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Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.03.2008

Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2008 - 2 StR 549/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5541
BGH, 12.03.2008 - 2 StR 549/07 (https://dejure.org/2008,5541)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2008 - 2 StR 549/07 (https://dejure.org/2008,5541)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2008 - 2 StR 549/07 (https://dejure.org/2008,5541)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2, Abs. 3 StPO
    Aufklärungspflicht; auf Geratewohl gestellter Beweisantrag (ins Blaue hinein aufgestellte Beweisbehauptung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Wertung der im Transport von Rauschgift erschöpften Tätigkeit eines Kuriers als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Berücksichtigung einer "ins Blaue hinein" aufgestellten Beweisbehauptung durch das Gericht bei objektiv ungewöhnlich oder ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2, Abs. 3
    Voraussetzungen einer "ins Blaue hinein" aufgestellten Tatsachenbehauptung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 474
  • NStZ 2009, 554
  • StV 2008, 287
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.03.2003 - 2 StR 405/02

    Begriff des Scheinbeweisantrages (Bedeutungslosigkeit; Erforderlichkeit; aufs …

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - 2 StR 549/07
    Zwar muss einem Beweisbegehren nicht oder nur nach Maßgabe der Aufklärungspflicht nachgegangen werden, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne begründete Vermutung für ihre Richtigkeit aufs Geratewohl ins Blaue hinein aufgestellt wurde, so dass es sich in Wahrheit nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (vgl. BGH NStZ 2003, 497; StV 2002, 233 m.w.N.).

    Die Frage, ob ein Beweisantrag nur zum Schein gestellt ist, ist aus der Sicht eines verständigen Antragstellers auf der Grundlage der von ihm selbst nicht infrage gestellten Tatsachen zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 1989, 334; 2003, 497).

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft: …

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - 2 StR 549/07
    Die Tätigkeit eines Kuriers, die sich - wie hier - in dem Transport des Rauschgifts erschöpft, ist als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu werten (vgl. BGHSt 51, 219).
  • BGH, 05.02.2002 - 3 StR 482/01

    Beweisantrag (Beweisermittlungsantrag ins Blaue hinein; Scheinbeweisantrag; …

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - 2 StR 549/07
    Zwar muss einem Beweisbegehren nicht oder nur nach Maßgabe der Aufklärungspflicht nachgegangen werden, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne begründete Vermutung für ihre Richtigkeit aufs Geratewohl ins Blaue hinein aufgestellt wurde, so dass es sich in Wahrheit nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (vgl. BGH NStZ 2003, 497; StV 2002, 233 m.w.N.).
  • BGH, 31.03.1989 - 3 StR 486/88

    Strafbarkeit wegen Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines niedrigen …

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - 2 StR 549/07
    Die Frage, ob ein Beweisantrag nur zum Schein gestellt ist, ist aus der Sicht eines verständigen Antragstellers auf der Grundlage der von ihm selbst nicht infrage gestellten Tatsachen zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 1989, 334; 2003, 497).
  • BGH, 26.02.1988 - 3 StR 484/87
    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - 2 StR 549/07
    Die einzuziehenden Gegenstände sind in der Urteilsformel so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1;… Fischer, StGB, 55. Aufl., § 74 Rdn. 4 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21

    Hawala-Banking - Freiheitsstrafen und Einziehung der Taterträge

    Rn. 584 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt ein auf Beweiserhebung gerichteter Antrag keinen Beweisantrag im Rechtssinne dar, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne jede begründete Vermutung lediglich "aufs Geratewohl" und "ins Blaue hinein" aufgestellt wird, so dass es sich nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (BGH NStZ 1989, 334, 335; BGH NStZ 1992, 397, 398; BGH NStZ 1993, 143, 144; BGH NJW 1997, 2762, 2764; BGH NStZ 2002, 383, 383; BGH NStZ 2003, 497, 497; BGH NStZ 2006, 405, 405; BGH NStZ 2008, 474, 474; BGH NStZ 2011, 169, 169; BGH NStZ 2013, 476, 476; BGH NStZ 2013, 536, 537; BGH, Beschluss vom 16.03.2021, Az.: 5 StR 35/21, BeckRS 2021, 8274;… vgl. auch BT-Drs. 19/14747, S. 34).
  • BGH, 04.12.2008 - 1 StR 327/08

    Verurteilung im "Fall Hutter" erneut aufgehoben

    Ob ein Beweisantrag nur zum Schein gestellt ist, ist aus der Sicht eines "verständigen" Antragstellers auf der Grundlage der von ihm selbst nicht in Frage gestellten Tatsachen zu beurteilen (st. Rspr., vgl. zuletzt zusammenfassend BGH StraFo 2008, 246 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 15.04.2020 - 1 SsRs 16/20

