmerkung zu dem Urteil des OLG Braunschweig). - OLG Stuttgart, 12.05.2016 - 4 Ss 73/16
Computerbetrug: Einsatz überlegenen Sonderwissens durch Ausnutzen eines …
Demgegenüber besteht eine Offenbarungspflicht allerdings dann, wenn der Spieler gezielt spezielles Wissen einsetzt, über das die Allgemeinheit nicht verfügt und welches er rechtswidrig erlangt hat (BGH, Beschluss vom 10. November 1994 - 1 StR 157/94, BGHSt 40, 331; OLG Braunschweig, Urteil vom 12. Oktober 2007 - Ss 64/07, juris Rn. 13). - OLG Köln, 19.06.2009 - 81 Ss 34/09 Um eine entsprechende Überprüfung zu ermöglichen, muss er für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen, dass seine Überzeugung auf tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Erwägungen beruht (Senat VRS 80, 34 ; VRS 82, 358 ; SenE v. 02.02.2007 - 81 Ss 5/07 -, SenE v. 09.02.2007 - 83 Ss 12/07 - SenE v. 25.05.2007 - 82 Ss 64/07 -).
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Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 12.10.2007 - 1 Ss 64/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Ausnutzen des Defektes einer vollautomatischen Selbstbedienungstankstelle als unbefugtes Einwirken auf den Ablauf des Datenverarbeitungsvorgangs gemäß § 263a Abs. 1 Srafgesetzbuch (StGB)
- Judicialis
StGB § 263 a Abs. 1
- archive.org
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausnutzen des Defektes einer vollautomatischen Selbstbedienungstankstelle als unbefugtes Einwirken auf den Ablauf des Datenverarbeitungsvorgangs gemäß § 263a Abs. 1 Srafgesetzbuch (StGB)
Papierfundstellen
- NJW 2008, 1464
- NStZ 2008, 402
- JR 2008, 435
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.11.1994 - 1 StR 157/94
Computerbetrug (unbefugtes Einwirken auf den Ablauf eines …
Auszug aus OLG Braunschweig, 12.10.2007 - 1 Ss 64/07
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NStZ 1995, 135) liegt ein unbefugtes Einwirken auf den Ablauf der automatischen Datenverarbeitung jedenfalls dann vor, wenn jemand mit rechtswidrig erlangtem Wissen den Programmablauf zulasten des Automatenbetreibers (Rechtsinhabers), dessen Willen eine maßgebliche Bedeutung zukommt, beeinflusst. - BGH, 06.04.2005 - 5 StR 441/04
Nicht schematische Anwendung der Darstellungspflichten und Beweiswürdigung beim …
Auszug aus OLG Braunschweig, 12.10.2007 - 1 Ss 64/07
Denn die Gründe eines freisprechenden Urteils müssen dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglichen, ob der Freispruch auf einer erschöpfenden und bedenkenfreien Tatsachengrundlage und aufgrund rechtlich einwandfreier Erwägungen des Tatrichters erfolgt ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2005, 211; BGH NStZ-RR 1997, 374; OLG Rostock, Urt.v. 19.12.2003 - 1 Ss 202/03 I 143/03;… KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., § 267 Rdnr.41 m.w.N.). - BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97
Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch wegen Steuerhinterziehung, …
Auszug aus OLG Braunschweig, 12.10.2007 - 1 Ss 64/07
Denn die Gründe eines freisprechenden Urteils müssen dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglichen, ob der Freispruch auf einer erschöpfenden und bedenkenfreien Tatsachengrundlage und aufgrund rechtlich einwandfreier Erwägungen des Tatrichters erfolgt ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2005, 211; BGH NStZ-RR 1997, 374; OLG Rostock, Urt.v. 19.12.2003 - 1 Ss 202/03 I 143/03;… KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., § 267 Rdnr.41 m.w.N.). - OLG Rostock, 19.12.2003 - 1 Ss 202/03
Auszug aus OLG Braunschweig, 12.10.2007 - 1 Ss 64/07
Denn die Gründe eines freisprechenden Urteils müssen dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglichen, ob der Freispruch auf einer erschöpfenden und bedenkenfreien Tatsachengrundlage und aufgrund rechtlich einwandfreier Erwägungen des Tatrichters erfolgt ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2005, 211; BGH NStZ-RR 1997, 374; OLG Rostock, Urt.v. 19.12.2003 - 1 Ss 202/03 I 143/03;… KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., § 267 Rdnr.41 m.w.N.).
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