Rechtsprechung
| OLG Hamm, 13.03.1986 - 6 Ws 77/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2266 (Ls.)
- MDR 1986, 694
- NStZ 1986, 378
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62
Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines …
Auszug aus OLG Hamm, 13.03.1986 - 6 Ws 77/86
enthaltene Vermerk über die Erklärung des Angekl. und des Verteidigers genießt nicht die formelle Beweiskraft des § 274 StPO , nach dem hinsichtlich der für die Hauptverhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten nur der Nachweis der Fälschung des Protokolls zulässig ist; denn Erklärungen über den Rechtsmittelverzicht gehören nicht zu diesen Förmlichkeiten (vgl. insoweit z. B. BGHSt 18, 257).
- OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
Wirksamer Rechtsmittelversicht; Staatsanwaltschaft; Sitzungsprotokoll; …
Solche Zweifel wirken jedoch zugunsten des Angeklagten, so daß ein wirksamer Rechtsmittelverzicht nicht vorliegt (vgl. OLG Köln VRS 41, 440 ; OLG Hamm NStZ 1986, 378 ;… KK-Ruß aa0 Rdn. 11). - OLG Hamm, 27.01.2004 - 2 Ws 42/04
Rechtsmittelverzicht, Wirksamkeit
- OLG Hamm, 26.09.2003 - 2 Ws 222/03
Rechtsmittelverzicht; Wirksamkeit; Urteilsverkündung, Vorbehalt; gesundheitliche …
Der im Protokoll als Erklärung des Angeklagten vermerkte Rechtsmittelverzicht stellt insoweit ein Beweisanzeichen dar (…zu vgl. BGH a.a.O.; NStZ 1998, 27; OLG Hamm, NStZ 86, 378, 379;… KK-Ruß, StPO, 5. Aufl., Rdn. 9 zu § 302 StPO).
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