    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines …

    Generell ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass einem Beweisbegehren nicht oder nur nach Maßgabe der Aufklärungspflicht nachgegangen werden muss, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne begründete Vermutung für ihre Richtigkeit aufs Geratewohl ins Blaue hinein aufgestellt wurde, so dass es sich in Wahrheit nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (siehe BGH, Beschluss vom 12.03.2008 - 2 StR 549/07, juris Rn. 9, NStZ 2008, 474;… Urteil vom 04.12.2008 - 1 StR 327/08, juris Rn. 23, NStZ 2009, 226;… Beschluss vom 11.04.2013 - 2 StR 504/12, juris Rn. 15, NStZ 2013, 536;… Beschluss vom 06.04.2018 - 1 StR 88/18, juris Rn. 10, StraFo 2018, 433).

    Dies soll aus der Sicht eines verständigen Antragstellers auf der Grundlage der von ihm selbst nicht infrage gestellten Tatsachen zu beurteilen sein, wobei von einer "ins Blaue hinein" aufgestellten Beweisbehauptung aber nicht schon dann gesprochen werden können soll, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache objektiv ungewöhnlich oder unwahrscheinlich erscheint oder andere Möglichkeiten nähergelegen hätten, solange der Antragsteller die Richtigkeit dieser Tatsachen lediglich vermutet oder für möglich hält (siehe BGH, Beschluss vom 12.03.2008 - 2 StR 549/07, juris Rn. 9, NStZ 2008, 474;… Beschluss vom 06.04.2018 - 1 StR 88/18, juris Rn. 11, StraFo 2018, 433).

  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 504/12

    Beweisantragsrecht (Zulässigkeit des Beweisantrags über vermutete Tatsachen; …

    Es kommt nicht darauf an, ob das Tatgericht eine beantragte Beweiserhebung für erforderlich hält (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. März 2003 - 2 StR 405/02, NStZ 2003, 497; vom 23. März 2008 - 2 StR 549/07, NStZ 2008, 474; BGH, Beschlüsse vom 10. November 1992 - 5 StR 474/92, NStZ 1993, 143; vom 2. Februar 2002 - 3 StR 482/01, StV 2002, 233; Urteil vom 13. Juni 2007 - 4 StR 100/07, NStZ 2008, 52, 53;… Meyer-Goßner, aaO, § 244 Rn. 20 mwN; ein Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung offen lassend BGH, Beschlüsse vom 19. September 2007 - 3 StR 354/07, StV 2008, 9, vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10, Strafo 2010, 466, und vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, NJW 2011, 1239, 1240;… kritisch gegenüber der bisherigen Rechtsprechung auch Becker, aaO, Rn. 112;… Fischer in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 244 Rn. 72).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.2008 - 3 StR 559/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8180
BGH, 04.03.2008 - 3 StR 559/07 (https://dejure.org/2008,8180)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2008 - 3 StR 559/07 (https://dejure.org/2008,8180)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2008 - 3 StR 559/07 (https://dejure.org/2008,8180)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 337 StPO
    Verlesung eines Attests zum Nachweis eines Sexualdelikts; Unmittelbarkeitsgrundsatz; Beruhen

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 474
  • StV 2008, 341
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 21.09.2011 - 1 StR 367/11

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines ärztlichen Attests anstatt der …

    aa) Dies wird regelmäßig angenommen, wenn Gewalt nicht nur zu einer Körperverletzung geführt hat, sondern zugleich auch ein Tatbestandsmerkmal für ein anderes Delikt darstellt, etwa bei einem räuberischen Diebstahl (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1996 - 1 StR 392/96, StV 1996, 649), oder, in der forensischen Praxis nicht selten, bei Sexualdelikten (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. November 1979 - 3 StR 16/79, NJW 1980, 651; BGH, Beschluss vom 24. Juli 1984 - 5 StR 478/84, bei Pfeiffer NStZ 1985, 204, 206 ; BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 3 StR 559/07, NStZ 2008, 474).

    Eine Vernehmung ist nur dann erforderlich, wenn der unmittelbare Eindruck eine zuverlässigere Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein kann als die Verlesung des Attestes (BGH, Urteil vom 9. April 1953 - 5 StR 824/52, BGHSt 4, 155, 156; BGH bei Pfeiffer, NStZ 1984, 209, 211 ; BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 3 StR 559/07, NStZ 2008, 474), etwa dazu, ob Verletzungen im Bereich des Unterleibs auf ein gewaltsam begangenes Sexualdelikt hindeuten.

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