Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 17.03.2008 - Ss 287/07 (I/17) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Umweltdelikte: Nicht genehmigter Transport von Abwasserschlämmen; Abfallbegriff
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Bei der Filtrierung von Brauchwasser in einem Schlachthof anfallender und sodann einer Biogasanlage zugeführter Abwässerschlamm (Flotat) als "Abfall" i.S.v. § 326 Strafgesetzbuch (StGB); Durchführung eines nicht genehmigten Transports von ungefährlichem Abfall als Straftat ...
- Judicialis
StGB § 326; ; AbfVerbrG § 14 Abs. 1 Nr. 2; ; AbfVerbrG § 18 Abs. 1 Nr. 18; ; AbfVerbrBußV § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; AbfVerbrG § 18 Abs. 1 Nr. 18; ; OWiG § 4 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bei der Filtrierung von Brauchwasser in einem Schlachthof anfallender und sodann einer Biogasanlage zugeführter Abwässerschlamm (Flotat) als "Abfall" i.S.v. § 326 Strafgesetzbuch (StGB); Durchführung eines nicht genehmigten Transports von ungefährlichem Abfall als Straftat ...
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 03.05.2007 - 22 Ns 42/05
- OLG Oldenburg, 17.03.2008 - Ss 287/07 (I/17)
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 22
- NStZ-RR 2008, 243
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.1997 - 3 M 115/96
Untersagung rechtswidriger Abfalllagerungen: Klärschlamm-Abfall zur Verwertung - …
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.03.2008 - Ss 287/07
Der Zweck der Wasseraufbereitung war nicht die Erzeugung von Flotat, sondern die Gewinnung gereinigten Abwassers (vgl. OVG Greifswald, NuR 1998, 380, 381).
- OLG Stuttgart, 30.11.2022 - 1 Rv 15 Ss 647/22
Strafsache wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen: Strafrechtlicher …
Zutreffend wählt die Strafkammer zur Konkretisierung des Abfallbegriffs § 3 KrWG, denn der Begriff des Abfalls als Tatobjekt des § 326 StGB ist in enger Anlehnung an den Kontext des Abfallverwaltungsrechts zu bestimmen (BGH NStZ 1990, 438; 1991, 282 = BGHSt 37, 333; NStZ 1997, 544 = BGHSt 43, 219; OLG Oldenburg NStZ-RR 2008, 243;… Thomas Fischer, StGB, 69. Aufl. § 326, Rn. 2).
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