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Rechtsprechung
   BGH, 09.04.2013 - 4 StR 102/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9077
BGH, 09.04.2013 - 4 StR 102/13 (https://dejure.org/2013,9077)
BGH, Entscheidung vom 09.04.2013 - 4 StR 102/13 (https://dejure.org/2013,9077)
BGH, Entscheidung vom 09. April 2013 - 4 StR 102/13 (https://dejure.org/2013,9077)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB
    Mangelhafte Strafzumessung infolge unzureichender Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 171
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95

    Beihilfe - Teilnahme - Erleichterung der Tatbegehung - Anwesenheit - Rechtsmangel …

    Auszug aus BGH, 09.04.2013 - 4 StR 102/13
    Nur so kann das Revisionsgericht überprüfen, ob die Zumessung der verhängten Freiheitsstrafe von drei Jahren auf der gebotenen wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 30. Juli 1992 - 4 StR 270/92; BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 111/92; Beschluss vom 22. März 1995 - 2 StR 51/95, jeweils mwN).
  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 111/92

    Urteilsgründe - Feststellungen - Persönliche Verhältnisse - Bezugnahme auf erstes …

    Auszug aus BGH, 09.04.2013 - 4 StR 102/13
    Nur so kann das Revisionsgericht überprüfen, ob die Zumessung der verhängten Freiheitsstrafe von drei Jahren auf der gebotenen wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 30. Juli 1992 - 4 StR 270/92; BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 111/92; Beschluss vom 22. März 1995 - 2 StR 51/95, jeweils mwN).
  • BGH, 30.07.1992 - 4 StR 270/92

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils - Würdigung einer möglichen …

    Auszug aus BGH, 09.04.2013 - 4 StR 102/13
    Nur so kann das Revisionsgericht überprüfen, ob die Zumessung der verhängten Freiheitsstrafe von drei Jahren auf der gebotenen wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 30. Juli 1992 - 4 StR 270/92; BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 111/92; Beschluss vom 22. März 1995 - 2 StR 51/95, jeweils mwN).
  • BGH, 15.10.2020 - 1 StR 331/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und …

    Nur wenn diese dargestellt sind, kann das Revisionsgericht überprüfen, ob die Zumessung der verhängten Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten auf der gebotenen wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2013 - 4 StR 102/13 Rn. 4 mwN;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 46 Rn. 37).
  • BGH, 29.07.2021 - 1 StR 221/21

    Strafzumessung (erforderliche Aufklärung des Werdegangs und der …

    Nur so kann das Revisionsgericht überprüfen, ob die Zumessung der hier verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten auf der gebotenen wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruht (…vgl. dazu Beschlüsse vom 15. Oktober 2020 - 1 StR 331/20 Rn. 6; vom 9. April 2013 - 4 StR 102/13 Rn. 4 …und vom 12. Juni 1997 - 4 StR 237/97 Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 24.09.2019 - 4 StR 358/19

    Berichtigung des Urteilstenors hinsichtlich des Strafausspruchs (hier: …

    a) Der Umstand, dass die Strafkammer über die ausführlich mitgeteilten Vorstrafen hinaus keine Feststellungen zur Person des hierzu schweigenden Angeklagten getroffen hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. April 2013 - 4 StR 102/13, NStZ 2014, 171; Beschluss vom 22. März 1995 - 2 StR 51/95, S. 3 f.; Beschluss vom 30. Juli 1992 - 4 StR 270/92, S. 4; Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 111/92, S. 2 f.; jeweils mwN), stellt den Strafausspruch nicht in Frage.
  • LG Hamburg, 17.06.2013 - 624 KLs 3/13
    Die Strafkammer stützt ihre Überzeugung hinsichtlich der hierzu - gleichwohl (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2013 - 4 StR 102/13) - zwingend zu treffenden Feststellungen zunächst auf die eingeführten rechtskräftigen früheren Strafurteile und einen Bericht der Jugendarrestanstalt Hahnöfersand (4004 Js 1007/11).
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