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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 1 Ss 21/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14629
OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 1 Ss 21/09 (https://dejure.org/2009,14629)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.06.2009 - 1 Ss 21/09 (https://dejure.org/2009,14629)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 1 Ss 21/09 (https://dejure.org/2009,14629)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    StPO § 345 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 345 Abs. 2
    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle; Frage des zuständigen Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle; Frage des zuständigen Gerichts

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 413
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 29.09.2005 - 83 Ss OWi 37/05

    Wiedereinsetzung von Amts wegen bei formwidriger Entgegennahme der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 1 Ss 21/09
    Soweit in der Rechtsprechung ausnahmsweise eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt wurde (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2005 - 83 Ss-Owi 37/05 - OLG SH, Beschluss vom 04. Oktober 2000 - 2 Ss Owi 264/00 - jew. m.w.N., bei juris), handelt es sich um Fälle, in denen die Revisionsbegründung statt vom Rechtspfleger von einem dazu nicht befugten Justizangestellten aufgenommen wurde, mit der Folge, dass dieses justizinterne Versehen dem Angeklagten nicht als Verschulden zuzurechnen war.
  • BGH, 17.01.1995 - 1 StR 814/94

    Revision - Revisionseinlegung - Einlegung - Frist - Fristversäumung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 1 Ss 21/09
    Unabhängig von einem eventuellen (Mit-)Verschulden der Rechtspflegerin beim Amtsgericht Neuruppin durch Nichthinweis auf ihre Unzuständigkeit hat der über die Förmlichkeiten einer Rechtsmitteleinlegung hinreichend belehrte Angeklagte die rechtsunwirksame Revisionsbegründung - im Unterschied zur vorgenannten Fallkonstellation - auch selbst zu vertreten (…vgl. BayObLG a.a.O.; BGH NStZ 1995, 352 f.).
  • OLG Schleswig, 04.10.2000 - 2 Ws 472/00
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 1 Ss 21/09
    Soweit in der Rechtsprechung ausnahmsweise eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt wurde (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2005 - 83 Ss-Owi 37/05 - OLG SH, Beschluss vom 04. Oktober 2000 - 2 Ss Owi 264/00 - jew. m.w.N., bei juris), handelt es sich um Fälle, in denen die Revisionsbegründung statt vom Rechtspfleger von einem dazu nicht befugten Justizangestellten aufgenommen wurde, mit der Folge, dass dieses justizinterne Versehen dem Angeklagten nicht als Verschulden zuzurechnen war.
  • KG, 21.06.1999 - 1 Ss 319/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 1 Ss 21/09
    In allen anderen Fällen ist es nicht möglich, die Revision wirksam zu Protokoll der Geschäftsstelle eines anderen Gerichts als desjenigen, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, zu begründen (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 345 Rn. 19; BayObLG, Beschluss vom 12. März 1999 - 1 St RR 38/99 - KG, Beschluss vom 21. Juni 1999 - (3) 1 Ss 319/98 (51/99) - jew. m.w.N., bei juris).
  • BayObLG, 12.03.1999 - 1St RR 38/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 1 Ss 21/09
    In allen anderen Fällen ist es nicht möglich, die Revision wirksam zu Protokoll der Geschäftsstelle eines anderen Gerichts als desjenigen, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, zu begründen (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 345 Rn. 19; BayObLG, Beschluss vom 12. März 1999 - 1 St RR 38/99 - KG, Beschluss vom 21. Juni 1999 - (3) 1 Ss 319/98 (51/99) - jew. m.w.N., bei juris).
  • OLG Celle, 30.05.2017 - 1 Ss 26/17

    Verwerfung der Revision als unzulässig mangels wirksamer Begründung bei …

    Eine Abgabe der Revisionsbegründung bei einem wohnortnahen Gericht kam aufgrund des Wortlauts des § 345 Abs. 1 StPO nicht in Betracht (vgl. OLG Brandenburg, NStZ 2010, 413; OLG Oldenburg, NStZ 2012, 51).
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