Rechtsprechung
| BGH, 28.06.2011 - 1 StR 291/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 17 JGG
Jugendstrafe (schädliche Neigungen und Schwere der Schuld bei gezielten Tritten gegen den Kopf) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Jugendstrafverfahren: Fehlerhafte Verkennung der Schwere der Schuld bei einer Raubtat Jugendlicher mit erheblicher Gewaltanwendung einschließlich Fußtritte gegen den Kopf
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 2 JGG, § 18 Abs 2 JGG
Jugendstrafverfahren: Fehlerhafte Verkennung der Schwere der Schuld bei einer Raubtat Jugendlicher mit erheblicher Gewaltanwendung einschließlich Fußtritte gegen den Kopf - Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet wegen mangelnder Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten; Verwerfung einer Revision als unbegründet wegen mangelnder Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung einer Revision als unbegründet wegen mangelnder Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Passau, 21.03.2011 - KLs 208 Js 7768/10
- BGH, 28.06.2011 - 1 StR 291/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 163
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 01.12.2022 - 3 StR 471/21
Zulässigkeitsanforderungen bei der Revision des Nebenklägers
Raub und Erpressung können ebenfalls die Annahme von Schuldschwere rechtfertigen (BGH, Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215, 216; Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 291/11, NStZ 2012, 163;… Urteil vom 10. Februar 2022 - 3 StR 436/21, juris Rn. 16 ff.; vgl. andererseits BGH, Urteil vom 9. Januar 2018 - 1 StR 239/17, NStZ 2018, 659, 660). - LG Weiden/Oberpfalz, 05.10.2021 - JK 1 KLs 16 Js 9163/20
Betäubungsmittelstrafrecht: Maß der Überschreitung des Grenzwertes der nicht …
Auch insoweit war der in der konkreten Tatausführung zum Ausdruck kommende erhebliche Erziehungsbedarf für die Erforderlichkeit einer Jugendstrafe aus Sicht der Kammer gegeben (vgl. BGH. Beschl. v. 28.06.2011, Az. 1 StR 291/11).
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