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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2011 - 4 StR 83/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9714
BGH, 17.03.2011 - 4 StR 83/11 (https://dejure.org/2011,9714)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2011 - 4 StR 83/11 (https://dejure.org/2011,9714)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2011 - 4 StR 83/11 (https://dejure.org/2011,9714)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 24 StGB; § 22 StGB; § 353 StPO
    Rücktritt vom Versuch des Totschlages (Prüfung der Freiwilligkeit bei möglicher Tatentdeckung; Tötungsvorsatz: besonders gefährliche Gewalthandlung); Teilaufhebung der Feststellungen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafbefreiender Rücktritt: Freiwilligkeit des Rücktritts vom Totschlagsversuchs bei Furcht vor Entdeckung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 StGB, § 212 Abs 1 StGB
    Strafbefreiender Rücktritt: Freiwilligkeit des Rücktritts vom Totschlagsversuchs bei Furcht vor Entdeckung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch des Totschlags mangels freiwillgen Tatabbruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 24 Abs. 1 S. 1
    Ablehnung eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch des Totschlags mangels freiwillgen Tatabbruchs

  • datenbank.nwb.de

    Strafbefreiender Rücktritt: Freiwilligkeit des Rücktritts vom Totschlagsversuchs bei Furcht vor Entdeckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3465
  • NStZ 2011, 454
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung - …

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - 4 StR 83/11
    "Für die Frage der 'Freiwilligkeit' des Rücktritts ist entscheidend, ob der Täter von der weiteren Tatausführung absah, obwohl er subjektiv noch in der Lage gewesen wäre, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert noch durch seelischen Druck unfähig geworden war, die Tat zu vollbringen (BGHR, StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 18 und 19).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 362/03

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; Möglichkeit zur …

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - 4 StR 83/11
    Hätte die Angeklagte wegen der Befürchtung, eine dritte Person werde hinzukommen, keine Möglichkeit mehr gesehen, ihr Vorhaben mit Erfolg zu verwirklichen, läge ein freiwilliger Rücktritt nicht vor (Senat, Beschluss vom 16. September 2003, 4 StR 362/03).
  • BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92

    Anforderungen an die Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch - Absehen von der …

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - 4 StR 83/11
    "Für die Frage der 'Freiwilligkeit' des Rücktritts ist entscheidend, ob der Täter von der weiteren Tatausführung absah, obwohl er subjektiv noch in der Lage gewesen wäre, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert noch durch seelischen Druck unfähig geworden war, die Tat zu vollbringen (BGHR, StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 18 und 19).
  • BGH, 20.08.2024 - 3 StR 245/24

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch (Rücktrittshorizont des Angeklagten nach …

    Eine Aufhebung tatsächlicher Feststellungen hat auch der Generalbundesanwalt bei sachgerechter Auslegung seiner Antragsschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - 4 StR 83/11, juris Rn. 7;… BeckOK StPO/Wiedner, 52. Ed., § 349 Rn. 32) eingedenk des Wortlauts seines Aufhebungsantrags nicht begehrt.
  • BGH, 30.09.2020 - 5 StR 373/20

    Verfahrenshindernis aufgrund der fehlenden Mitwirkung eines zur Entscheidung …

    Denn dieser hatte vergleichbare gewaltsame Übergriffe des Angeklagten in der Vergangenheit stets für sich behalten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - 4 StR 83/11, NStZ 2011, 454, 455; Urteil vom 15. September 2005 - 4 StR 216/05, NStZ-RR 2006, 168, 169).
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