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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2015 - 2 StR 233/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1904
BGH, 08.01.2015 - 2 StR 233/14 (https://dejure.org/2015,1904)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2015 - 2 StR 233/14 (https://dejure.org/2015,1904)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - 2 StR 233/14 (https://dejure.org/2015,1904)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 1 und 3 StGB
    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot und unzulässiger Vorwurf fehlender Milderungsgründe

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Klassischer Fehler XXI: Das "Unrecht der Tat” führt zur Straferhöhung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 333
  • NStZ-RR 2015, 139
  • NStZ-RR 2015, 366
  • StV 2015, 487
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 351/16

    Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld bei Mittätern); Tötungsvorsatz …

    Mit der Erwägung, der Angeklagte sei vom Opfer nicht provoziert worden, wird daher zu Lasten des Angeklagten unzulässig das Fehlen eines Milderungsgrunds in die Strafzumessung eingestellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2013 - 1 StR 525/13, NStZ 2015, 517; vom 8. Januar 2015 - 2 StR 233/14, NStZ 2015, 333 f. und vom 15. September 2015 - 2 StR 21/15, NStZ-RR 2016, 40).
  • BGH, 16.07.2024 - 5 StR 164/24

    Verhältnis von Regelbeispiel und Qualifikation bei Verurteilung wegen …

    Sollte darüber hinaus die Formulierung im Urteil betreffend die Tat 4, wonach der Angeklagte sich nicht durch das versuchte Eingreifen seiner Tochter und den Umstand, dass diese die Tat mitbekam, von der Ausführung hat abhalten lassen, so zu verstehen sein, dass ihm die Tatbegehung überhaupt vorgeworfen worden ist, begründete dies einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB und einen weiteren Rechtsfehler zu seinen Lasten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2020 - 6 StR 328/20, NStZ-RR 2021, 104; vom 8. Januar 2015 - 2 StR 233/14; vom 3. Dezember 2009 - 4 StR 507/09, NStZ-RR 2010, 76).
  • BGH, 03.08.2021 - 2 StR 217/21

    Grundsätze der Strafzumessung (minder schwerer Fall: straferhöhende …

    b) Diese Erwägungen lassen besorgen, dass die Strafkammer dem an amyotropher Lateralsklerose leidenden Angeklagten die Begehung der Straftat als solche vorgehalten hat, ohne dass Besonderheiten vorliegen, die es rechtfertigen könnten, das Unrecht der Tat straferhöhend zu werten, und damit gegen § 46 Abs. 3 StGB verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 332/10, StV 2011, 224; Senat, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 2 StR 233/14 mwN).
  • BGH, 15.09.2015 - 2 StR 21/15

    Strafzumessung (keine Berücksichtigung fehlender mildernder Umstände zu Lasten …

    Mit der Erwägung des Tatgerichts wird damit zu Lasten des Angeklagten unzulässigerweise das Fehlen eines Milderungsgrundes in die Strafzumessung eingestellt (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 2 StR 233/14).
  • BGH, 05.11.2024 - 5 StR 483/24

    Strafzumessung (lückenhafte Erwägungen; Doppelverwertungsverbot)

    Denn damit wirft das Landgericht dem Angeklagten letztlich die Begehung der Straftat als solche vor; dies verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 502/14, NStZ-RR 2015, 71; vom 8. Januar 2015 - 2 StR 233/14, NStZ 2015, 333;… vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 8).
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