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Rechtsprechung
   BGH, 12.10.2011 - 2 StR 202/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1793
BGH, 12.10.2011 - 2 StR 202/11 (https://dejure.org/2011,1793)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2011 - 2 StR 202/11 (https://dejure.org/2011,1793)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 202/11 (https://dejure.org/2011,1793)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 StGB; § 261 StPO
    Beweiswürdigung bei der versuchten Vergewaltigung und der versuchten sexuellen Nötigung (besonders schwere sexuelle Nötigung; Hoffnung auf einen später freiwilligen Geschlechtsverkehr)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung einer sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung als unbegründet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 171
  • NStZ-RR 2012, 18
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - 2 StR 202/11
    Auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung ist er grundsätzlich nicht anwendbar (BGH NJW 2005, 2322, 2324;… Meyer-Goßner StPO § 261 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 21.10.2008 - 1 StR 292/08

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch (falsche Anwendung des …

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - 2 StR 202/11
    Der Grundsatz in dubio pro reo ist keine Beweisregel, sondern eine Entscheidungsregel (BGH NStZ-RR 2009, 90).
  • BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs (Beweiswürdigung hinsichtlich …

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - 2 StR 202/11
    Er besagt nichts darüber, wie der Tatrichter die Beweise zu würdigen hat, sondern kommt erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen (BGH NStZ 2010, 102, 103).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 495/12

    Wahlfeststellung (Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo; Anwendung …

    Der Grundsatz "in dubio pro reo' ist eine Entscheidungsregel, die das Gericht erst anzuwenden hat, wenn es nach abgeschlossener Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweise nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch unmittelbar entscheidungserheblichen Tatsache zu gewinnen vermag (vgl. Senat, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 202/11, NStZ 2012, 171, 172).
  • VG Karlsruhe, 30.01.2024 - 1 K 5072/23

    Passbeschränkung fü einen pädophilen Auslandstäter

    Sie besagt nichts darüber, wie der Tatrichter die Beweise zu würdigen hat, sondern kommt nur dann zum Tragen, wenn er nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die erforderliche Überzeugungsgewissheit zu erlangen vermocht hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2011 - 2 StR 202/11 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 01.02.2017 - 2 StR 78/16 -, juris Rn. 25).
  • BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22

    Kartellbußgeldsache: Sachlich-rechtlicher Erörterungsmangel bei der Würdigung …

    Er besagt nichts darüber, wie der Tatrichter die Beweise zu würdigen hat, sondern kommt erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen (…st. Rspr., vgl. BGH, NJW 2005, 2322 [juris Rn. 27];… Beschluss vom 19. Juni 2007 - KRB 12/07, BGHSt 52, 1 [juris Rn. 22] - Papierkartell;… Urteil vom 2. September 2009 - 2 StR 229/09, NStZ 2010, 102 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 202/11, NStZ 2012, 171 Rn. 10).
  • BGH, 24.04.2024 - 2 StR 454/23

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Zweifelssatz: keine Beweisregel, …

    Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist keine Beweisregel, sondern eine Entscheidungsregel; auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung ist er grundsätzlich nicht anwendbar (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 202/11, NStZ-RR 2012, 18, 19 mwN).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2023 - 3 ORs 19/23

    Darstellung der Beweiswürdigung im Urteilstenor durch Tatrichter

    Nur wenn nach Würdigung aller Beweise Zweifel bestehen, die das Tatgericht nicht zu überwinden vermag, hat es zugunsten des Angeklagten von mehreren möglichen Schlussfolgerungen die dem Angeklagten günstigste zu wählen (BGH, Beschl. v. 12.10.2011 - 2 StR 202/11, NStZ 2012, 171 [172]).
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