Rechtsprechung
| BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollzugslockerungen und noch nicht abgeurteilte Straftaten - Passives Wahlrecht eines Strafgefangenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vollzugserleichterung - Ausgang und Hafturlaub - Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl - Unschuldsvermutung - Prognoseentscheidung - Mißbrauch von Vollzugslockerungen
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 21.08.1980 - StVK 1158/80
- BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Papierfundstellen
- NVwZ 1982, 96
- NStZ 1982, 83
- StV 1982, 123
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75
Inkompatibilität/Kirchliches Amt
Auszug aus BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Diese Einschränkung ist jedoch durch einen zwingenden, gegenüber dem Demokratieprinzip und dem passiven Wahlrecht gleichgewichtigen gemeinschaftsbezogenen Grund gerechtfertigt (vgl. dazu BVerfGE 22, 180 [219]; 33, 1 [11]; 36, 139 [141 f.]; 42, 312 [340 f.]).Der Anwendungsbereich des Art. 48 Abs. 2 GG wird nur durch Regelungen berührt, die die Übernahme (oder Ausübung) des Abgeordnetenmandats erschweren oder unmöglich machen sollen, nicht dagegen durch solche, die in eine andere Richtung zielen und nur unvermeidlicherweise die tatsächliche Folge oder Wirkung einer Beeinträchtigung der Freiheit der Mandatsübernahme (oder -ausübung) haben (BVerfGE 42, 312 [328 f.]).
- BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
Auszug aus BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Diese Einschränkung ist jedoch durch einen zwingenden, gegenüber dem Demokratieprinzip und dem passiven Wahlrecht gleichgewichtigen gemeinschaftsbezogenen Grund gerechtfertigt (vgl. dazu BVerfGE 22, 180 [219]; 33, 1 [11]; 36, 139 [141 f.]; 42, 312 [340 f.]). - BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Diese Vermutung schließt es zwar aus, einen noch nicht rechtskräftig verurteilten Bürger als schuldig zu behandeln und im Vorgriff auf die Strafe Maßnahmen zu treffen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen (vgl. dazu BVerfGE 19, 342 [347]; 22, 254 [265]).
- BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62
Jugendhilfe
Auszug aus BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Diese Einschränkung ist jedoch durch einen zwingenden, gegenüber dem Demokratieprinzip und dem passiven Wahlrecht gleichgewichtigen gemeinschaftsbezogenen Grund gerechtfertigt (vgl. dazu BVerfGE 22, 180 [219]; 33, 1 [11]; 36, 139 [141 f.]; 42, 312 [340 f.]). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Die Anwendung des einfachen Rechts durch die Gerichte ist solange der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und dem Schutzbereich eines Grundrechts oder eines grundrechtsgleichen Rechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; st.Rspr.). - BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74
Wahlkampfkostenpauschale
Auszug aus BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Sie schränken zwar - was hier von Interesse ist - den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 GG ) bei der Ausübung des passiven Wahlrechts (vgl. Art. 38 Abs. 2 GG und BVerfGE 11, 351 [364]; 41, 399 [413]; 48, 64 [81]:m.w.Nachw.) dadurch ein, daß der Strafgefangene faktisch daran gehindert wird, sich in gleicher Weise wie andere Wahlbewerber um seine Kandidatur für den Deutschen Bundestag - etwa durch Teilnahme an Wahlkampfveranstaltungen - zu kümmern. - BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77
Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen
Auszug aus BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Sie schränken zwar - was hier von Interesse ist - den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 GG ) bei der Ausübung des passiven Wahlrechts (vgl. Art. 38 Abs. 2 GG und BVerfGE 11, 351 [364]; 41, 399 [413]; 48, 64 [81]:m.w.Nachw.) dadurch ein, daß der Strafgefangene faktisch daran gehindert wird, sich in gleicher Weise wie andere Wahlbewerber um seine Kandidatur für den Deutschen Bundestag - etwa durch Teilnahme an Wahlkampfveranstaltungen - zu kümmern. - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66
Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG
Auszug aus BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Diese Vermutung schließt es zwar aus, einen noch nicht rechtskräftig verurteilten Bürger als schuldig zu behandeln und im Vorgriff auf die Strafe Maßnahmen zu treffen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen (vgl. dazu BVerfGE 19, 342 [347]; 22, 254 [265]). - BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73
Wahlrecht Auslandsdeutscher
Auszug aus BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Diese Einschränkung ist jedoch durch einen zwingenden, gegenüber dem Demokratieprinzip und dem passiven Wahlrecht gleichgewichtigen gemeinschaftsbezogenen Grund gerechtfertigt (vgl. dazu BVerfGE 22, 180 [219]; 33, 1 [11]; 36, 139 [141 f.]; 42, 312 [340 f.]). - BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60
Reserveliste Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Sie schränken zwar - was hier von Interesse ist - den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 GG ) bei der Ausübung des passiven Wahlrechts (vgl. Art. 38 Abs. 2 GG und BVerfGE 11, 351 [364]; 41, 399 [413]; 48, 64 [81]:m.w.Nachw.) dadurch ein, daß der Strafgefangene faktisch daran gehindert wird, sich in gleicher Weise wie andere Wahlbewerber um seine Kandidatur für den Deutschen Bundestag - etwa durch Teilnahme an Wahlkampfveranstaltungen - zu kümmern.
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2026 - 2 B 11807/25
Entlassung eines politischen Beamten nach Zurückführung in das Ausgangsamt
Das Verbot der Behinderung der Mandatsübernahme und -ausübung sichert die unbehinderte Bewerbung um ein Mandat im Deutschen Bundestag und die freie Ausübung des erworbenen Mandats ab, wobei diese Regelung angesichts der Vielgestaltigkeit möglicher tatsächlicher Einschränkungen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eng auszulegen ist und daher "nur durch eine solche Regelung berührt wird, die die Übernahme oder Ausübung des Abgeordnetenmandats erschweren oder unmöglich machen soll, nicht aber durch eine Regelung, die in eine andere Richtung zielt und nur unvermeidlicherweise die tatsächliche Folge oder Wirkung einer Beeinträchtigung der Freiheit der Mandatsübernahme und Mandatsausübung hat" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. September 1976 - 2 BvR 350/75 -, BVerfGE 42, 312 [329 f.]; vgl. auch Kammerbeschluss vom 6. Dezember 2021 - 2 BvR 2164/21 -, NJW 2022, 50 [51]); Ausschussbeschluss vom 16. Oktober 1981 - 2 BvR 1190/80 -, NVwZ 1982, 96; Storr, in: Huber/Voßkuhle [Hrsg.], GG, 8. Aufl. 2024, Art. 48 Rn. 32; Lassahn, in: Hofmann/Henneke [Hrsg.], GG, 16. Aufl. 2026, Art. 48 Rn. 5).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamm, 01.10.1981 - 7 Vollz (Ws) 129/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StVollzG § 42 Abs. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 83 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 28.07.1987 - 4 Ws 173/87 Der Senat beabsichtigt, sich der Auffassung der Strafvollstreckungskammer und der überwiegenden Meinung (KG JR 1979, 217; OLG Frankfurt/M., Beschluß vom 18. April 1980 - 3 Ws 372, 80; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1982, 52; OLG Hamm ZfStrVo 1982, 53 und NStZ 1986, 527 ;… Großkelwing in: Schwind/Böhm, StVollzG § 42 Rdn. 7) anzuschließen und die Rechtsbeschwerde als unbegründet zu verwerfen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".