Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 19.02.2015 - 2 Ws 704/14 Vollz |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 36 Abs 2 S 1 JVollzDSG RP, § 37 Abs 1 S 1 JVollzDSG RP, § 13 JVollzG RP
Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Anspruch des Strafgefangenen auf Überlassung von Fotokopien der im Diagnoseverfahren erstellten Basisdiagnostik - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsgrundlage für die Überlassung einer Kopie der Basisdiagnostik des Strafgefangenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsgrundlage für die Überlassung einer Kopie der Basisdiagnostik des Strafgefangenen
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 06.11.2014 - 7c StVK 122/14
- OLG Koblenz, 19.02.2015 - 2 Ws 704/14 Voll
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 246
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- OLG Koblenz, 22.01.2014 - 2 Ws 647/13
Auszug aus OLG Koblenz, 19.02.2015 - 2 Ws 704/14
Die Überprüfung durch den Senat dient der Vermeidung künftiger gleichgelagerter Rechtsfehler (vgl. Senat, Beschluss 2 Ws 780/03 vom 6. Januar 2004; 2 Ws 647/13 vom 22. Januar 2014).Rn. 9 In Fällen wie dem vorliegenden, in dem das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers auf eine Verpflichtung der Anstalt (§ 109 Abs. 1 Satz 2 StVollzG) gerichtet ist, hat die Strafvollstreckungskammer ihrer Entscheidung diejenige Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen, die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung besteht (Senat, Beschluss 2 Ws 1152/12 (Vollz) vom 4. März 2013; 2 Ws 647/13 (Vollz) vom 22. Januar 2014).
- OLG Koblenz, 06.01.2004 - 2 Ws 780/03
Durchsuchung, körperliche Durchsuchung, Entkleiden, Umkleiden, Besuch, …
Auszug aus OLG Koblenz, 19.02.2015 - 2 Ws 704/14
Die Überprüfung durch den Senat dient der Vermeidung künftiger gleichgelagerter Rechtsfehler (vgl. Senat, Beschluss 2 Ws 780/03 vom 6. Januar 2004; 2 Ws 647/13 vom 22. Januar 2014). - OLG Koblenz, 08.05.2003 - 1 Ws 31/03
Akteneinsicht eines Strafgefangenen in Form von Fotokopien "der vom …
Auszug aus OLG Koblenz, 19.02.2015 - 2 Ws 704/14
Rn. 17 Es bedarf insofern keiner näheren Begründung, dass ein einmaliges Selbstlesen komplexer und komplizierter psychologischer und/oder psychiatrischer Gutachten die nachhaltige, Tage und Wochen überdauernde Kenntnis des exakten Wortlautes einzelner Passagen nicht vermitteln kann (1. Strafsenat, Beschluss 1 Ws 31/03 vom 8. Mai 2003). - OLG Koblenz, 04.03.2013 - 2 Ws 1152/12
Auszug aus OLG Koblenz, 19.02.2015 - 2 Ws 704/14
Rn. 9 In Fällen wie dem vorliegenden, in dem das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers auf eine Verpflichtung der Anstalt (§ 109 Abs. 1 Satz 2 StVollzG) gerichtet ist, hat die Strafvollstreckungskammer ihrer Entscheidung diejenige Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen, die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung besteht (Senat, Beschluss 2 Ws 1152/12 (Vollz) vom 4. März 2013; 2 Ws 647/13 (Vollz) vom 22. Januar 2014).
- OLG Koblenz, 04.02.2016 - 2 Ws 689/15
Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Recht des Strafgefangenen auf Einsicht in seine …
Rn. 9 Die vorliegend heranzuziehenden §§ 36 und 37 LJVollzDSG sehen ein gestuftes System des Auskunfts- und Akteneinsichtsrechts vor (vgl. Senat, Beschluss 2 Ws 704/14 Vollz vom 19.02.2015, juris Rn. 10 f.), das nicht nur für die Gefangenenpersonalakte, sondern auch für personenbezogene Daten der Gesundheitsakte gilt. - LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18 Was seinen starken Alkoholkonsum anbelangt, ist aus Sicht der Kammer ein Hang i.S.d. § 64 StGB gegeben, denn den Grad der körperlichen Abhängigkeit muss die Neigung noch nicht erreicht haben (BGH NStZ-RR 2003, 106; BGH NStZ 2016, 246) und es brauchen auch keine Entzugserscheinungen vorzuliegen.
- BayObLG, 17.10.2024 - 203 StObWs 483/24
Anspruch eines Gefangenen auf Ablichtung einer Dienstanweisung
Rn. 6 b. Auch das BayStVollzG enthält - abweichend etwa zu § 32f StPO und zu der vom Beschwerdeführer über seinen Verweis auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz zur Anspruchsbegründung herangezogenen Bestimmung des § 50 Abs. 4 Landesjustizvollzugsdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LJVollzDSG) in der Fassung vom 03. Juni 2020 (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 2 Ws 704/14 Vollz -, juris Rn. 10 zu § 37 Abs. 4 LJVollzDSG Rheinland Pfalz a.F.) - keine Regelung der Frage, wie eine Akteneinsicht im Einzelfall zu erteilen ist.
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