Rechtsprechung
| BGH, 10.05.2017 - 1 StR 145/17 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verfahrensgrundsatz des fairen Verfahrens in Strafsachen: Hinweis- und Offenbarungspflichten des Gerichts bezüglich der Erlangung neuer verfahrensbezogener Ermittlungsergebnisse nach Akteneinsicht des Verteidigers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 147 StPO, Art 6 MRK
Verfahrensgrundsatz des fairen Verfahrens in Strafsachen: Hinweis- und Offenbarungspflichten des Gerichts bezüglich der Erlangung neuer verfahrensbezogener Ermittlungsergebnisse nach Akteneinsicht des Verteidigers - IWW
- Wolters Kluwer
Verfahrensrüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens durch Versagung von Akteneinsicht; Unterrichtung des Angeklagten und seines Verteidigers über neue verfahrensbezogene Ermittlungsergebnisse
- Anwaltsblatt
§ 147 StPO
Strafgericht muss dem Verteidiger neue Ermittlungsergebnisse mitteilen - Anwaltsblatt
§ 147 StPO
Strafgericht muss dem Verteidiger neue Ermittlungsergebnisse mitteilen - ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 147 ; StPO § 349 Abs. 4 ; MRK Art. 6
Verfahrensrüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens durch Versagung von Akteneinsicht; Unterrichtung des Angeklagten und seines Verteidigers über neue verfahrensbezogene Ermittlungsergebnisse - datenbank.nwb.de
Verfahrensgrundsatz des fairen Verfahrens in Strafsachen: Hinweis- und Offenbarungspflichten des Gerichts bezüglich der Erlangung neuer verfahrensbezogener Ermittlungsergebnisse nach Akteneinsicht des Verteidigers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wie dumm, muss/darf eine StK eigentlich bei der Akteneinsicht sein?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Neue Ermittlungsergebnisse nach bereits erfolgter Akteneinsicht
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
Dem Verteidiger dürfen Teile der Ermittlungsakte auch dann nicht vorenthalten werden, wenn das Gericht ihren Inhalt für nicht entscheidungserheblich hält
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 15.11.2016 - JK IV KLs 359 Js 9608/16
- BGH, 10.05.2017 - 1 StR 145/17
Papierfundstellen
- NStZ 2017, 549
- StV 2018, 136 (Ls.)
- AnwBl 2018, 104
- AnwBl Online 2018, 147
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99
Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden …
Auszug aus BGH, 10.05.2017 - 1 StR 145/17
Der Pflicht zur Erteilung eines solchen Hinweises ist das Tatgericht auch dann nicht enthoben, wenn es die Ergebnisse der Ermittlungen selbst nicht für entscheidungserheblich hält; denn es muss den übrigen Verfahrensbeteiligten überlassen bleiben, selbst zu beurteilen, ob es sich um relevante Umstände handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 1 StR 271/05, StV 2005, 652, 653; Urteil vom 21. September 2000 - 1 StR 634/99, StV 2001, 4, 5 = BGHR StPO § 1 Hinweispflicht 5 mwN). - BGH, 10.08.2005 - 1 StR 271/05
Vergewaltigung (höhere Schmerztoleranz des Opfers; zynische Ausführungen der …
Auszug aus BGH, 10.05.2017 - 1 StR 145/17
Der Pflicht zur Erteilung eines solchen Hinweises ist das Tatgericht auch dann nicht enthoben, wenn es die Ergebnisse der Ermittlungen selbst nicht für entscheidungserheblich hält; denn es muss den übrigen Verfahrensbeteiligten überlassen bleiben, selbst zu beurteilen, ob es sich um relevante Umstände handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 1 StR 271/05, StV 2005, 652, 653;… Urteil vom 21. September 2000 - 1 StR 634/99, StV 2001, 4, 5 = BGHR StPO § 1 Hinweispflicht 5 mwN).
- BGH, 26.03.2025 - 5 StR 436/24
Einziehung (durch die Tat erlangter Vermögenswert; Betrug; Buchgeld; Faktische …
Die Sache ist an eine allgemeine große Strafkammer zurückzuverweisen, da sich das Verfahren nach Rechtskraft der Entscheidung gegenüber den zur Tatzeit heranwachsenden Mitangeklagten nunmehr nur noch gegen einen Erwachsenen richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 1 StR 145/17). - BGH, 05.10.2023 - AK 57/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Ausdrücklich darauf hinweisen, dass weitere Beweisergebnisse aktenkundig geworden sind, musste der Generalbundesanwalt ohnehin nicht - anders als ein Tatgericht nach Erlass des Eröffnungsbeschlusses (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 1 StR 145/17, BGHR StPO § 1 Hinweispflicht 8).
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